…Verfassungsgerichtshof auch aus Anlass des vorliegenden Beschwerdefalles § 1 Abs. 1 Z. 2 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes als verfassungswidrig auf. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden oder hat der Verfassungsgerichtshof gemäß Abs. 4 ausgesprochen, dass ein Gesetz verfassungswidrig war, so sind gemäß Art. 140 Abs…
…Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungsteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungsteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz…
…G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich…
…G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich…
…G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich…
…G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich…
…da der höchstgerichtlichen Beschwerde der Bw laut Erkenntnis des VwGH vom 28. Juni 2007, 2007/16/0103, Anlassfallwirkung zukommt und damit die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG in diesem Anlassfall rechtswidrig war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…des Bw) wendet die verfassungswidrige Vorschreibung der Schenkungssteuer ein. Begründend wird auf das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007, B 1983/06 eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren betreffend § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG hingewiesen, weshalb die Aufhebung der Schenkungssteuerbescheide vom 15. Mai 2007 wegen Verfassungswidrigkeit…
…1 Z. 2 ErbStG würden der Steuer nach diesem Gesetz Schenkungen unter Lebenden unterliegen. Nach § 3 Abs. 1 ErbStG gelte als Schenkung iSd Gesetzes jede Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes und auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…
…1 Z. 2 ErbStG würden der Steuer nach diesem Gesetz Schenkungen unter Lebenden unterliegen. Nach § 3 Abs. 1 ErbStG gelte als Schenkung iSd Gesetzes jede Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes und auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…
…1 Z. 2 ErbStG würden der Steuer nach diesem Gesetz Schenkungen unter Lebenden unterliegen. Nach § 3 Abs. 1 ErbStG gelte als Schenkung iSd Gesetzes jede Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes und auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…
…Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955, betreffend die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955), BGBl. 141, von Amts wegen eingeleitet wurde. Nachdem dem Unabhängigen Finanzsenat ein Recht auf Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 B…
…39.149,12 € festgesetzt worden sei. Der Schenkungssteuerbescheid werde wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2 Schenkungssteuergesetz angefochten. Auf die Ausführungen von Fischerlehner in SWK 11/2007, 405 werde verwiesen. Mit Vorhalt vom 2. Mai 2007 ersuchte daraufhin die Abgabenbehörde zweiter…
…Vater des Bw. Als Begründung wurde angeführt, dass mit Bescheid vom 5. April 2007 Schenkungssteuer iHv. 3.157,52 € auf Grund einer Bemessungsgrundlage von 51.892,86 € festgesetzt worden sei. Der Schenkungssteuerbescheid werde wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2…
…den - im vorliegenden Berufungsfall präjudiziellen - Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG dargestellt. Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Da dem Unabhängigen Finanzsenat ein Recht auf Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 B-VG nicht eingeräumt wurde…
…den - im vorliegenden Berufungsfall präjudiziellen - Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG dargestellt. Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Da dem Unabhängigen Finanzsenat ein Recht auf Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 B-VG nicht eingeräumt wurde…
…Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes, dem die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung im Rahmen eines "Gesetzesprüfungsverfahrens" vorbehalten ist. Mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06, hob der VfGH § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG als…
…der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG bildete, und zum anderen der in Frage stehende schenkungssteuerpflichtige Tatbestand zweifelsfrei vor Ablauf der mit 31. Juli 2008 gesetzten Frist verwirklicht worden ist. Unter Beachtung der sich aus Art. 140 Abs. 5 in Verbindung mit Abs…
…den - im vorliegenden Berufungsfall präjudiziellen - Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG dargestellt. Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Da dem Unabhängigen Finanzsenat ein Recht auf Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 B-VG nicht eingeräumt wurde…
…Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des §1 Abs.1 Z2 ErbStG eingeleitet hat. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem unabhängigen Finanzsenat zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines "Gesetzesprüfungsverfahrens" vorbehalten. Über eine etwaige Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheidet der Verfassungsgerichtshof…