…Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Ing. Johannes Gruber und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Herrn M.K., Veranstalter im Bereich Marketing, geb. xxxx, whft. XXX, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…
…mit € 4.757,89 festgesetzte Schenkungssteuer wird gegenüber der X-AG mit einem Teilbertrag von € 1.882,29 geltend gemacht und war dieser Teilbetrag einen Monat nach Zustellung des angefochtenen Bescheides fällig. Entscheidungsgründe Im Jahr 2001 veranstaltete die X-AG (die nunmehrige Berufungswerberin…
…bis 17. März 2000 in B.G. stattgefunden haben, organisiert. Die Tagungsgebühren und sonstigen Einnahmen dieser Veranstaltungen seien in den Umsatzsteuervoranmeldungen 2000 als in Deutschland steuerpflichtig behandelt worden, da nach § 3a Abs. 2 Nr. 3a dUStG die sonstige Leistung - Organisation von Kongressen - dort ausgeführt werde…
…ist der Umstand, dass der Steuerpflichtige die damit verbundenen Kosten aus eigenem zu tragen hat. Betreffend Verpflegung, die seitens eines Dritten, -durch den Veranstalter-, dem Steuerpflichtigen ohnehin kostenlos zur Verfügung gestellt wird, besteht kein Raum für eine Berücksichtigung als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 5 EStG…
…bis Juni 2012 als unbegründet ab. Dagegen erhob die Bw. Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Schreiben vom 20.8.2012 übermittelte die Bw. als Veranstalterin die Glücksspielabrechnungen und ersuchte wegen Berichtigungen um bescheid mäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO, im Wesentlichen deshalb, da das Tatbestandsmerkmal "Ausspielungen…
…2007, 24 CS 07.10 des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes Der Beschluss betraf die Zulässigkeit der Vermittlung und Abschluss von Sportwetten über das Internet. Es ging um ein vollständiges Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten über das Internet mit Teilnehmern, die sich im Land Bayern aufhalten…
…die Steuerquelle erschlossen und die Erhebung der Abgabe gesichert wurde, war an Art. 8 MRK zu messen. Die Vergnügungssteuer trifft den Unternehmer der Veranstaltung, der sie auf das Publikum überwälzt. Welche Personen an der Vergnügung teilnehmen, braucht zur Sicherung der Einhebung der Steuer nicht festgehalten…
…des Glücksvertrages auf andere Art und Weise") wurde nicht eingegangen, da die Bw. nicht als Vermittlerin, sondern als Veranstalterin der Ausspielungen gemäß § 59 Abs. 2 GSpG als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen wurde. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken der Bw. wird folgendes bemerkt: Da im gegenständlichen Fall die Bw…
…Z" organisiert worden. Der Vertrag mit der Künstleragentur sei von der Y-GmbH geschlossen worden, auch die Gagenauszahlung an die Gruppe "Z" sei durch dieses Veranstaltungsunternehmen erfolgt. Von der Y-GmbH sei die "Ausländereinkommensteuer" für das Konzert der Gruppe "Z" am 30. Mai 2006 in…
…Februar 2008 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde vom anwesenden Geschäftsführer der Bw. über Befragen ergänzend ausgeführt, keine Referenten für die Veranstaltung gestellt zu haben, da die Vorträge von den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung der Auftraggeberin gehalten wurden. Im Rahmen des Meetings seien rund 60% des Wertanteils…
…vom Magistrat gemäß § 345 Abs. Z.1 GewO zur Kenntnis genommen worden. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vertrat die Rechtsansicht, dass durch die fortgeführt veranstalteten Kartenspiele ab Jänner 1994 der Tatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG in der…
…Aufmerksamkeit gewonnenen Erkenntnis keine Handhabe vor, durch Geschicklichkeit das Einzelspiel für sich zu gewinnen. Der Zu-fall der Karten entscheidet! "Es wird auf regelmäßig veranstaltete Pokermeisterschaften hingewiesen: Unbestrittenermaßen gewinnt nicht derjenige, der über ein besonderes Glück verfügt, sondern derjenige, der die größte Erfahrung und die…
…Wertung zu diesem Urteil im Ergebnis abzugeben, wird der Blick darauf gerichtet, dass bei der Sportwette der Durchschnitt der Spieler, also eine Mehrheit, die dem Veranstalter gegenübersteht, potentiell gewinnen kann. Bei dem Kartenspiel, bei welchem jeder gegen jeden spielt, gibt es überhaupt nur einen Gewinner…
…III.) Zusammenfassung Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG unterliegen Glücksspiele, die von einem Veranstalter angeboten werden, einer Rechtsgebühr von 25 %. Glücksspiele sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Das Pokerspiel, insbesondere in der Form des Seven…
…vom Magistrat gemäß § 345 Abs. Z.1 GewO zur Kenntnis genommen worden. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vertrat die Rechtsansicht, dass durch die fortgeführt veranstalteten Kartenspiele ab Jänner 1994 der Tatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG in der…
…Aufmerksamkeit gewonnenen Erkenntnis keine Handhabe vor, durch Geschicklichkeit das Einzelspiel für sich zu gewinnen. Der Zu-fall der Karten entscheidet! "Es wird auf regelmäßig veranstaltete Pokermeisterschaften hingewiesen: Unbestrittenermaßen gewinnt nicht derjenige, der über ein besonderes Glück verfügt, sondern derjenige, der die größte Erfahrung und die…
…Angestellten und zahlen ihren Einsatz. Hat der Spieler gewonnen, erhält er seinen Einsatz nach festgelegten Quoten ausbezahlt. In der Anklageschrift wurde das Vergehen des unerlaubten Bereitstellens von Einrichtungen zur Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StG vorgeworfen. Das Gericht fällte einen Freispruch, weil die Sportwette den…
…III.) Zusammenfassung Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG unterliegen Glücksspiele, die von einem Veranstalter angeboten werden, einer Rechtsgebühr von 25 %. Glücksspiele sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Das Pokerspiel, insbesondere in der Form des Seven…
- der Abschlag für Turnierspiele, da diese nach einer anderen Spielregel abgehalten werden. Somit wurde die Bemessungsgrundlage in einer Höhe geschätzt, die einem tatsächlichen Ablauf des Spielgeschehens, bei welchem die Gebühr auch tatsächlich entrichtet wird, entspricht. Nach § 9 Abs. 2 GebG kann das Finanzamt zur Sicherung…
…vom Magistrat gemäß § 345 Abs. Z.1 GewO zur Kenntnis genommen worden. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vertrat die Rechtsansicht, dass durch die fortgeführt veranstalteten Kartenspiele ab Jänner 1994 der Tatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG in der…