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UFSI RV/0480-I/10Aufwendungen für Software als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.07.2012

…für die entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgüter zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Konkret handle es sich um folgende Wirtschaftsgüter: Im Jahr 2004 seien eine Update-Version einer Software und eine Schnittstelle mit Anschaffungskosten von 3.617,16 € brutto geliefert und montiert bzw…

UFSW RV/1496-W/11Diverse Werbungskosten eines Produktmanagers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011Teil 2/2

…Schritte unterstützt." Mit Bericht vom 19.5.2011 legte das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Strittig seien: "Aufwand für Navi und Navi Update sowie für Travel Honey - GPS als absetzbare Werbungskosten; 40%iger PA betr…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…G 12-14/11 8. Beweisaufnahmen 8.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bw. in der Version 1.0.2, Last update :15.06.2011 8.2. Internetrecherche: IP-Adresse 8.3. Kurzdarstellung der Literatur 8.3.1. www.netzwelt.de , Über spezielle Netzwerke und Proxys…

UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden. 3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 1/4

…G 12-14/11 8. Beweisaufnahmen 8.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bw. in der Version 1.0.2, Last update :15.06.2011 8.2. Internetrecherche: IP-Adresse 8.3. Kurzdarstellung der Literatur 8.3.1. www.netzwelt.de , Über spezielle Netzwerke und Proxys…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…Beschluss des VfGH 30.11.2011, G 12-14/11 8. Beweisaufnahmen 8.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bw. in der Version 1.0.2, Last update :15.06.2011 8.2. Internetrecherche: IP-Adresse 8.3. Kurzdarstellung der Literatur 8.3.1. www. netzwelt…

UFSG RV/0674-G/12Dienstverhältnis mit Sohn als familienhafte Mitarbeit (bzw. fremdunüblich)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013

…ausweisenden Dienstzettel vom 1. November 2010 vor. Dieser enthält folgende Angaben: "Beginn des Arbeitsverhältnisses: 1. November 2010 Probezeit/Befristung: nein Kündigungsfrist: 3 Monate Tätigkeit: Computerbetreuung - Hardware und Software: Gestaltung und Wartung der Homepage, Updates downloaden, Virenentfernung, neue Software installieren, Datensicherung etc. Wöchentliche bzw. monatliche Arbeitsbesprechungen…

UFSF RV/0492-F/10Aufwendungen iZm dem Besuch der "Ärztetage Grado" - Werbungskosten? Versicherungsbeiträge an Lebensversicherung - Sonderausgaben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2013

…Notarztkurs Bad Hofgastein: 670,74 €; 2010: Ärztetage Grado: 1.502,52 €; Innere Medizin Update Refresher Wien: 1.235,20 €) als Werbungskosten und Versicherungsbeiträge (2009: Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft: 1.283,75 €; Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft: 87,50 €; 2010: Allianz Elementar Lebensversicherungs…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…G 12-14/11 8. Beweisaufnahmen 8.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bw. in der Version 1.0.2, Last update :15.06.2011 8.2. Internetrecherche: IP-Adresse 8.3. Kurzdarstellung der Literatur 8.3.1. www.netzwelt.de , Über spezielle Netzwerke und Proxys…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/3

…G 12-14/11 8. Beweisaufnahmen 8.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bw. in der Version 1.0.2, Last update :15.06.2011 8.2. Internetrecherche: IP-Adresse 8.3. Kurzdarstellung der Literatur 8.3.1. www.netzwelt.de , Über spezielle Netzwerke und Proxys…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 3/5

…privat angeschafften Software hat der Bw ebenfalls nicht nachgewiesen. In seinem an die Amtspartei gerichteten Schriftsatz aus dem Jahr 1991 hat der Bw keine Kosten für Software angesetzt. Auch Update-Rechnungen sind nicht vorgelegt worden. Der Bw hat durch Vorführung gegenüber dem AED-Organ nachgewiesen…

UFSW RV/0638-W/03Abnutzbarkeit von Softwaretechnologie, IFB bei Erwerb im Konzern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…durch Fristverlängerung am 24.9.2002 rechtzeitig eingebrachten Berufung begründet die Bw die Abnutzbarkeit demgegenüber wie folgt: Die Anwendbarkeit der Signatursoftware in Zusammenhang mit handelsüblichen Programmen (zB MS Office) führe bei Updates dieser Programme zu Kompatibilitätsproblemen und damit zur Wertlosigkeit von alten Programmteilen der Signatursoftware…

UFSW RV/2076-W/09Feststellbarkeit der beruflichen Veranlassung von Fahrtkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2010

…Bauingenieur, es ginge dabei im Wesentlichen um ein "update" zu den neuesten Entwicklungen im Bereich "Emergeny Shelter/Reconstruction" im Rahmen der Katastrophenhilfe. Die Einzelfahrscheine hätten sich auf die zwei- bis dreimalige wöchentliche Teilnahme an einem Französisch - Einzelunterricht bezogen. Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ am 9…

UFSW RV/3102-W/08Ein zu hoher RAK bei einer durch nicht ordnungsgemäße Buchhaltung bedingten Schätzung gemäß § 184 kann Hinweis auf eine Wareneinsatzverkürzung sein!
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…131/132 BAO mangelhaft. Die Umsätze werden mit einem Schanksystem "A..." ermittelt- darin sind grundsätzlich alle Umsätze (Getränke, Speisen, Zigaretten, Gutscheine, Zimmer) erfasst - Daten wurden zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Barbewegungsverordnung ist ein Update erforderlich /möglicherweise bereits erfolgt). Wie werden AR geschrieben, lfd. Nr. lt…

UFSG RV/0606-G/06Vermietung eines Luftfahrzeuges - Einkünfte aus Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008

…Gesellschaft (Bw.-Vermögensverwaltungs OEG) bereits im Kalenderjahr 1997 als Anwendungssoftware zur Flugplanerstellung ein Flugvorbereitungsprogramm entwickelt, welches den Piloten entgeltlich zur Verfügung gestellt worden und jährlich als Update verkauft und weiterentwickelt worden sei. Diese als Datenverarbeitungsgewerbe - registriert mit Bescheid des Gewerbeamtes des Magistrates Graz vom 11…

UFSZ2L ZRV/0390-Z2L/03Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.02.2007

…Juli 2003 fälligen Gesamtbetrag an Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 195.469,41 € in der Zahlungsliste für die elektronische Zahlungsanweisung (Telebanking) zwar aufgenommen habe, durch ein Update in der 28. Kalenderwoche sei dieser Betrag in der Zahlungsliste allerdings gelöscht und durch den bereits zum 18…

UFSG RV/0491-G/05Parteifähigkeit von Personenhandelsgesellschaften (hier: OEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…ihrer gesamten Tätigkeit einen Gewerbebetrieb. Die OEG habe bereits im Kalenderjahr 1997 ein Flugvorbereitungsprogramm als Anwendungssoftware zur Flugplanerstellung entwickelt, welches den Piloten entgeltlich zur Verfügung gestellt und jährlich in weiterentwickelter Version als Update verkauft worden sei. Die OEG habe das Datenverarbeitungsgewerbe, dessen gewerbebehördliche Registrierung im…

UFSL RV/0592-L/03Säumniszuschläge bei Verwendung von Electronic Banking zur Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2004

…All jene Überweisungen, die für den 15.4.2003 vorgemerkt gewesen wären, seien aus nicht erklärlichen Gründen durch ein EDV-Update gelöscht worden. Nach Überprüfung der Saldenlisten in der Buchhaltung sei dieser Fehler am 5.5.2003 festgestellt, und umgehend die Durchführung der noch offenen…

UFSW RV/0598-W/02Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…PCP Stech Bullet, Windows 95 Update, Tinte und Unistaller in Höhe von insgesamt S 6.174,00 anerkannt. Bei den Kilometergeldern wurden 175 Fahrten zwischen Wohnort (K.) und Dienstort (A.W.) in Höhe von S 13.685,00 nicht anerkannt, weil diese Fahrten mit dem…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/12Unzulässige Verwendung eines in der Schweiz zum Verkehr zugelassenen PKWs; behauptete Notsituation; Ersatzwagen eines Autohändlers ist kein Mietwagen eines Mietwagenunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.12.2013

…der Fa.X) dass er am 17.05.2011 das Fahrzeug mit dem deutschen Kennzeichen 222 zwecks Fehlerbehebung/Überprüfung (Fehlermeldung rot Bremsanlage) bei uns eingeliefert hat. Durch Auslesen des Fehlerspeichers und einem Software- update konnte die Fehlermeldung zurückgesetzt werden. Die Arbeiten wurden auf Kulanz ausgeführt…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…die einen Zugang zum Internet ermöglichen, sie müssen sich aber registrieren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bw. in der Version 1.0.2, Last update:15.06.2011, (Bw01 ,Abfrage vom 30.8.2011), sehen vor, dass der Spielteilnehmer mit jeder Teilnahme an den Spielen die…