…Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. § 293a BAO stellt somit einen Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Änderung von Nebengebührenbescheiden dar. Entsprechend dem Vorbringen des Bw. wurde der Rückforderungsbescheid vom 4…
…Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. 1. 2007, in dem wiederum vorgebracht wird, dass eine Berufungsvorentscheidung nicht existiere und die Scheinbuchung daher zu annullieren sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (…
…Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt…
…Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt…
…der laufenden Verbuchung der Gebarung auszuscheiden gehabt. Mangels Berichtigung der Gebarung auf dem Abgabenkonto des Bw bestanden somit auf dem Abgabenkonto des Bw zum 27. Juli 2011 zudem keine ausgesetzten Beträge an Einkommensteuer 1992, 1993, 1994 und 1995 Aussetzungszinsen 1999, hinsichtlich der der Ablauf der…
…Bewilligung der Aussetzung der Einhebung führt in der Praxis zu einer Gutschrift am Abgabenkonto, da im automationsunterstützten Verfahren Abgabenbeträge, deren Einhebung ausgesetzt wurde, aus der laufenden Verbuchung der Gebarung ausgeschieden werden, sofern die Aussetzung nicht nur einzelne von mehreren Gesamtschuldnern betrifft (vgl. Ellinger, Änderungen der…
…BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder…
…dass § 216 BAO nicht nur die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung, sondern auch den Fall betreffe, inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch einen bestimmten Tilgungstatbestand erloschen sei. In Übereinstimmung mit dem im Antrag zitierten Fachartikel von Univ. Prof. Dr. Beiser werde der Tilgungstatbestand darin gesehen, dass auf…
…permanenter Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz, der auch in das Eigentumsrecht des Bw. in unzulässiger Weise eingreife, jedenfalls amtshaftungsrechtliche Ansprüche zu begründen vermöge. Im gegenständlichen Fall stehe fest, dass gemäß § 216 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) mit…
…ausgeführt, dass gemäß § 216 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) abzusprechen sei. Ein solcher Antrag sei nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgen hätte müssen, zulässig…
…Abrechnungsbescheid) ist über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Nach § 19 Abs. 1 KO brauchen Forderung, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren…
…Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist für jeden Abgabenpflichtigen, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht auf den Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Sofern Zweifel über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) bestehen…
…Vorbringen der Bw., dass das sich aus der Gebarung ergebende Guthaben zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden wäre, übersieht sie, dass zum Zeitpunkt der tatsächlich erfolgten - ergänzenden - Rückzahlung (23. Februar 2006) fällige - und noch nicht getilgte - Abgabenschulden nicht verbucht waren, da die Verbuchung der in…
…Fälligkeit der Umsatzsteuer (§ 21 UStG 1994) dar, dass die am 15. Februar 2001 fällige Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 2000 noch vollständig offen sei. Bei der Festsetzung seien die Vorsollbeträge bereits berücksichtigt worden. Gem. § 214 BAO seien in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen…
…der Verbuchung der Gebarung ( § 213 BAO ) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen ( § 77 BAO ) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt…
…derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Die kontokorrentmäßige kumulative Verrechnung des Guthabens mit den erst am 20.8.2007 fälligen Nachforderungen aus den Bescheiden vom 13.7.2007 erfolgte bereits mit Verbuchung dieser Bescheide. Für diese Fälle…
…Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt…
…BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (…
…2394). Nach der für das Abrechnungsverfahren maßgeblichen Bestimmung des § 216 BAO ist mit Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber abzusprechen, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist. Aus der ausdrücklichen Bezugnahme des Gesetzes auf…