…sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9.1970, B 64/70). Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde…
…Abs. 1 FinStrG ihre sachliche (und örtliche) Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens auf Basis der geltenden Geschäftsverteilung von Amts wegen wahrzunehmen. Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher auch nicht (im Rechtsmittelverfahren) beheb- bzw…
…FinStrG]. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das verfassungsgerichtlich gewährleistete Recht auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde, wie im gegenständlichen Fall der ausschließlich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten…
…Richter des Dienststandes. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder…
…der Vorauszahlungen gewesen, wiewohl ihr die Verpflichtung zur Entrichtung der Zahllasten sehr wohl bekannt gewesen sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: Eine sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6…
…eingeschritten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde, wie im gegenständlichen Fall der ausschließlich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses als Organ der Finanzämter…
…Richter des Dienststandes. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder…
…des Dienststandes war. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder…
…Berufungsvorentscheidung vom 12. September 1997, Zl. 100/33466/97, in der Sache selbst entschieden hat, hat es eine Zuständigkeit für sich in Anspruch genommen, die ihm nach dem Gesetz nicht zukommt. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Behörde aufzuheben. Linz, 22. Mai 2003
…Betracht kommt. Solche Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen wurde (siehe Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 und die dort angeführte Judikatur). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde aufzuheben. Linz, am 29. Oktober 2008
…Betracht kommt. Solche Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen wurde (siehe Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 und die dort angeführte Judikatur). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde aufzuheben. Linz, am 29. Oktober 2008
…Finanzamt c die (vermeintlichen) Grundlagenbescheide/Feststellungsbescheide unterfertigt hat und sind insoweit bereits oben unter den Punkten C und F eingearbeitet. Weiters brachte das Finanzamt A vor, dass mit der Bezeichnung GmbH & atypisch Stille im Adressfeld nicht eine Mitunternehmerschaft, der niemals abgabenrechtliche Parteistellung zuerkannt worden sei…
…Zollamt die Berufung als unbegründet ab. Auf diesen Abweisungsbescheid reagierte die A GmbH mit Schreiben vom 4. April 2012 neuerlich mit einer an das Zollamt B gerichteten Berufung. Im Mai 2012 legte das Zollamt die Berufung mitsamt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS…
…KEG, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen (im üblichen Sprachgebrauch) sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenenvereinigungen sind und überdies juristische Personen - also Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit - sind, vom Anwendungsbereich des § 81 BAO auszuschließen, ist der Zusatz "ohne eigene Rechtspersönlichkeit" in …
…Kosten wegen Unzuständigkeit aufgehoben. II. Der Ausspruch des Erkenntnisses über die Schuld bleibt unverändert. Entscheidungsgründe: Dem Finanzstrafverfahren liegt als wesentlicher Sachverhalt zugrunde, dass die Sicherheitsdirektion Steiermark dem Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 30. August 2005 im Wesentlichen mitgeteilt hat, nach Auskunft eines Informanten…
…Organwalters liege darin, das Erlassen der Erledigung mit Wissen und Willen des hiefür nach der internen Behördenorganisation zuständigen Zeichnungsberechtigten und damit für die Handlung verantwortlichen Organwalters nachzuweisen. Zur Approbation eines Bescheides sei berufen, wer nach den Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden habe. Im monokratischen…
…Organwalters liege darin, das Erlassen der Erledigung mit Wissen und Willen des hiefür nach der internen Behördenorganisation zuständigen Zeichnungsberechtigten und damit für die Handlung verantwortlichen Organwalters nachzuweisen. Zur Approbation eines Bescheides sei berufen, wer nach den Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden habe. Im monokratischen…
…ihrer Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Der Vorsitzende des Spruchsenates war zur Erlassung des angefochtenen Bescheides sachlich nicht zuständig. Eine sachliche Unzuständigkeit der Bescheid erlassenden Behörde ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen, auch wenn diese im Rechtsmittel nicht geltend gemacht wird…
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
…eine solche Rechtsmittelbelehrung eine konstitutive Wirkung nur im Rahmen des § 93 Abs. 3 bis 6 BAO, dh nur bezüglich der Rechtsmittelfrist und der Stelle des Einbringens des Rechtsmittels haben kann und keinen Zuständigkeitswechsel begründen Kann. Im Sinne des § 50 Abs. 1 BAO war die Unzuständigkeit…