…die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 erhob der Berufungswerber Berufungen, in welchen er Folgendes ausführte: Gemäß Rz 866 der Lohnsteuerrichtlinien könnten Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland zur Hälfte und ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies träfe auf Länder außerhalb des EWR bzw…
…1 Z 13 lit. b abgedeckt sind, steht dem Steuerpflichtigen keine außergewöhnliche Belastung zu." Als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind somit nur jene Unterhaltsleistungen an die Mutter, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die bei der Empfängerin selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen…
…FLD für OÖ. vom 28.09.1989 lag folgender Sachverhalt (gleicher Bw.) zugrunde: Der Berufungswerber stellte mit 1.2.1989 einen Antrag auf Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung für das Kalenderjahr 1988 wegen Unterhaltsleistungen von monatlich S 1.485,-- an den Sohn G. Der Sohn sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte in…
…Kosten für Familienheimfahrten nach Bosnien Herzegowina) zustehen. Weiters ist strittig, ob die Unterhaltsleistungen an den (in Bosnien Herzegowina bei der Großmutter lebenden) behinderten Sohn des Bw. als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind (in Höhe von mtl. € 50,00). Das Finanzamt versagte den Abzug der…
…Bescheid des Finanzamtes für den YX betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw hat in seiner Einkommensteuererklärung für 2003 die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für seine drei im Ausland lebenden Kinder als außergewöhnliche Belastung gem …
…Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass gemäß § 34 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder im Wege eines Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen seien. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Berufungswerber aus…
…nicht seinem Haushalt angehört und für das weder ihm noch seinem (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird (zB an die Kinder selbst oder an den geschiedenen Ehegatten), steht generell kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (…
…Ausgaben für kulturelle Interessen. Es ist gleichgültig, ob diese Ausgaben freiwillig oder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen. Diese direkten Unterhaltsleistungen können jedoch nur anerkannt werden, wenn sie nachgewiesen werden. Ausgaben für die üblichen Besuchermitbringsel (zB Obst, Süßigkeiten) können allerdings bis zu einer vertretbaren Höhe…
…verwies das Finanzamt auf die Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, wonach Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig seien, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellten. Im Vorlageantrag vom 14. April 2010 monierte der Bw.…
…für Familienheimfahrten (383,59 €) und doppelte Haushaltsführung (8.067,00 €) als Werbungskosten und weiters Krankheitskosten (510,48 €) sowie Unterhaltsleistungen für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder (1.375,00 €) als außergewöhnliche Belastung geltend. Nachdem das Finanzamt in seinem Einkommensteuerbescheid für das…
…betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber lebt nach der ergänzten Aktenlage seit Mai 2007 von seiner Ehegattin getrennt und ist ihr zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Die von ihm in (nicht überprüfter) Höhe von 5.520,00 Euro…
…fristgerecht berufen und als Begründung sinngemäß folgendes vorgebracht: 1. Außergewöhnliche Belastung Die Aufwendungen für ihren Sohn D., geb. am x. Monat 1975, setzten sich aus Unterhaltsleistungen, Aufwendungen, die ihr selbst aufgrund von Angelegenheiten, die sie für ihren Sohn erledigen musste, entstanden seien, ähnlich einem Sachwalter…
…EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Das grundsätzlich für gesetzliche Unterhaltsleistungen normierte Abzugsverbot gilt ebenso für Unterhaltsleistungen aus moralischen und sittlichen Gründen. Laufende Unterhaltsleistungen an Dritte sind…
…Instanz beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Gemäß § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. 2.) Abzugsfähig sind nach § 34 Abs…
…Bw) mit seiner Eingabe vom 6. August 2007 rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge…
…00 | Jahreskarte Wr. Linien | 409,00 | Fernsehen, Radio | 427,46 | | 9.968,53 Das Finanzamt anerkannte die außergewöhnlichen Belastungen nicht und begründete die Bescheide (sowohl hinsichtlich Einkommensteuer 2003 als auch 2004) folgendermaßen: Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattung, Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige…
…Unterhaltsanspruch nach § 140 ABGB vermindert. Die Bw. erhielt zur Abgeltung der Unterhaltsleistungen Familienbeihilfe von insgesamt 3.492 € sowie Kinderabsetzbeträge von 610,80 €. Damit ist der Bw. eindeutig kein Aufwand für Unterhaltsleistungen erstanden, der über Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag hinausgeht. Da die Bw. in Zusammenhang…
…Bw. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von 1.800,00 € als Werbungskosten und Unterhaltsleistungen für seine beiden unterhaltsberechtigten Kinder im Betrage von 3.600,00 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2005 vom 10. November 2006 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt…
…Bedenken bestehen und führte weiters aus, dass von der Hälfte dieses Familieneinkommens das Einkommen des Unterhaltsberechtigten abzuziehen ist, sodass sich daraus die Unterhaltsleistung des Unterhaltsverpflichteten errechnet. Vor diesem Hintergrund geht der Senat im konkreten Fall davon aus, dass die von der steuerlichen Vertretung des Bw…