…Fall, das gemeinsame Wohnen mit dem Kindesvater ein Element dar, das zivilrechtlich zum Charakteristikum einer umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft iSd § 90 ABGB zählt. Im gegenständlichen Fall ist das Unterhalten von zwei Wohnungen durch persönliche Umstände sowie die jeweilige Berufstätigkeit des Partners der Bw., G.G., bedingt…
…2002 mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebte. Von einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes wird auszugehen sein , wenn eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt. Im gegenständlichen Fall ist das Unterhalten von zwei Wohnungen durch die jeweilige Berufstätigkeit (mit-)bedingt. Ein Zusammenleben der Berufungswerberin mit ihrem Ehegatten…
…Wohnungen benützen müssen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst jedoch der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Auch im gegenständlichen Fall ist nach den Ausführungen der Bw. bzw ihres Ehegatten das Unterhalten von zwei Wohnungen…
…darüber hinaus Fahrten zwischen den zwei Wohnungen bis zu einem Höchstbetrag von € 175 monatlich als Werbungskosten abgesetzt werden könnten. Genau dies habe sie getan. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründet das Finanzamt damit, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine im Wohnungsverband der Eltern gelegene Wohnmöglichkeit…
…Auch wenn Eltern die Miete für die Wohnung ihrer Kinder bezahlen, bleiben diese über die Wohnung verfügungsberechtigt. Es sei aber angemerkt, dass laut den vorgelegten Belegen für die Jahre 2005 bis Anfang 2008 die Betriebskosten und die Mieten von zwei Konten (bei der BAWAG und…
…14 Abs. 3 BewG (5,5%) ergäben sich für 1998 LHK von rund 524.000,00 S. Berücksichtige man dazu die besonderen beruflichen (kostenintensiven) Verpflichtungen des Bw. (überproportional hohe Ausgaben aufgrund der beruflichen Stellung als Prokurist, beruflich bedingtes Unterhalten von zwei Wohnsitzen in L. und…
…StPfl mit seinem in eheähnl Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet..... Familienheimfahrten sind die Fahrten zw Berufs- und Familienwohnsitz, also zw zwei Wohnungen. Es liegt sohin ein Sachverhalt vor…
…eine Auflistung der Art der Tätigkeiten mit Datum und Stundenanzahl vor. Zu 2) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Der Bw ist laut Grundbuchsauszug vom 27.08.2008 und aktuell vom 18.10.2009 Eigentümer von zwei Eigentumswohnungen auf der Liegenschaft Grundbuch L (KG 000000 S)…
…verlangen. Anderseits gibt es auch Lebenssituationen, in welchen volljährige Personen Wohnungen mit Dritten teilen, ohne sich an der Haushaltsführung zu beteiligen, sodass von der Führung eines Hausstandes nicht zu sprechen ist. Nach der BFH-Judikatur unterhält jemand, der lediglich in einen fremdem Haushalt eingegliedert ist…
…Etablissement A habe für Mitarbeiter mehrere Wohnungen unterhalten, darunter die in der C-Straße, welche dem Bw. offiziell zur Verfügung gestanden sei. Tatsächlich sei die Situation so gewesen, dass jeweils die neuen Mädchen - manchmal eine, manchmal zwei bis drei - in dieser Wohnung untergebracht worden seien…
…0199 ist für die Frage, ob bloße Vermietung von Grundstücken (wie von der Bw. behauptet) vorliegt oder ein Gewerbebetrieb, entscheidend, ob den Prostituierten Wohnungen im Wesentlichen "passiv" überlassen wurden oder ob durch Maßnahmen oder Einrichtungen eine Organisation geschaffen bzw unterhalten wurde, die die gewerbsmäßige Unzucht…
…gilt, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz, also zwischen zwei Wohnungen. Es liegt somit ein Sachverhalt vor, der…
…17 Bestandteile der Wohnung und mitvermietetes Zubehör: Ca 35 m²; eingerichtet wie alle Zimmer. Das Mietverhältnis beginnt am 1. Mai 2006 und wird auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Der Mietzins beträgt monatlich 260,00 €. Die Mieter sind verpflichtet, die Wohnung in gutem…
…für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Das heißt also, dass grundsätzlich Haushaltsaufwendungen (dazu gehören auch Aufwendungen für Wohnungen, etc.) nicht als beruflich veranlasst anzusehen sind. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem…
…von der VL an die Bw. gelegten Rechnungen weisen im Briefkopf unter dem Firmenlogo die "X", als Firmensitz der VL aus. Als weitere Angaben finden sich im Briefkopf neben dem Namen und der Mobiltelefonnummer des Geschäftsführers der VL, zwei E-Mailadressen der VL ("info@vl…
…zu der Feststellung, dass sich der Bw. in den verfahrensgegenständlichen Jahren auf Grund des Vorliegens von zwei Wohnsitzen teilweise in Österreich und teilweise in Deutschland aufhielt. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, wobei zu prüfen ist, zu welchem Staat…
…zwei vermieteten Wohnungen, in dem er ein Zimmer zum übernachten gehabt hat. Nach den Angaben des Bw ist er bis zum Verkauf dieses Hauses im Jahr 2007 immer wieder nach M gefahren, um dort nach den Rechten zu schauen und sich um die vermieteten Wohnungen…
…sei. Die Argumentation, dass ein Auslandsaufenthalt von lediglich zwei Jahren von Beginn an beabsichtigt gewesen sei, ändere nichts an der Tatsache, dass sich Herr S im Jahre 2008 ununterbrochen im Ausland aufgehalten und in diesem Zeitraum die inländische Wohnung aufgegeben habe. Auf Grund der Tatsachen…
…ging um eine Wohnung in X./Kärnten, an die Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern. | 3. | Wenn mir vorgehalten wird, die eheähnliche Gemeinschaft sei überhaupt nicht Thema der Besprechung gewesen, sondern habe man sich über die bevorstehende Pensionierung von Ihnen unterhalten bzw…
…Allerdings sei dadurch, dass von Anfang an die Zurverfügungstellung der Wohnung als Sachbezug der Lohnsteuer unterzogen worden sei und dies in der Gehaltsabrechnung auf dem Lohnkonto und sonstigen Dokumenten seinen entsprechenden Niederschlag gefunden habe, klar nach außen ersichtlich und in einer nachträglich nicht manipulierbaren Weise…