…GebG 1957 bestimmt eine Gebühr für außergerichtliche Vergleiche und lautet auszugsweise: " (1) Vergleiche (außergerichtliche), a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. (2) Gebührenfrei sind 1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger…
…Ansprüche" gemäß Punkt 3 des Vertrages inhaltlich als Vergleich zu qualifizieren sind und damit der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG unterliegen. Die Bw. führt dazu aus, dass der Betrag in Höhe von € 169.121,21 niemals - weder gerichtlich noch außergerichtlich - strittig gewesen sei. …
…Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 2 ff. zu § 33 TP 20 mit weiterer Judikatur). Im Berufungsfall steht zunächst außer Streit, dass ein gebührenpflichtiger außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Dieser diente, wie insbesondere aus Vergleichspunkt IX. sowie aus dem Gesamtkontext ersichtlich, vor allem der Bereinigung und Abgeltung von…
…Ausfall, dessen Höhe betragsmäßig nicht genau festgestanden sei, mit dem Betrag von € 200.000,00 zu vergleichen. Die Leistung des Betrages € 200. 000,00 stelle somit die Bemessungsgrundlage für den außergerichtlichen Vergleich dar. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendete die Bw. ein, dass…
…davon ausgegangen werden, dass die hier zu beurteilende Vereinbarung vorallem der Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten dient. Die im gegenständlichen Fall zu beurteilende Vereinbarung stellt sich eindeutig als ein gebührenpflichtiger außergerichtlicher Vergleich dar. Es konnten dabei weder die Ausführungen in den Stellungnahmen der Bw. selbst noch die…
…Leistungen von € 600.000,00 = € 12.000,00 fest. 2.2. Berufung In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass es sich bei dem vorliegenden Rechtsgeschäft nicht um einen außergerichtlichen Vergleich, sondern um ein Anerkenntnis bzw. um einen Verzicht handle. 2.3…
…unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub bis längstens 31. Mai 2000 zu räumen. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) sah in dem Forderungsverzicht vom 17. April 2000 einen außergerichtlichen Vergleich, welcher über eine anhängige Rechtsstreitigkeit getroffen wurde, und setzte nach der Mitteilung des Vertreters…
…vom 8. März 2005 gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche, wenn der Vergleich nicht über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, einer Gebühr in Höhe von 2 v.H. vom…
…nämlich das Erbübereinkommen als Vergleich einer Gebühr nach dem Gebührengesetz oder einer Verkehrsteuer unterliegt. Nach § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche (über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten) einer Rechtsgebühr von 2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Der den Gegenstand…
…vorliegende Bescheid nicht nachvollziehbar." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche, wenn der Vergleich nicht über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, einer Gebühr in Höhe von 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen…
…außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem. dessen lit. b in allen sonstigen Fällen, d. h. über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten, einer Gebühr von 2 v. H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Dass im Anlassfall ein Vergleich…
…b GebG unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v. H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. § 33 TP 20 GebG unterwirft außergerichtliche Vergleiche einer Rechtsgebühr, ohne allerdings den Vergleichsbegriff zu umschreiben. Der den Gegenstand dieser Gebühr bildende Vergleich ist daher nach…
…2007 als unbegründet abgewiesen. Außergerichtliche Vereinbarungen seien grundsätzlich als Vergleich zu werten. Der Bw hat die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche (lit. a) über anhängige…
…nicht sechstelerhöhend). Im vorliegenden Fall wird eingewendet, dass lt. Gesetzgeber auf gerichtliche bzw. außergerichtliche Vergleiche basierende Vergleichssummen mit einem Fünftel steuerfrei zu belassen wären. Dazu ist auszuführen, dass es sich bei Vergleichssummen um Zahlungen handeln muss, die sich aus der vergleichsweisen Bereinigung strittiger oder zweifelhafter…
…Kein Vergleich liege unter Hinweis auf Arnold, Rechtsgebühren vor, wenn vorerst kontroversielle Standpunkte der Parteien (wie sie praktisch jedem Vertragsabschluss vorausgehen) überbrückt werden und es zum Abschluss der Vertragsverhandlungen kommen würde. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 33 TP 20 GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche einer…
…Vergleich im Sinne des Gebührengesetzes darstellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen vertragliche Regelungen künftiger Vermögensverhältnisse durch die Ehegatten für den Fall der Scheidung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG unterliegt ein außergerichtlicher…
…Gottfried X. für Vertretungen in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Firma B. AG Kostenrechnungen über insgesamt € 567.347,33 gelegt worden. Der wegen Zahlungsverweigerung beim Landesgericht für ZRS Graz vom Bw. anhängig gemachte Rechtsstreit sei mit dem gerichtlichen Vergleich vom 11. Dezember 2002…
…aufgelassen. Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 GebG unterliegen (außergerichtliche) Vergleiche einer Gebühr. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Aus dem Inhalt der vorliegenden Vereinbarung ist jedoch keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, dass es sich bei dem…
…Vergleich im Sinne des Gebührengesetzes darstellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen vertragliche Regelungen künftiger Vermögensverhältnisse durch die Ehegatten für den Fall der Scheidung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG unterliegt ein außergerichtlicher…
…des § 20 Z 6 keine vergleichbare Gebührenbefreiung für Schiedsvergleiche geschaffen wurde, muss ich als Indiz für die Richtigkeit meiner Ansicht ansehen, dass Schiedsgerichtsvergleiche überhaupt gebührenfrei sind, zumal sie keine außergerichtlichen Vergleiche sind. (vgl. FN 103 a)" § 20 Z 6 GebG lautet: Der Gebührenpflicht unterliegen nicht…