…geändert worden und lautete nunmehr: "Das Vereinsvermögen fällt in jedem Fall der Vereinsauflösung dem Rechtsträger der Musikschule T zu, und zwar mit der Auflage zur Verwendung ausschließlich für diese Musikschule. Die Generalversammlung kann jedoch beschließen, das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigen Verein gleicher Art zur Verwendung…
…ähnliche Ziele und Zwecke verfolgen würden bzw. dies jedenfalls der Bedeutungsinhalt des § 16 der Statuten sei und es selbstverständlich sei, dass, wenn das Vereinsvermögen nach Liquidation einer ähnlichen gemeinnützigen Organisation zufallen soll, dass diese, wegen der Gemeinnützigkeit, die gleichen steuerlichen Verhältnisse, sprich Steuerfreiheit haben soll…
…Statuten (Auflösung des Vereins) hat die Generalversammlung über die Liquidation zu beschließen. Sie hat insbesondere einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen muss, soweit dies möglich und erlaubt ist…
…dem Nutzen der Förderziele für die Allgemeinheit, der gemeinnützigen Widmung des Vereinsvermögens im Auflösungsfall und mit dem wissenschaftlicher Vereinszweck alle Kriterien zur Einstufung des Vereins als gemeinnützig erfüllt seien, werde um Zuerkennung der Gemeinnützigkeit ersucht. Nachdem das Finanzamt mittels Internetausdrucken vom 5.10.2006 Informationen…
…Mitfinanzierung der Veranstaltung, Verrechnung von Bauleistungen, Durchführung von Bauaufsichten; keine zweckgebundene Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung des Bw nach den (damals) aktuellen Statuten; Konsequenz des Nichtvorliegens der Gemeinnützigkeit: Normalsteuersatz (20%) bei der USt, was sich beim nächsten Streitpunkt auswirkte. Einstufung der Subventionen, die der Bw…
…übertragen werden muss bzw. an eine Nachfolgeorganisation, die das Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Diese Voraussetzungen und Verpflichtungen sind den Statuten des Bw. klar zu entnehmen, sodass der berufungswerbende Verein einen Rechtsanspruch auf die Erlassung des Spendenbegünstigungsbescheides hat. Weiters führte der BW aus…
…Abs a Z 3a EStG gegeben. Laut § 22 ist bei Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen (mildtätigen) Einrichtung zu übertragen. Durch den Klammerausdruck mildtätig ist die Vermögensbindung entsprechend der zitierten Gesetzesstelle im EStG ausreichend gegeben. Weiters führte der Bw. aus: Auch das Mittel und…
…der Bw. aus: § 17 Abs.3 der Vereinsstatuten sieht derzeit vor, dass im Falle der Liquidation oder des Wegfalles des bisherigen begünstigten Vereinszweckes das Vereinsvermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke iSd. § 34 BAO zu verwenden ist. Die im Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Statuten des Bw. lauten…
…Spendenempfänger. Zur Begründung wurde ausgeführt: Gemäß § 16 Abs. 2 der Vereinsstatuten hat die Mitgliederversammlung in Falle der freiwilligen Auflösung des Vereins über das Vereinsvermögen zu beschließen, dass das Vermögen nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten einer Organisation oder einem Verein, der gleichen oder ähnlichen sozialen Zwecken dient…
…an. Die Aufbringung der erforderlichen finanziellen Mittel sollte durch Mitgliedsbeiträge, Erträgnisse aus Veranstaltungen, Spenden, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen erfolgen. Die Verwaltung des Vereinsvermögens war Aufgabe des aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Schriftführer und den beiden Rechnungsprüfern bestehenden Vorstandes. Unter Punkt 11. der…
…zur freiwilligen Auflösung keine Regelung darüber getroffen, die sicherstellt, dass das Vermögen bei Wegfall des begünstigten Zweckes im abgabenfreien Bereich verbleibt, womit eine Zuführung des Vereinsvermögens nach Zweckwegfall zu nicht begünstigten Zwecken nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. VwGH 20. Februar 1996, 93/13/0210). Vor…
…haben bereits 1999 begonnen. Die Finanzierung des Umbaus in Wohnungen erfolgte zu 100% durch ein Landesdarlehen. Die Renovierung der Vereinsräume wurde durch das vorhandene Vereinsvermögen gedeckt. Vom Wertpapierbestand und Bankguthaben per 31.12.2001 in Höhe von 404.745,20 Euro wurden dazu 137.577…
…werden: - In § 19 der Statuten ist vorzusehen, dass bei behördlicher Auflösung bzw. Wegfall des begünstigten Zweckes das Vereinsvermögen für Zwecke im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung zu verwenden ist. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) stellte mit Schreiben vom 8. Juli 2003 einen Antrag auf Erteilung…
… 16 Abs. 2 soll der letzte Satz entfallen. Es soll ein neuer Abs. 3 folgenden Inhaltes eingefügt werden: (3) Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff…
…Wird die freiwillige Auflösung beschlossen, so ist das Vereinsvermögen entweder an einen ähnlichen Zwecke verfolgenden Verein zu übertragen oder zur Errichtung von gemeinnützigen oder mildtätigen Stiftungen zu verwenden. Mit Körperschaftsteuerbescheid vom 27.2.2001 setzte das Finanzamt auf Basis der Angaben in der Jahressteuererklärung…
…den Gemeinsinn seiner Mitglieder zu festigen, deren Angelegenheit, sowie das Wohl derselben zu wahren und das Vereinsvermögen zum gemeinsamen bestens zu verwalten. Nach § 3 der Statuten werden die Geldmittel aufgebracht und zwar: 1. Aus den Erträgnissen des der Bürgerschaft bereits gehörigen Vermögens und Vermögenswert besitzenden…
… 39 Z. 5 BAO auch das Erfordernis der statutenmäßigen Festschreibung der begünstigten Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der etwaigen Änderung eines begünstigten Zweckes festschreibt und dieses Erfordernis nach § 43 BAO bei der Körperschaftsteuer während des ganzen Veranlagungszeitraumes und bei den übrigen Abgaben - wie der Umsatzsteuer…
…des Vereines kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. | (2) | Im Fall der freiwilligen Auflösung hat die gleiche Generalversammlung auch über die Verwertung des vorhandenen Vereinsvermögens zu beschließen…
…noch Rechenschaftsberichte oder Rechnungsabschlüsse erstellt wurden (dies wurde auch von der Kassiererin des Vereines am 17. April 2013 bestätigt); dass das Vereinsvermögen in dauernder Verwendung durch den Bw. ist; dass der Geldbestand (per September 2009 rund € 17.000,00) von der Kassiererin und vom…
…sowie die Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; Vorbereitung der Generalversammlung; Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlung; Verwaltung des Vereinsvermögens; Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern § 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder (1) Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Ihm obliegen auch der Abschluss von Rechtsgeschäften…