…Mai 2014, in Anwesenheit der Schriftführerin SF, folgendes Erkenntnis gefällt: I) Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates II beim Zollamt ZA als Finanzstrafbehörde wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Rechtsprechung des VwGH begründet die unrichtige Zusammensetzung einer Kollegialbehörde ihre Unzuständigkeit (VwGH 19.11.1987, 82/08/0104; VwGH 10.11.1988, 87/06/0052; VwGH 25.02.2004, 2002/03/0186). Diese Judikatur ist sinngemäß auf die unrichtige Besetzung eines Verwaltungsgerichts anwendbar (Mayer/Muzak…
…sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9.1970, B 64/70). Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde…
…Abs. 1 FinStrG ihre sachliche (und örtliche) Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens auf Basis der geltenden Geschäftsverteilung von Amts wegen wahrzunehmen. Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher auch nicht (im Rechtsmittelverfahren) beheb- bzw…
…2a BAO wegen Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes zurückgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung) Der gegenständlichen Beschwerde vom 22.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 15.05.2018 "in einer Gebührensache" geht…
…FinStrG]. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das verfassungsgerichtlich gewährleistete Recht auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde, wie im gegenständlichen Fall der ausschließlich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten…
…I. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenats vom 11.06.2021 wird wegen Unzuständigkeit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Finanzstrafsache an das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Richter des Dienststandes. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder…
…der Vorauszahlungen gewesen, wiewohl ihr die Verpflichtung zur Entrichtung der Zahllasten sehr wohl bekannt gewesen sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: Eine sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6…
…um Erlassung eines Bescheides ersuche, worin die Nichtanwendbarkeit des § 68 AVG und die Unzuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen ausgesprochen werden möge. Nur so könne nämlich diese Entscheidung einer den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Überprüfung unterzogen werden. Die Zuständigkeit des BMF als in Ausübung des Aufsichtsrechtes sachlich…
…eingeschritten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde, wie im gegenständlichen Fall der ausschließlich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses als Organ der Finanzämter…
…Richter des Dienststandes. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder…
…des Dienststandes war. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder…
…ist -, ist die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festzustellen und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Die belangte Behörde hat im fortgesetzten Verfahren ihre Entscheidungspflicht gemäß § 262 Abs. 1 BAO durch Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung wahrzunehmen und im Falle eines Vorlageantrages durch den Beschwerdeführer dem Verwaltungsgericht die Beschwerde samt Akten gemäß …
…Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die Bf. den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die belangte Behörde hat im fortzusetzenden Verfahren ihre Entscheidungspflicht gemäß § 262 Abs. 1 BAO durch Erlassung einer…
…Abweisung des Antrages vom 25. August 2014 auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides (Beschwerdevorentscheidung) 2012 vom 26. März 2014 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 28.05.2014, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 04/2014, beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundefinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…22 vom 8.1.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 bis 2012 Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 bis 2012 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…2012 der A1 , FA 1234 , beschlossen: I. Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der am 17. Dezember 2015 vom Finanzamt…
…Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für den Bf. den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Das BFG hat daher seine Unzuständigkeit festzustellen. Die belangte Behörde hat im fortzusetzenden Verfahren ihre Entscheidungspflicht gemäß § 262 Abs. 1 BAO durch Erlassung einer BVE wahrzunehmen…