…CDs, etc. Die übliche Tätigkeit von Discjockeys besteht ja vielmehr im "unterhaltsamen" Gestalten und Moderieren einer Unterhaltungsdarbietung. Im konkreten Fall traf dies sicherlich nicht zu. Weiters ist noch anzuführen, dass Herr OI in dieser Zeit überwiegend in Österreich tätig war und somit unbeschränkte Steuerpflicht vorlag…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 1. Juni 2006 betreffend Haftung gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 1999 bis 2005 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
…Gem. §§ 98 u. 99 EStG würden Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Artist bzw. als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland einer Abzugsteuer unterliegen. Erfolge die Auszahlung an die Künstler über eine ausländische Künstleragentur, unterliege nur der im Gesamtentgelt enthaltene Künstleranteil der Abzugbesteuerung (sog. "Künstlerdurchgriff"; siehe…
…Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugssteuer). Strittig ist, ob der Bw. mit seinen Einkünften lediglich der Abzugsbesteuerung unterliegt ("Ausländersteuer" laut Bw.) oder ob ein…
…99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988, dass die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler....oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug erhoben wird (Abzugsteuer). Letztlich normiert § 100 Abs. 1, dass die Abzugsteuer gemäß § 99…
…der Lebensführung zuzurechnen. Wie der VwGH in dem Erkenntnis vom 17.9.1997, 94/13/0001, ausführt, erwächst jedoch bestimmten Personen, z.B. Leistungssportlern und Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Bewegungsablauf, Geschicklichkeit etc.) erforderlich macht…
…oder Montage stammen; d) Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Vortrags- oder Unterrichtstätigkeit; e) Einkünfte aus einer im Ausland erfolgten Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung; f) Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit. Die Durchschnittsteuerbelastung ist in sinngemäßer Anwendung jener Grundsätze zu ermitteln, die für…
…oder Montage stammen; d) Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Vortrags- oder Unterrichtstätigkeit; e) Einkünfte aus einer im Ausland erfolgten Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung; f) Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit. Die Durchschnittsteuerbelastung ist in sinngemäßer Anwendung jener Grundsätze zu ermitteln, die für…
…15, 17 idHv. Vorsteuer € 2.813,70) sind als Repräsentationsaufwendungen im Sinne der vorhergehenden Ausführungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Bewirtung von 125 Gästen mit Unterhaltungsdarbietung außerhalb des Kongresses, an welchem auch viele Mitarbeiter des Konzerns der Bw. teilnahmen. Im…
…ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen iVm § 100 Abs. 1 EStG 1988 beträgt der Steuerabzug…
…inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Dies gilt auch für Einkünfte aus einer Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland, sofern diese Tätigkeit als Ausübung eines Gewerbebetriebes anzusehen ist. Entsprechend den Bestimmungen des § 99 Abs…
… 4 Abs. 4 EStG) zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und stellen Werbungskosten/Betriebsausgaben dar. Gleichartige Überlegungen sind entsprechend den Ausführungen des VwGH für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen anzustellen, wenn in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausübung erforderlich sind…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Steuerabzug (Abzugsteuer) erhoben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 100 Abs…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. 2. Bei Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ein Steuerabzug unterbleibt…
…Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Die Einkommensteuer…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 ist Schuldner der Abzugsteuer der Empfänger der Einkünfte gemäß § 99 Abs…
…Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland - sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Der Bw…