…Einkommensteuer 2002 der im Anlassverfahren beschwerdeführenden Partei nicht anzuwenden seien. Gem. Art. 140 Abs. 7 BVG sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden, wenn ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben wurde. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles…
…Einkommensteuer 2002 der im Anlassverfahren beschwerdeführenden Partei nicht anzuwenden seien. Gem. Art. 140 Abs. 7 BVG sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden, wenn ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben wurde. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles…
…Bestimmung sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 über die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer entsprechend anzuwenden. § 98 EStG 1988 enthält den Katalog der Einkünfte, die unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Gemäß § 98 Z 6 EStG 1988 unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht die Einkünfte aus Vermietung…
…Einkommensteuerpflicht miteinbezogen worden sei. Eine Maßnahme, durch die Einkommen ab einer Höhe von ca. ATS 15.000,00 monatlich um mindestens 10% absinken würden, könne nicht als geringfügiger Eingriff qualifiziert werden. Durch den für die Betroffenen ohne Übergangszeitraum erfolgten Eingriff des Gesetzgebers, sehe sich der…
…korrigiert worden. Der Betrag mit dem Zehntelabsetzungen für Instandsetzungsaufwendungen gemäß § 28 (2) EStG 1988 zu berücksichtigen war, wurde mit € 517,01 beziffert. Zur behaupteten Verfassungswidrigkeit wurde dargelegt, dass der Verfassungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen habe, dass die gesetzliche Regelung des Unterhaltsabsetzbetrages gemäß § 33…
…im Fall des Eintritts der Bedingungen einen Anspruch in Höhe von 2.000,00 € pro Monat erwirbt und nicht auf ihren gesamten gesetzlichen Anspruch verzichtet. Zudem sind die zukünftigen Unterhaltsverpflichtungen nicht unstrittig, oder unzweifelhaft, sondern hängen von den zukünftig vorliegenden Einkommensverhältnissen des Berufungsführers und…
…eingebrachten Vorlageantrag legt die Berufungswerberin ein Gutachten der Universität Salzburg bei, welches ausdrücklich zum Berufungsvorbringen erhoben und zur Stützung dieses Antrages herangezogen wird. In diesem Gutachten wird einerseits die potentielle Verfassungswidrigkeit der österreichischen Rechtslage und hier insbesondere der Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 15.03.2006 …
…Bestimmungen des § 17 Abs 1 GrEStG würden zwar auch für Rechtsgeschäfte gelten, durch die ein Anspruch auf Übertragung eines Gesellschaftsanteiles begründet wird, durch den Anteilsvereinigung eintritt oder durch den ein Anspruch auf Übertragung aller Anteile entsteht (§ 1 Abs 3 Z 1 und 3). Bei der…
…Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle des Eintritts in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich…
…141/99. In diesem Erkenntnis wurde die Verfassungswidrigkeit der Einhebung und Haftung für die Spekulationsertragsteuer und die Inpflichtnahme einer Person vor allem deshalb als verfassungswidrig erachtet, weil die den Steuertatbestand auslösenden Sachverhalte teilweise außerhalb der Interessens- und Einflusssphäre des Abfuhr- und Haftungsverpflichteten gelegen sind, weshalb…
…Veräußerung der Beteiligung an einem Gruppenmitglied an ein anderes Gruppenmitglied, Erwerb zusätzlicher Anteile eines Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft, Abschluss eines Umgründungsvertrages) ausgelöst werden. Eine einen Abänderungsbescheid auslösende Änderung liegt auch im Falle des nachträglichen Eintritts weiterer Gruppenmitglieder in die oder des Austritts von Gruppenmitgliedern aus der…
…2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 24. Juli 2001 betreffend Schenkungssteuer zu ErfNr. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Schenkungssteuer wird gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird auf die Ausführungen in der Berufungsentscheidung vom 27…
…deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. § 5. Auflösend bedingter Erwerb. (1) Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, werden wie unbedingt erworbene behandelt. Die Vorschriften über die Berechnung des Kapitalwertes der Nutzungen von unbestimmter…
…wurde erwogen: 1. Zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG 1955 idF vor BGBl I 2007/9 unterliegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz die Erwerbe von Todes wegen. Dieser Grundtatbestand der Erbschaftssteuer wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 7. März 2007…
…die Verfassungswidrigkeit des schenkungssteuerrechtlichen Tatbestandes eingeschränkt und auf das Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 und den Beschluss vom 8. März 2007 des Verfassungsgerichtshofes verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 unterliegen Schenkungen unter Lebenden der…
…Voraussetzungen des § 11a EStG 1988). Die Gesellschafter einer bestehenden und bilanzierenden Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Gewerbebetrieb würden somit durch § 11a Abs. 2 EStG 1988 steuerlich schlechter gestellt, als ein Einzelunternehmer, was eine Diskriminierung im Sinne einer steuerlichen Gleichbehandlung unter dem Grundsatz der Rechtsformneutralität hinsichtlich der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GÖ, E, vertreten durch Mag. Mathias Torreiter, Steuerberater, 4020 Linz, Südtirolerstraße 9, vom 14. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom 29. September 2006 betreffend Schenkungssteuer…
…Abs. 1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), als verfassungswidrig aufgehobenen. Weiters hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 15. Oktober 2007, B 904/07, hinsichtlich des gegenständlichen Berufungsfalles ausgesprochen, dass dieser einem Anlassfall gleichzuhalten sei, sodass die angefochtene Berufungsentscheidung des UFS, Außenstelle Linz, vom…
…die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG eingeleitet hat. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem unabhängigen Finanzsenat zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Über eine etwaige Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheidet der Verfassungsgerichtshof dadurch…
…und so dem Bw. eine Einbeziehung in das Gesetzesprüfungsverfahrens zu ermöglichen (vergleichbar den Anträgen des Verwaltungsgerichtshofes an den Verfassungsgerichtshof zu G 6-11/07 und G 15/07). Der Einwand der Verfassungswidrigkeit wurde vom Bw. außerdem erstmals in der Stellungnahme vom 14. März 2007 erhoben…