Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.GesmbH, (Bw.) vertreten durch Dr. Georg Zanger, RA, 1010 Wien, Neuer Markt 1, vom 27. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Wolfgang Faber, vom 27. Oktober 2009 betreffend Pfändung…
…sohin mit dem Verfügungsbetrag, der dem Schuldner zugeflossen ist (Anschaffungskosten), anzusetzen. Ist der Teilwert der Schuld am Bilanzstichtag höher, weil die Verpflichtung gestiegen ist, kann der höhere Teilwert angesetzt werden. Sinkt der Teilwert, kann dieser angesetzt werden, es darf aber der ursprüngliche Verfügungsbetrag nicht unterschritten…
…der Verfügungsbetrag, sondern der Nennbetrag, das heißt wie im Unternehmensrecht der Rückzahlungsbetrag der Verbindlichkeit (Doralt/Mayr, EStG § 6 Tz 258; Hofstätter/Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG § 6 Rz 2; Laudacher in Jakom EStG 2010 § 6 Rz 100). Ist der Rückzahlungsbetrag höher als der Verfügungsbetrag oder…
…301.121,21 zzgl. der Umsatzsteuer iHv. ATS 1,125.257,33 hatte die GmbH ATS 6,751.543,90 zur Verfügung. Rechne man zu diesem Verfügungsbetrag die Beträge vom Firmenkonto hinzu, welche den Schuldsaldo erhöhten, hatte die Primärschuldnerin und der Bw. insgesamt ATS 8…
…0,00 €) | Gesamtverfügungsbetrag Ihrer Gattin | 10.211,64 € | Summe Verfügungsbetrag | 38.278,30 € | davon 40% | 15.311,32 € | abzüglich Verfügungsbetrag Gattin | 10.211,64 € | Differenzbetrag | 5.099,68 € (33…
… Der Kapitalstamm ist einkommensteuerrechtlich nominell definiert. A gibt 500.000,00 als Darlehen an X. Dieser Verfügungsbetrag definiert den Kapitalstamm von A. Das Nominalwertprinzip bedeutet: 500.000,00 € Kapitalstamm bleiben 500.000 € Kapitalstamm. Der Kapitalstamm wird durch die jeweiligen Anschaffungskosten definiert." Der Bw…
…ff EStG als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. In Bezug auf die konkreten Verhältnisse des Bw. und seiner Ehegattin würden insbesondere bei erhöhten Krankheitskosten des unterhaltsberechtigten Teiles 50% des gemeinsamen Vermögens von den Zivilgerichten als Verfügungsbetrag zugesprochen werden (Schwimann/Kollmasch, Unterhaltsrecht 2004³, 134). Die Ehegattin des Bw…
…00 S | - Sparbücher (460.000 S) | 100.000,00 S | 240.000,00 S | 120.000,00 S | Verfügungsbetrag (vor Abzug der LHK) | -109.144,69 S | -298.223,66 S | -102.656,51 S | - Lebenshaltungskosten…
…| sonstige Bezüge | 126.337,00 | 140.543,00 | 126.940,00 | 145.233,00 | 129,020,00 | Verfügungsbetrag | 79.817,00 | 98.382,00 | 75.525,00 | 84.694,00 | 67.720,00…
…Erfüllungsbetrag; Wegschaffungsbetrag); wohin gegen jener Betrag, der dem Unternehmen tatsächlich zugeflossen ist (Ausgabe- bzw. Verfügungsbetrag), unbeachtlich ist. Auch dann, wenn für eine Verbindlichkeit keine laufenden Zinszahlungen erfolgen, sondern die gesamte Zinsschuld erst am Ende der Laufzeit gemeinsam mit der Kapitalschuld zurückgezahlt wird (z.B. bei…
…Erfüllungsbetrag; Wegschaffungsbetrag); wohin gegen jener Betrag, der dem Unternehmen tatsächlich zugeflossen ist (Ausgabe- bzw. Verfügungsbetrag), unbeachtlich ist. Auch dann, wenn für eine Verbindlichkeit keine laufenden Zinszahlungen erfolgen, sondern die gesamte Zinsschuld erst am Ende der Laufzeit gemeinsam mit der Kapitalschuld zurückgezahlt wird (z.B. bei…
…Erfüllungsbetrag; Wegschaffungsbetrag); wohin gegen jener Betrag, der dem Unternehmen tatsächlich zugeflossen ist (Ausgabe- bzw. Verfügungsbetrag), unbeachtlich ist. Auch dann, wenn für eine Verbindlichkeit keine laufenden Zinszahlungen erfolgen, sondern die gesamte Zinsschuld erst am Ende der Laufzeit gemeinsam mit der Kapitalschuld zurückgezahlt wird (z.B. bei…
…Abs. 1 HGB (Quantschnigg/Schuch, Stand 1993, EStG, § 6 Tz. 166). Als steuerliche Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gelte daher nicht der Verfügungsbetrag, sondern der Nennbetrag, also wie im Handelsrecht der Rückzahlungsbetrag (Straube, HGB II/RLG § 211 Tz. 10). Dies bedeute entgegen den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 15. Jänner 2010, Zl. 230000/07238/20/2008, betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO) entschieden: Der Pfändungsbescheid wird dahingehend abgeändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 21. Oktober 2003 und 23. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, bzw. Wien 2/20 vom 14. Oktober 2003 und 27. Jänner 2004 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. M., vom 4. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2012 betreffend Pfändung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Josef Mayrl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Pfändung einer Geldforderung vom 11. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GFundFJ, vertreten durch D vom 24. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See jetzt: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See, vertreten durch E, vom 21. Februar 2003 betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Z. und die weiteren Mitglieder OR Mag. P., Dkfm. W.P. und H.H. im Beisein der Schriftführerin FOI O. über die Berufung der M. GmbH, V., vertreten durch N. Steuerberatungsgesellschaft mbH., vom 7. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Otto Draxl, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1180 Wien, Alseggerstraße 27, vom 17. August 2009 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. August 2009 entschieden:  …