…wandte der Berufungswerber (Bw.) ein, dass Wirtschaftsdünger hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliegen. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht…
…Rechtsbehelf der Berufung und führte begründend aus, dass Wirtschaftsdünger hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliegen. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen…
…Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass Wirtschaftsdünger hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliege. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen…
…Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass Wirtschaftsdünger hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliege. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen…
…Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass Wirtschaftsdünger hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliege. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen…
…Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass Wirtschaftsdünger hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliege. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen…
…Darin wandte der Berufungswerber (Bw) ein, Wirtschaftsdünger würden hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens dem Düngemittelrecht und hinsichtlich des Ausbringens auf landwirtschaftliche Flächen dem Wasser- und Bodenschutzrecht unterliegen. Eine unzulässige Verwendung im Sinne des Abfallrechtes liege nur vor, wenn die Gülle nicht auf landwirtschaftlichen Flächen…
…a) angeführten Gegenstände des Tabakmonopols mit einem inländischen Kleinverkaufspreis gemäß § 9 TabMG iHv. 80.675,00 €, namentlich unbekannten Personen dazu beigetragen hat, unter Verletzung des im § 5 Abs. 3 TabMG normierten Verbotes des Handels mit Tabakerzeugnissen durch das gewerbsmäßige Inverkehrbringen (Verkauf) der Monopolgegenstände im…
…der zollrechtlichen Bestimmungen vorschriftswidrig aus einem Teil des Zollgebietes der Gemeinschaft (Kanarische Inseln) in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft (Österreich) zu verbringen und zum Anderen das im § 5 Abs.3 TabMG normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen durch gewerbsmäßiges Inverkehrbringen im Monopolgebiet zu verletzen. Aus…
…Bereiche des Zollamtes Wien unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht über den Grenzübergang Klingenbach in das Steuergebiet der Republik Österreich verbracht und versuchte, zu seinem oder eines anderen Vorteil die in den Vorschriften über das Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels…
…von Abs. 3 ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß § 80 oder § 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das…
…in Tateinheit hiezu diese Gegenstände des Tabakmonopols im amtlich kundgemachten Kleinverkaufspreis (§ 9 Tabakmonopolgesetz 1996, kurz TabMG) von € 252,00 im Steuergebiet der Republik Österreich unter Verletzung des im § 5 Abs.3 TabMG normierten Verbots des Handels mit Tabakerzeugnissen (gewerbsmäßiges Inverkehrbringen der Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet…
…jegliche Form des "An-Sich-Bringens" erfüllt den Tatbestand der Hehlerei (VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060). Die Verletzung des Verbots des Handels mit Monopolgegenständen wird durch den Handel mit Tabakerzeugnissen, das ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von solchen Erzeugnissen im Monopolgebiet erfüllt. Hinsichtlich der…
…diese Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols seien, "anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Nickelsdorf in das Steuergebiet der Republik Österreich einzubringen und in derem Zusammenhang, die im Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen zu verletzen". Es bestehe somit der Verdacht…
…die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols seien, "anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Drasenhofen" unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbracht sowie versucht habe, die im Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) enthaltenen "Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit…
…Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Gemäß § 5 Abs. 2 TabMG ist der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen (mit im vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahmen) den Tabaktrafikanten vorbehalten. Handel gemäß § 5 Abs. 4 TabMG ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet…
…Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Gemäß § 5 Abs. 2 TabMG ist der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen (mit im vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahmen) den Tabaktrafikanten vorbehalten. Handel gemäß § 5 Abs. 4 TabMG ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet…
…zugleich auch Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich die im bekämpften Bescheid aufgeführte Menge an Zigaretten, slowakischer Herkunft unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbrachte und die im Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen…
…betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. Handel im Sinne des Abs. 3 ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet (§ 5 Abs. 4 TabMG 1996). Es ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Bw. war ehemals in der EC…
…Großhändler (§ 6) betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. Handel im Sinne des Abs. 3 ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet (§ 5 Abs. 4 TabMG 1996). Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die…