…5 der PauschVO legt fest, dass abweichend von den Absätzen 1-4 aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holzes und Jagdrechtes entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden können, sofern dieser 220.000,00 € im Einzelfall…
…5 der PauschVO legt fest, dass abweichend von den Absätzen 1-4 aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holzes und Jagdrechtes entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden können, sofern dieser 220.000,00 € im Einzelfall…
…Das Finanzamt hat die Veräußerung des Grund und Bodens als solche auch im bekämpften Bescheid nicht besteuert. Mit dem Verkauf eines Waldgrundstückes wird jedoch nicht nur der nackte Grund und Boden, sondern auch das auf diesem Grundstück stehende Holz übertragen. Das von Grund und Boden…
…die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft, BGBl II 1997/430 (PauschVO): Abweichend von den Abs 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehenden Holzes und…
…ist der steuerbare Gewinn aus der Veräußerung des Holzbestandes vom nicht steuerbaren Überschuss aus der Veräußerung von Grund und Boden abzugrenzen. Der Berufungswerber hat sich in seinem Berufungsvorbringen gegen die (im bekämpften Bescheid amtswegig vorgenommene) Annahme des Veräußerungserlöses des stehenden Holzes (35% des Gesamtkaufpreises) gemäß…
…448/1999 auf das Kalenderjahr 2000 ausgedehnt worden ist, können die aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehenden Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehenden Holzes und Jagdrechtes entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 3 Mio. S im Einzelfall nicht überschreitet. Der…
…dass er die Hälfte der Einkünfte, die aus der Nutzung von Kalamitätsholz resultieren, gemäß Abs. 1 bis 5 verwenden ließ, obwohl es sich nur bei stehendem Holz um Anlagevermögen handelt. Es ist zwar deutlich zu erkennen, dass der Windwurf im Jahr 2003 für die Bw…
…§ 4 Abs. 8 EStG 1988 auch sämtliche Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten von dieser Pauschalierung erfasst sind. Vom Wahlrecht der Aktivierung (Ansatz des höheren Teilwertes) wurde durch die Inanspruchnahme der Pauschalierung nicht Gebrauch gemacht. Es ist in diesem Zusammenhang auch kein…
…an stehendem Holz durch Pflege und waldbauliche Maßnahmen erfolgte. Diese Wertvermehrung findet jedoch auf Grund der Bestimmung des § 125 (5) BAO keinen Eingang in das Rechenwerk des Betriebes. Die Preise aus der Veräußerung des Holzes können als ortsüblich bezeichnet werden und es kann keinesfalls von…
…Zeugeneinvernahme" seines Bruders an, wodurch nochmals seine Unkenntnis von den Holzschlägerungen und die nicht gegebene Eigennutzung und Bewirtschaftung bewiesen werden sollte. In der daraufhin ergangenen Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Bw. selbst verfügungsberechtigt gewesen wäre…
…Einkommensteuerrichtlinien 2000 zu verweisen: Zu beachten ist, dass gemäß § 38 Abs. 2 Schillingeröffnungsbilanzgesetz eine Aufwertung von Buchwerten des stehenden Holzes nur bei tatsächlicher Aktivierung in der Schlussbilanz 1952 zulässig war. In allen anderen Fällen, insbesondere bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) sind die historischen Anschaffungskosten anzusetzen…
…seien Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 420.000,00 S unter Berufung auf die Verordnung vom 30.12.1997 einbezogen worden. Nach deren Abschnitt I. § 1 (5) "können aus der Veräußerung von Forstflächen 35% des Erlöses für stehendes Holz oder Jagdrecht angenommen werden". Schon…
…Veräußerung von Grund und Boden als solche auch nicht besteuert. Allerdings, und darin liegt der Unterschied zu einem nicht forstwirtschaftlich genutzten Grundstück, wird mit dem Verkauf eines Waldgrundstückes nicht nur der nackte Grund und Boden übertragen, sondern auch das auf diesem Grundstück befindliche stehende Holz…
…schon der Holzzuwachs erfasst wäre und bei einer nachfolgenden Veräußerung das stehende Holz einer nochmaligen Besteuerung unterzogen würde, ist folgendes zu entgegnen: Zutreffend ist, dass es sich bei der Vollpauschalierung vom System her um eine vereinfachte Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 handelt. Von der Pauschalierung…
…des stehenden Holzes. Laut Schätzungsgutachten der Bezirkskammer vom 11.1.2005 (die gesamte Transaktion wurde ein Jahr später durchgeführt) muss man davon ausgehen, dass hier zwischen Wirtschaftswald und Schutzwald nicht nur unterschieden sondern auch seine Berücksichtigung finden muss, sodass hier die Schlägerung an Festmetern von…
…Dezember 1998 ist als Gesellschaftszweck der Kauf, Verkauf, Import und Export von Holz, das Eingehen von Beteiligungen sowie der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften angegeben. An derselben Adresse wie der Firmensitz der Bw. befindet sich die E Treuhand AG. Im August 1999 beantragte die…
…das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum nicht der Bw zuzurechnen (siehe Kopie). Lt Kto 5200 wurde ein Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen 2004 in Höhe von 5.000 EUR erklärt. Um welches WG handelt es sich dabei und warum wurde keine USt abgeführt. Vorhalt gefertigt…
…eine "außerbücherliche Veräußerung" vor. Nach Ansicht des Finanzamtes entstehe der Verkehrswert des Teilwaldrechtes erst im Zeitpunkt der Veräußerung, sodass die Aufwertungsbestimmung des § 124b Z 57 EStG 1988 im gegenständlichen Fall nicht von Relevanz sei. Über die Berufung wurde erwogen: I.) Teilwaldrechte sind Holz- und Streunutzungsrechte…
…objektiven Sachverhaltsermittlung und ist daher nicht heranzuziehen. Ausgehend von den oa Kriterien der steuerrechtlichen Würdigung, müssen aus den zu beurteilenden Gutachten jene Tatsachen festzustellen sein, die eine Aufteilung des Veräußerungserlöses in einen Wert für Grund und Boden und in einen Wert für stehendes Holz (Bestandeswert)…
…Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Auf Basis der für das Streitjahr geltenden Rechtslage ist der erzielte Verkaufspreis daher in einen steuerfrei bleibenden Teil (Grund und Boden) und einen der Besteuerung unterliegenden Teil (Holzbestand…