…in 3500 Krems, als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin WR. (mit Sitz in M), gegen die (an die Fa.WR., zu Handen Herrn Rechtsanwalt Dr.Alois Autherith gerichtete) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 19. März 2002, Zl. 610/00000/6/1996/b, über die…
…unwirksam und damit rechtlich nicht existent geworden ist, ist daher der Vorlageantrag des Bw gemäß § 276 Abs. 4 iVm § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Diese Formalentscheidung über den Vorlageantrag berührt aber nicht die Wirksamkeit der Berufung. Der Umstand, dass die Berufungsvorentscheidung…
…Rechtsanwälte, DeutscheAdresse1, namens des Stpfl., DeutscheAdresse2, erhobenen Rechtsmittel gegen Bescheide bzw Berufungsvorentscheidungen des Finanzamtes X entschieden: Zurückgewiesen werden: 1.) mit Telefax (Übermittlungsdatum 30. Oktober 2002) und mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2002 erhobene Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1999 vom 8. Oktober 2002; 2.) mit Telefax…
…153ff, 219ff, insbesonders Teil III: " Anders als im deutschen Recht wird der dem Rücktrittsrecht unterworfene Vertrag im österr Recht nicht als schwebend unwirksam, sondern als schwebend wirksam betrachtet , was eine Reihe mit der anfänglichen Unwirksamkeit verbundener Probleme erspart (FN 248)." Die zitierte Fußnote lautet: 248…
…1997, 97/13/0023) ist den substantiierten Feststellungen der Berufungsvorentscheidung nicht entgegengetreten. Dies hat auch Mag. K. nicht getan, wobei der (rechtlich wegen mangelnder Vertretungsbefugnis der Mag. K. für die Bw. allerdings unwirksame) Antrag auf Fristerstreckung zur Nachreichung weiterer und detaillierterer Begründungen wegen Verfahrensverschleppungsabsicht, die…
…Beschwerdeführer kann daher durch, an die nicht handlungsfähige Gemeinschuldnerin gerichtete, Berufungsvorentscheidung, auch wenn diese zu seinen Händen zugestellt worden ist, in Rechten nicht verletzt worden sein, da damit eine Berufung als unbegründet abgewiesen wurde, welche gegen eine unwirksame Erledigung erhoben wurde, und somit ins Leere…
…weitere Anstellung. Es kam zu einem arbeitsgerichtlichen Prozess. In einem Parallelfall entschied der OGH, dass es sich um unwirksame Kettendienstverträge handelte und sich die Dienstnehmerin in einem unbefristeten Dienstverhältnis befand (Beschluss des OGH vom 10.04.2008, 9 Ob A 136/07a). Der Bw. stand…
…unwirksame, lediglich als Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 intendierte Schreiben des Finanzamtes.) Weiters ist Gegenstand des vorliegenden (Zurückweisungs-)Bescheides das als Berufung bezeichnete Rechtsmittel, welches die Bw in einem mit 7. Februar 2005 datierten und am 10. Februar 2005 beim Finanzamt eingereichten Schriftsatz gegen die Berufungsvorentscheidungen…
…12.2006 in Bezug auf das Jahr 1998; Bescheidbegründung betreffend die Berufungsvorentscheidung vom 27.8.2007 Verf 67). Diese Erledigung vom 14.12.2006 an die KEG und an den Bw ist jedoch als unwirksame behördliche Erledigung anzusehen. Sie ist nicht als wirksamer Bescheid anzusehen…
…Jänner 2009 datierten Berufungsvorentscheidung zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war in den Streitjahren als Vermittler von Immobilien tätig. A) Ablauf des Berufungsverfahrens, unwirksame Beantragung einer mündlichen Verhandlung und der Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat: Das Finanzamt X erließ…
…Gegen den Grundlagenbescheid sei zeitgerecht Berufung erhoben worden. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) sei der Grundlagenbescheid aufgehoben worden. Mit Bescheiddatum 25.1.2005 habe die Finanzverwaltung neuerlich einen Grundlagenbescheid erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des UFS erkläre den Grundlagenbescheid 1995 vom 25.1.2005 zu einem Nichtbescheid…
…Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgestellten Gewinne aus Gewerbebetrieb sind den Berufungsvorentscheidungen vom 16.9.2004 zu entnehmen, die insoweit einen Bestandteil dieses Bescheidspruches darstellen. Entscheidungsgründe Herr Bw (= Erstberufungswerber) war jedenfalls…
…war es für das Finanzamt nicht zulässig, den angefochtenen Sachbescheid zu erlassen. Zudem wurde durch die unwirksame Wiederaufnahme des Verfahrens der früher ergangene Sachbescheid vom 28. November 2006 über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2004 nicht beseitigt…
…war es für das Finanzamt nicht zulässig, den angefochtenen Sachbescheid zu erlassen. Zudem wurde durch die unwirksame Wiederaufnahme des Verfahrens der früher ergangene Sachbescheid vom 1. April 2004 über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2002 nicht beseitigt…
…| 2004: | +336,98 € (tatsächlich +630,35 €) | 2005: | +773,45 € (tatsächlich -1.017,94 €) | 2006: | +1.209,66 € (tatsächlich -339,16 €) Die Berufung wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz mittels Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen…
…2008. Nachdem dieser mit Berufung vom 8.1.2009 bekämpft worden war, schied das Finanzamt die von Jänner bis März erzielten Umsätze mittels Berufungsvorentscheidung vom 10.3.2009 aus den Bemessungsgrundlagen aus, unterzog sie aber mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für…
…2.2000 getroffen wurde. Gegen den Bescheid vom 25.7.2002 wurde zeitgerecht Berufung erhoben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.7.2004 wurde der Grundlagenbescheid vom 25.7.2002 aufgehoben. Mit Bescheiddatum vom 25.1.2005 hat die Finanzverwaltung neuerlich einen Grundlagenbescheid 1995 zur Steuernummer xx…
…Betrag ergebe sich bei einer Verzinsung des verspätet bezahlten Betrages von 347.013,04 € für 18 Tage bei einem Zinssatz von 3,47 % (Zinssatz für die Anspruchsverzinsung). Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.7.2004 wies das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung ab…
…selbst habe nicht das Geld, um ein solches Verfahren selbst zu führen). Er beantrage daher den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben. Die Berufung wurde vom Finanzamt Feldkirch mittels Berufungsvorentscheidung vom 3. März 2005 als unbegründet abgewiesen: Durch den Vorlageantrag vom 8. März 2005 gilt die Berufung…
…Wege geltend gemacht worden ist; und zwar aus folgenden Gründen: - § 103 Abs. 2 BAO lautet: "Eine Zustellungsbevollmächtigung ist Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie sich nicht auf alle dem Vollmachtgeber zugedachten Erledigungen erstreckt, die im Zuge eines Verfahrens ergehen oder Abgaben betreffen, hinsichtlich derer die Gebarung…