…a FinStrG zu verantworten habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den verantwortlichen Verband Fa. R-GmbH deswegen eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 12.000,00 verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die vom belangten Verband zu ersetzenden Kosten des…
… 49 Abs. 2 FinStrG iVm § 4 Abs. 1 VbVG zu verhängende Verbandsgeldbuße auf € 7.200,00 herabgesetzt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG bleiben die vom belangten Verband zu tragenden Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Finanzstrafverfahrens unverändert in Höhe von € 500,00…
…500,00 zu ersetzen. 2.) Der Berufung des belangten Verbandes Fa. F-GmbH wird teilweise Folge gegeben und die über den belangten Verband zu Schuldspruch II) des erstinstanzlichen Erkenntnisses verhängte Verbandsgeldbuße auf € 5.000,00 herabgesetzt sowie die von der GmbH gemäß § 185 Abs…
…und des belangten Verbandes Fa. M-GmbH, welche sich ausschließlich gegen die Höhe der erstinstanzlich verhängten Geldstrafe bzw. Verbandsgeldbuße richten. Zur Begründung wird ausgeführt, der Bw. habe sich für sein Vergehen schuldig bekannt und als Entschuldigung vorgebracht, er habe einen Gastronomiebetrieb des Liegenschaftseigentümers Brauerei XY…
… 49 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG] eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 250,00 (obgenannter Finanzstrafakt betreffend die R GmbH, Bl. 59). An Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 FinStrG dem Beschuldigten R ein Betrag von € 363,00 und dem belangten Verband…
…5 FinStrG iVm §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) zu verhängende Verbandsgeldbuße auf € 8.400,00 herabgesetzt. Aus Anlass der Berufung werden die gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG die von der Bw2 zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit €…
…erfolgte Kostenausspruch auf € 400,00 abgeändert. 2.) Der Berufung der Fa. T-GmbH wird teilweise Folge gegeben und die über den belangten Verband zu Schuldspruch 2.) des erstinstanzlichen Erkenntnisses verhängte Verbandsgeldbuße auf € 2.500,00 sowie die vom belangten Verband gemäß § 185 Abs…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…161 Abs. 3 FinStrG, zweiter Satz, die Entscheidung des Spruchsenates in Pkt.2. des Schuldspruches und im Ausspruch betreffend die Verbandsgeldbuße dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat wie folgt: III.1. Die B-GmbH ist schuldig, sie hat als belangter Verband die Verantwortung gemäß §…
…durchschnittlicher Verantwortlichkeit, einander die Waage haltenden erschwerenden und mildernden Umständen bzw. durchschnittlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Geldstrafe bzw. die Verbandsgeldbuße mit gerundet € 38.000,00 bzw. € 32.000,00 festzusetzen wäre. Anzumerken ist, dass das System der Mehrwertsteuer nur funktionieren kann, wenn…
…FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf vier Wochen abgemildert werden. II. Der Berufung des belangten Verbandes wird teilweise Folge gegeben und die ihn betreffende, im Übrigen unverändert bleibende Teil der erstinstanzlichen Entscheidung in seinem Ausspruch über Verbandsgeldbuße dahingehend abgeändert, dass die gemäß §…
…beträgt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber unter Bedachtnahme auf das gegebene Verböserungsverbot trotz der bereits sehr niedrigen Ausmessung eine weitere Verringerung erforderlich ist. Hinsichtlich der Verbandsgeldbuße ist vorerst anzumerken, dass trotz der nunmehr festzustellenden offenkundigen völligen Mittellosigkeit des belangten…
…und 2 iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG zu verhängende Verbandsgeldbuße auf € 20.000,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) erhöht werden. Entscheidungsgründe Laut den vorgelegten Unterlagen ist der Beschuldigte K seit 1999 alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der X GmbH, welche sich mit der…
…II.) Der Berufung des belangten Verbandes Fa. G.P. KEG (Bw2) wird teilweise insoweit Folge gegeben, als die erstinstanzlich verhängte Verbandsgeldbuße auf € 3.000,00 und die vom belangten Verband gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahren auf €…
… 4 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) wird über den verantwortlichen Verband für den unverändert aufrecht bleibenden Schuldspruch B) des Spruchsenatserkenntnisses eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 6.000,00 verhängt. III. Im Übrigen werden die Berufungen der Bw1 und des Bw2 als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…Amtsbeauftragten betreffend den belangten Verband wird als unbegründet abgewiesen. III. Der Berufung des belangten Verbandes wird teilweise Folge gegeben und der die Y-GmbH betreffende und im Übrigen unverändert bleibende Teil der erstinstanzlichen Entscheidung in seinem Ausspruch betreffend die Verbandsgeldbuße insoweit abgeändert, als die gemäß …
…gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG auch für die Ausmessung der Verbandsgeldbuße. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu € 56.000,00 + € 21.400,00 = € 77.400,00 X 2, sohin € 154.800,00, wobei hinsichtlich…
…vom 6. November 2009, mit welcher der Schuldspruch in Bezug auf den belangten Verband zur Gänze angefochten und beantragt wird, die auferlegte Verbandsgeldbuße aufzuheben. Zur Begründung wird ausgeführt, zunächst werde festgehalten, dass mit einer einzigen Ausnahme - die als reine Schutzbehauptung abgeschmettert worden sei, kein einziger…
…5 iVm. § 21 Abs. 1 und 2, 28a Abs. 2 FinStrG und § 4 Abs. 1 VbVG eine Verbandsgeldbuße iHv. 800,00 € verhängt und die zu tragenden (pauschalen) Verfahrenskosten gemäß §§ 185 (ergänze: Abs. 1 lit. a) iVm. 56 Abs. 5 FinStrG mit 80,00 €…
…und 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) verantwortlich befunden und über den belangten Verband gemäß § 28a Abs.2 FinStrG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 1.000,00 verhängt. Die K X KEG wurde für die von K unter Pkt. 1 b) und 2 c) genannten Finanzvergehen gemäß …