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UFSW RV/1698-W/03Keine begünstigte Besteuerung für Vergleichssummen gem. § 67 Abs. 8 lit.a , wenn ein schriftlicher Vergleich tatsächlich nicht abgeschlossen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2005

…künftige Lohnzahlungszeiträume, 2. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, 3. Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder…

UFSF RV/0234-F/08Anwendbarkeit des § 67 Abs. 8 EStG auf Verdienstentgangentschädigung, die den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…lit. a erster Satz EStG 1988 idF Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, gilt für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…

UFSL RV/1171-L/12Vergleichszahlung aus deutschem Dienstverhältnis - keine Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 mangels bestehender Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

… unstrittig ist ebenso, dass keine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse für den betreffenden Zeitraum besteht. Strittig ist, ob trotzdem für die Vergleichssumme die Begünstigung des § 67 Abs. 8 lit. a letzter Satz EStG 1988 anzuwenden ist. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw…

UFSF RV/0290-F/10Abgangsentschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

… 67 Abs. 8 lit a EStG 1988 seien Vergleichssummen bis zu einem Betrag von € 7.500,00 mit dem festen Steuersatz von 6 % zu versteuern. Dies sei jedoch unterlassen worden und der Gesamtbetrag in Höhe von € 18.250,00 der Tarifbesteuerung unterzogen worden…

UFSW RV/2787-W/08Besteuerung einer Vergleichszahlung durch den ehemaligen Dienstgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2011

…Unfrieden trennt, aus freien Stücken eine Abfertigung zahlt, die über das Ausmaß der Vertragsregelung hinausgeht. Wird eine Zahlung aus der Unklarheit des Verfahrens heraus geleistet, entspricht sie tatbestandsmäßig einer ,Vergleichssumme' im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 (VwGH 8.04.1986, 85…

UFSG RV/0418-G/06Vergleichszahlung für Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…Berufung wurde erwogen: § 67 Abs. 8 lit. a EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung lautet: "Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz…

UFSG RV/0537-G/07Vergleichszahlung oder freiwillige Abfertigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2009

…ZPO angeschlossen), wobei mit Bezahlung des oben genannten Betrages das einfache Ruhen in ein ewiges Ruhen übergeht. Beide Angebote wurden von den betroffenen Dienstnehmerinnen angenommen. Im Zuge der GPLA-Prüfung anerkannte das Finanzamt die Besteuerung der ausbezahlten außergerichtlichen freiwilligen Abfertigungen (Vergleichssummen) im Sinne des § 67…

UFSF RV/0146-F/07Pensionsabfindung als Vergleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…67 Abs. 8 lit. a EStG Anwendung finden kann. Die genannte Bestimmung, soweit gegenständlich relevant, lautet: "Auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10…

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…begründend wie folgt ausgeführt wird: Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 seien auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen als sonstige Bezüge gemäß § 68 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei sei nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge vom…

UFSW RV/1486-W/06Besteuerung einer Pensionsabfindung (Rechtslage nach dem Budgetbegleitgesetz 2001)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. September 1989, Zl 89/14/0077 könnten Pensionsabfindungen weiters nicht als Vergleichssummen versteuert werden und sei die Berücksichtigung der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs. 8 a EStG (steuerfreies Fünftel) daher nicht möglich. In der form- und fristgerechten Berufung…

UFSW RV/1168-W/021) Wiederaufnahmeberechtigung; 2) Abgrenzung Dienstverhältnis zur selbständigen Tätigkeit; 3) Einnahmenhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004Teil 1/2

… 67 Abs. 8 (erg. lit a, 3. TS) EStG 1988 (Anm. idF vor BGBl I 2000/142) Vergleichssummen, die von demselben Arbeitgeber gewährt werden, mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht, zu versteuern sind (Anm.: Der Bw. war bei P…

UFSL RV/1618-L/02Nichtanerkennung der Versteuerung gemäß § 67 Abs. 6 EStG bei einer in einem Vergleich gewährten freiwilligen Abfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, sowie Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhen, und zwar auch dann…

UFSS RV/0293-S/02Streitpunkt ist die Versteuerung einer vor Gericht geschlossenen Vergleichssumme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004

…gegenseitige Forderungen der Steitteile bereinigt und verglichen.   Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a dritter Teilstrich EStG 1988 ist für Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhen, und zwar auch dann, wenn sie nicht neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber gewährt werden…

UFSW RV/2022-W/09Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren bei unterbliebenem Lohnsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2013

…Beendigung des Dienstverhältnisses ist, wobei im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vergleichssummen eine steuerlich begünstigte Besteuerung im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 nur dann durchführbar ist, wenn erkennbar ist, in welchem Ausmaß eine Vergleichssumme auf einen derartigen Anspruch entfällt (vgl. etwa die hg…

UFSI RV/0664-I/12Steuerfreistellung eines Fünftels der Nachzahlungen Vorjahr und der Abgangsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…Abgangsentschädigung gebe. Aufgrund des Dienstbeginnes 2009 (neues Abfertigungssystem) stehe im gegebenen Fall keine Begünstigung zu. Gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 gilt für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6…

UFSW RV/2590-W/12Bei Vorliegen eines außergerichtlichen Vergleiches ist § 67 Abs. 8 lit a EStG 1988 anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

… 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 in der Fassung BGBL I 2009/52 ist für sonstige Bezüge geregelt, dass auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…

UFSW RV/2668-W/10Vergleichszahlung oder Abfertigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012

…Dem Abgabepflichtigen stehe es zu, im Wege der Vergleichsformulierung eine möglichst abgabenschonende Aufteilung der Vergleichssumme in Hinblick auf die strittigen Beträge vorzunehmen. Im Rahmen des Vergleiches sei die Auszahlung einer gesetzlichen Abfertigung (alt) in Höhe von € 36.000,00 vereinbart worden und da dieser…

UFSW RV/2906-W/10Besteuerung einer Zahlung auf Grund eines Gerichtsurteils
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…könne, sondern um einen echte Schadensfall, für den keine Steuer zu entrichten wäre. Rechtliche Würdigung: Nach § 67 Abs. 8 lit.a EStG 1988 sind auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz des Abs. 8…

UFSL RV/0500-L/11Abgrenzung zwischen echtem und freiem Dienstvertrag (Zeitungsverlag)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2012

…im Zusammenhang mit eine nicht selbständigen Beschäftigung einzustufen. Dem folgend schließen sich folgende rechtlich begründete Steuerbegünstigungen an: § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 : für die nachstehenden sonstigen Bezüge gilt Folgendes: auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3…

UFSW RV/2027-W/11Bezüge, die mit dem festen Satz des § 67 EStG (Vergleichssumme) zu versteuern sind, bleiben bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit außer Ansatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2012

… 67 Abs. 1 oder § 68 steuerfrei bleiben oder mit dem festen Satz des § 67 zu versteuern waren, außer Ansatz. Auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…