…ein Fahrzeug, das sich im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindet, bestimmungsgemäß zu verwenden und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Ob dies verfahrensgegenständlich contra legem erfolgt ist, wie die belangte Behörde behauptet, soll nachstehend untersucht werden. Zunächst noch zu Punkt 2) der Beschwerde vom 17. Juli…
…Dokumente verwiesen, die beiden Parteien des Verfahrens bekannt sind. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die in Rede stehende Sattelzugmaschine samt Sattelauflieger wurde mit dem Eintritt in das Zollgebiet der Europäischen Union in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung im Sinne der Art 137ff ZK übergeführt. Die…
…von der isländischen Zollverwaltung übermittelt worden sind. Um Erstattung des Zollbetrages von S 5.552.- wurde ersucht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 137 ZK können Nichtgemeinschaftswaren im Verfahren der vorübergehenden Verwendung, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen…
…Verfahren der vorübergehenden Verwendung überführt worden waren am 27. Jänner 1999 zu einer Binnenbeförderung von Waren von Steyr nach Hendaye verwendet worden sind. Güterbeförderungsrechtliche Bewilligungen für diese Fahrten konnten nicht festgestellt werden. Die Feststellungen über die Fahrten gründen sich vor allem auf eine von der…
…unbegründet abgewiesen. Dagegen hat der Bf. in offener Frist mit Anbringen vom 15. März 2001 Beschwerde eingebracht. Er wiederholt darin sein bisheriges Vorbringen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art. 137 ZK können Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, im Verfahren der vorübergehenden Verwendung.... unter…
…betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Der Bf hat die sich im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befundenen Waren mittels Ausfuhrverfahren aus dem Zollgebiet ausgeführt. Das Ausfuhrverfahren gem. Art. 161 ZK kann nur bei Gemeinschaftswaren, d. h. Waren die sich im freien Verkehr der Gemeinschaft befinden…
…Verfahren der vorübergehenden Verwendung überführt worden waren am 16. Dezember 1998 zu einer Binnenbeförderung von Waren von Steyr nach Barcelona verwendet worden sind. Güterbeförderungsrechtliche Bewilligungen für diese Fahrten konnten nicht festgestellt werden. Die Feststellungen über die Fahrten gründen sich vor allem auf eine von der…
…Und aus der Begründung des Abgabenbescheides vom 05. September 2011 ergibt sich zweifelsfrei, dass die belangte Behörde in dem von Herrn C im August 2011 konkludent beantragten Verfahren der vorübergehenden Verwendung eine unzulässige Weitergabe im Sinne des Art 560 Abs 1 UA 1 ZK-DVO…
…festgestellt, dass K.S hinsichtlich der in Rede stehenden eingangsabgabenpflichtigen, in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführten Beförderungsmittel dadurch, dass er diese zum Warentransport innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaften einsetzte, ohne hiefür über ein entsprechende Bewilligung i.S.d. Art.718 Abs.7 lit.c…
…Gestellung der Ware kann angenommen werden, dass es sich nicht um einen Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen. Aktenkundig und wie bereits oben ausgeführt, als erwiesen anzunehmen ist die fristgerechte Wiederausfuhr des verfahrensgegenständlichen Röntgengerätes. Die Wiederausfuhr des sich in vorübergehender Verwendung befindlichen…
…betrachtet- "Geringfügigkeit" des Transportes nicht stichhältig, weil zum einen selbst durch einen unentgeltlichen, aus Gefälligkeit durchgeführten Binnentransport das Fahrzeug nicht seine Eigenschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel, als welches es zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen wurde, verliert (siehe dazu Henke in Witte, "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag…
…einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzieht; worunter alle Maßnahme zu verstehen sind, welche das Fortsetzen einer konkret begonnenen zollamtlichen Überwachungsmaßnahme unmöglich macht; wie beispielsweise das Verlassen des Amtsplatzes ohne Abgabe einer entsprechenden Zollanmeldung. Gemäß Art. 137 ff. ZK können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren…
…sei. Der Bf. hätte daher jederzeit mit dem PKW wieder nach Liechtenstein fahren können, ohne dass es eines formellen Verfahrens für eine vorübergehende Verwendung bedurft hätte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. September 2005, Zl.: 900/05373/2005 wurde der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend geändert, dass…
…des Verfahrens bestätigten Auskunftsblattes INF 6 ersucht. Mit Bescheid vom 21. März 2001 wurde vom Hauptzollamt Wien festgestellt, die Bf. habe am 10. Jänner 2001 hinsichtlich einer im Berechnungsblatt näher umschriebenen Ware, die mit Anmeldung vom 10. November 2000 in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung…
…das angebliche Nichtmitführen der CEMT-Genehmigung, wie vom Zollamt behauptet, keinerlei Sanktionen bzw. Eingangsabgabenschuld auslösen könne. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können gemäß Art. 137 ZK Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung…
…das angebliche Nichtmitführen der CEMT-Genehmigung, wie vom Zollamt behauptet, keinerlei Sanktionen bzw. Eingangsabgabenschuld auslösen könne. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können gemäß Art. 137 ZK Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung…
…gewöhnlichen Wohnsitzes wirklichkeitsfremd und übersehe die entsprechend klaren Ausführungen der Berufung hiezu. Auch seien die vorgetragenen Argumente zur Eingangsabgabenbefreiung als Übersiedlungsgut nicht widerlegt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 137 ZK können Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, im Verfahren der vorübergehenden Verwendung ....…
…bezüglich der Benutzung des Fahrzeuges Weisungen zu erteilen und sich insofern in keiner Weise von einem Arbeitgeber unterscheide. Diese Einwände zielen im Ergebnis darauf ab, die in Artikel 719 ZK-DVO normierte taxative Aufzählung jener Fälle, in welchen die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung…
…bezüglich der Benutzung des Fahrzeuges Weisungen zu erteilen und sich insofern in keiner Weise von einem Arbeitgeber unterscheide. Diese Einwände zielen im Ergebnis darauf ab, die in Artikel 719 ZK-DVO normierte taxative Aufzählung jener Fälle, in welchen die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung…
…9, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass erst durch eine schriftliche Anmeldung zur Wiederausfuhr das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung beendet sei. Werde das Verfahren nicht demgemäß beendet, seien die Verpflichtungen, die für den Bewilligungsinhaber durch die Inanspruchnahme des Zollverfahrens entstanden sind…