…verbringt oder verbringen lässt. Der Steuerschuldner ist der Bezieher und jede Person, in deren Gewahrsame sich das Erzeugnis befindet (§ 49 Abs. 1 AlkStG). Wird ein Erzeugnis aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates in anderen als den in Abs. 1 genannten Fällen in das Steuergebiet…
…verbringt oder verbringen lässt. Der Steuerschuldner ist der Bezieher und jede Person, in deren Gewahrsame sich das Erzeugnis befindet (§ 49 Abs. 1 AlkStG). Wird ein Erzeugnis aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates in anderen als den in Abs. 1 genannten Fällen in das Steuergebiet…
…der Tatbestand des Verbringens als fiktive Lieferung nicht erfüllt. Der Gegenstand muss sich bis zum Ende der Warenbewegung im anderen Mitgliedstaat in der Verfügungsmacht des Unternehmers befinden. Dabei ist es unerheblich, ob der Unternehmer den Gegenstand selbst befördert, oder die Beförderung durch einen selbständigen Beauftragten…
…der Tatbestand des Verbringens als fiktive Lieferung nicht erfüllt. Der Gegenstand muss sich bis zum Ende der Warenbewegung im anderen Mitgliedstaat in der Verfügungsmacht des Unternehmers befinden. Dabei ist es unerheblich, ob der Unternehmer den Gegenstand selbst befördert, oder die Beförderung durch einen selbständigen Beauftragten…
…Spies, Verbringung von neuen Fahrzeugen durch Privatpersonen, ÖStZ 2011/1014, sowie Art. 2 der VO (EU) Nr. 282/2011). Der Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer ist dann ig Erwerb, wenn das Fahrzeug bei der Lieferung an den Abnehmer in einen anderen Mitgliedstaat gelangt (vgl. Ruppe…
…Rs. C-285/09). Nach den Ausführungen des Generalanwalts sei es für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung allein entscheidend, ob die materiellen Voraussetzungen (Übertragung der Verfügungsmacht, physische Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat, Eigenschaft des Erwerbers als Steuerpflichtiger) erfüllt seien. Die Steuerbefreiung sei selbst…
…Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Abs. 2) Als innergemeinschaftliche Lieferung gelten auch 1. das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstandes. …
…Juni kein Langosstand in Betrieb gewesen sei, was sich aus den Ausgabenübersichten schlüssig ergebe. D) Von der Betriebsprüferin wurde zur Berufung laut Abschnitt C) folgende Stellungnahme (OZ 7 ff./2007) erstattet: ad Tz 1: Da die Verbringung in einen anderen (EU-)Mitgliedsstaat nicht habe nachgewiesen…
…RL). Ziel des Gemeinschaftsgesetzgebers ist somit die Verwirklichung des Bestimmungslandprinzips, also eine gleichmäßige (Umsatz)besteuerung von sämtlichen Neufahrzeugen im Bestimmungsland, unabhängig davon, ob die Neufahrzeuge im Inland oder ein einem anderen Mitgliedstaat erworben werden. In Anbetracht dieser gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ist nicht zu erkennen, warum derjenige…
…das zu gewerblichen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist. Gemäß Abs.3 leg. cit. wird eine Erstattung oder Vergütung nach Absatz 1 nur gewährt, wenn das Verfahren nach § 52 oder § 53 eingehalten, die Verbringung dem in Abs.6 genannten Zollamt vorher angezeigt worden…
…das zu gewerblichen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist. Gemäß Abs.2 leg. cit. wird eine Erstattung oder Vergütung nach Abs.1 nur gewährt, wenn das Verfahren nach § 29 oder § 30 eingehalten, die Verbringung dem in Abs.5 genannten Zollamt vorher angezeigt worden…
…oder einem Freilager befindet vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft verbracht wird. Im Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Anstrich ZK. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem…
…nachweislich im Steuergebiet versteuerten Schaumwein, der zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Versandhandel ) in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist. Gem. Abs 2 leg.cit. wird eine Erstattung oder Vergütung nach Abs 1 u.a. nur gewährt, wenn die Verbringung dem im Abs. 5 genannten Zollamt vorher…
…für ein nachweislich versteuertes Erzeugnis, das zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Versandhandel ) in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist. Gem. Abs 3 leg.cit. wird eine Erstattung oder Vergütung nach Abs 1 u.a. nur gewährt, wenn die Verbringung dem im Abs. 6 genannten Zollamt vorher…
…dass die betreffenden Waren in einen anderen Mitgliedstaat versandt und aufgrund dieses Versands Österreich physisch verlassen haben. Der Unabhängige Finanzsenat sieht damit die anstehenden Fragen als ausreichend geklärt und gelangt ausgehend von den Ermittlungsergebnissen zu der Ansicht, dass in Bezug auf die hier strittigen Zollanmeldungen…
…ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar. (3) Die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, dass der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet…
…jeweiligen in anderen Mitgliedsaaten ansässigen Abnehmern nachzuweisen. Nach Anführung der gesetzlichen Bestimmungen und der Sachverhaltsannahmen zu den einzelnen Anmeldungen stellte es fest: WE-Nr.: 001 vom 23. Jänner 2004: Die Übernahmebestätigung auf dem Lieferschein/Gegenschein der Bf. vom 22. Jänner 2004 enthalte lediglich eine nicht…
…Wirkung vom 19. Dezember 2000 angefügt. Durch diese Bestimmung wird die Erhebung von Zollschulden, die in einem anderen Mitgliedstaat entstanden sind, vereinfacht. Die Vereinfachung ist allerdings auf den Zollschuldtatbestand des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 ZK, vor allem auf Fälle des Einfuhrschmuggels) beschränkt. Auch kann sie…
…Lieferung --in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen-- neben den Voraussetzungen in Bezug auf die Unternehmereigenschaft der Steuerpflichtigen voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch…
…Wirkung vom 19. Dezember 2000 angefügt. Durch diese Bestimmung wird die Erhebung von Zollschulden, die in einem anderen Mitgliedstaat entstanden sind, vereinfacht. Die Vereinfachung ist allerdings auf den Zollschuldtatbestand des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 ZK, vor allem auf Fälle des Einfuhrschmuggels) beschränkt. Auch kann sie…