Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 26. April 2011, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. April 2011, betreffend die Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, der…
…wurde: Der Beschwerdeführer habe es zwar unterlassen, die Voranmeldungen zeitgerecht beim Finanzamt einzubringen, jedoch seien die Erklärungen fristgerecht eingebracht worden. Die Unterlassung der Vorlage der Voranmeldungen sei im Unwissen um deren Bedeutung erfolgt, keinesfalls jedoch vorsätzlich. Unverzüglich nach dem subjektiven Erkennen der begangenen Unterlassung habe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GLF, vertreten durch PTG, vom 21. April 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes LZ vom 12. Jänner 2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2001 und 2002 und Umsatzsteuer für 2001 und 2002 nach der am…
…die Wohnung nach Ablauf von 10 Jahren zu veräußern oder einer privaten Nutzung zuzuführen, ohne je eine ertragfähige Einkunftsquelle geschaffen zu haben) und von blankem Unwissen über die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen hierzulande im Abgabenverfahren die Anerkennung einer derartigen Betätigung als Einkunftsquelle mit Vorsteuerabzug zu…
…Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wird ergänzt, dass die Nachlasskosten immer noch von der Berufungswerberin gedeckt werden, vom Notar sei immer noch keine klare Schuldenaufstellung gemacht worden, der Verstorbene habe unwissentlich (?) viele Schulden hinterlassen. Die Berufungswerberin habe viele Außenstände bisweilen (?) gedeckt…
…des Stiftungsvermögens an die Bw"). Wer allein am Vermögen und Ertrag einer Liechtensteinischen Treuhand- Stiftung wirtschaftlich berechtigt ist, kann nicht in Unwissenheit über die inländischen Steuerrechtsfolgen dieses Umstandes geblieben sein, notabene nicht über einen derart langen Zeitraum (1991 - 2008), in welchem die Bw die Jahresrechnungen…
…wurde ausgeführt, dass er die Berücksichtigung von pauschalen Werbungskosten für seine Vertretertätigkeit iHv 5% der Bemessungsgrundlage, somit € 1.593,06 beantrage, da er aus Unwissenheit, dass er diese Werbungskosten steuerlich absetzen könne, diese in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 nicht angeführt hätte. Er hätte…
…Bescheide betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume Jänner bis April 1995 vom 12.1.1996 bzw. 15.1.1996 beantragt. Gestützt wurde dieser Antrag auf das die unwissentliche Mitwirkung in einem Karusselbetrug betreffende Urteil des EuGH vom 12.1.2006, C-354/03…
…an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellte der Berufungswerber am 11. Juli 2012 und führte aus, dass er aus Unwissen den Antrag gestellt habe, die Anschaffungskosten für seinen Pkw als Werbungskosten zu berücksichtigen und diesen Antrag zurückziehe. Für ihn sei das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels zum…
…einer Einkommensteuer für 2004 bei den beiden Eigentümern der Eintritt der Verjährung entgegensteht. Das Unwissen über die zusätzlich zur pauschalierten Gewinnermittlung vorzunehmende Versteuerung des strittigen Veräußerungsvorgangs sei ihnen lediglich im Sinne einer Fahrlässigkeit vorwerfbar. Es komme daher die fünfjährige Verjährungsfrist zum Tragen. Das FA rechtfertigt…
…auch darauf hingewiesen, dass eine 50 %ige gewerbliche Nutzung bereits während des Erbauens des Objektes festgestanden wäre. Allerdings hätte der ehemalige Steuerberater der Bw. diese diesbezüglich im Unwissen gelassen. Unter Punkt 8. der Berufung wird ausgeführt, dass es mittlerweile ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichtshofes gebe…
…dem Finanzamt hätte nachweisen müssen. Nur habe er die Wahl seiner Prüfungen nach Interesse bzw. Effizienz getroffen und im Unwissen über die finanziellen Folgen nicht darauf geachtet, ob die von ihm abgelegten Prüfungen auch vom Finanzamt als "Studienerfolg" anerkannt würden. Es sei in der Studienrichtung…
…Sendeprotokolls, sowie nochmals eine Kopie der mit einem Ausgangsstempel versehenen Steuererklärungen beigelegt. Damit sei ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis eingetreten, da gerade bei der Anwendung von neuen Technologien mit Auftreten von Fehlern zu rechnen sei. Das Unwissen des Mitarbeiters, der kein ausgebildeter Steuerberater ist, dass…
…seien, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würde. Die Begründung der Unwissenheit stelle keinen Grund zur Wiederaufnahme dar und seien zudem die gegenständlichen Abschreibungen bereits in den Abgabenerklärungen für die Jahre 2005 und 2006 begehrt worden. Zudem seien keine Angaben zur Beurteilung der Dreimonatsfrist gemacht worden. Die…
…von ihr auf ihren damaligen Gatten. Sie könne auch nach Rückfrage bei ihrem ehemaligen Gatten nicht eruieren, warum diese Änderung stattgefunden habe. Aus Unwissenheit habe sie diese Änderung nicht rückgängig gemacht, weil sie davon ausgegangen sei, Bezieherin der Familienbeihilfe zu sein. Abschließend ersuchte die Bw…
…Einkommensgrenze sei der Bw nicht bekannt gewesen, sie habe die Beihilfe unwissentlich bezogen. Laut den im Akt erliegenden Einkommensteuerbescheiden des Sohnes P beträgt dessen Einkommen (= Bezug der Invaliditätspension der PVA) im Jahr 2008: gesamt € 10.977,88, im Jahr 2009: € 11.294…
…seien die Werbeleistungen und Rechtsberatungskosten im Zuge der Finanzbuchhaltung 2010 normal in den Aufwand gebucht worden. In der Folge sei daher aus Unwissenheit heraus die Mitteilung an die damalige Steuerberatungskanzlei, die Aufwendungen in Höhe von € 4.764 bei der Bilanz 2009 zu passivieren unterblieben…
…werden darf. Bei der Kontrolle vor Ort haben sich sonst keine Beanstandungen ergeben. Er habe den Formalfehler aus Unwissenheit gemacht und werde in Zukunft die Abfindungsanmeldung briefmäßig machen. Der Bf hat neuerlich um Nachsicht dahingehend ersucht, dass ihm der begünstigte Steuersatz gewährt wird, da es…
…schon mehrmals gegen solche Vorgangsweisen entschieden, da der Bw. als unwissender und mittelloser Bürger die Gleichheit vor dem Gesetz haben müsse. Das Finanzamt sei in steuerrechtlicher Hinsicht seinem Wissen weit voraus und könne daher Bescheide erlassen, die der Bw. als normaler Bürger nur schwer nachvollziehen…
…Da, wie bei den meisten Betriebseröffnungen, die Anfangsjahre durch Anlaufverluste gekennzeichnet gewesen seien, habe der Abgabepflichtige in Unwissenheit über die geltende Rechtslage keine Steuererklärungen verfasst bzw. eingereicht. Mit der Übernahme eines Projektentwicklungsauftrages, bei dem erst bei Erzielen erster Erfolge eine Entgeltlichkeit vereinbart gewesen sei, sei…