…Fall, das gemeinsame Wohnen mit dem Kindesvater ein Element dar, das zivilrechtlich zum Charakteristikum einer umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft iSd § 90 ABGB zählt. Im gegenständlichen Fall ist das Unterhalten von zwei Wohnungen durch persönliche Umstände sowie die jeweilige Berufstätigkeit des Partners der Bw., G.G., bedingt…
…2002 mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebte. Von einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes wird auszugehen sein , wenn eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt. Im gegenständlichen Fall ist das Unterhalten von zwei Wohnungen durch die jeweilige Berufstätigkeit (mit-)bedingt. Ein Zusammenleben der Berufungswerberin mit ihrem Ehegatten…
…in der Weise, dass jeder der Partner für jeweils eine Wohnung aufkommt (vgl. UFSL vom 31.05.2011, RV/0064-L/11). Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen (Einfamilienhäusern) und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche Umstände bedingt. Dass die Ehe…
…der Kosten in der Weise, dass jeder der Partner für jeweils eine Wohnung aufkomme (UFS 31.5.2011, RV/0064-L/11). Im gegenständlichen Fall seien das Unterhalten von zwei Eigentumswohnungen und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche Umstände bedingt. Dass die Ehe zerrüttet…
…etwa aus beruflichen Gründen zu getrennten Wohnungen entschließen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen…
…etwa aus beruflichen Gründen zu getrennten Wohnungen entschließen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen…
…Wohnungen benützen müssen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst jedoch der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Auch im gegenständlichen Fall ist nach den Ausführungen der Bw. bzw ihres Ehegatten das Unterhalten von zwei Wohnungen…
…vorübergehend die bisherigen Wohnungen beizubehalten und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche…
…etwa aus beruflichen Gründen zu getrennten Wohnungen entschließen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen…
…23.4.2012 bis dato unterhält die genannte Gesellschafterin in ***St***, **Str1***, einen Nebenwohnsitz. Frau ***NN*** besitzt gemeinsam mit einem weiteren Gesellschafter (**V1** ***NN***) im Raum ***St*** insgesamt drei Wohnhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen, die als Bestandobjekte dienen. Zwei dieser Wohnungen waren gemäß dem Vorbringen…
…noch vor dem Bundesfinanzgericht dargetan. Eine bloße Betreuung von Angehörigen löst noch keine Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung aus. Wirtschaftliche Nachteile durch eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich: In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass die Bf. am Familienwohnsitz eine Wohnung unterhalten müsse. Nach Lehre und Rechtsprechung stellt…
…darüber hinaus Fahrten zwischen den zwei Wohnungen bis zu einem Höchstbetrag von € 175 monatlich als Werbungskosten abgesetzt werden könnten. Genau dies habe sie getan. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründet das Finanzamt damit, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine im Wohnungsverband der Eltern gelegene Wohnmöglichkeit…
…abgezogen werden. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs…
…der dargestellten Sach- und Rechtslage konnte der Beschwerde keine Folge gegeben werden: Getrennte Wohnsitze bewirken - wie oben dargelegt - für sich allein keine dauernde Trennung. Das Unterhalten von zwei (getrennten) Wohnsitzen und die damit zweifellos verbundenen finanziellen Mehraufwendungen sind im vorliegenden Fall - den Ausführungen des Bf…
…Inland (zumindest) ein Büro unterhalten werden, von dem aus die Bf die Vermietungstätigkeit verwaltet (vgl. BFG 28.09.2020, RV/3100596/2020 mwH). Ein entsprechendes Büro indem die Bf die Vermietungstätigkeit verwaltet, liegt nicht vor. 25. Da für die gegenständliche Wohnungsvermietung im Inland weder der…
…Auch wenn Eltern die Miete für die Wohnung ihrer Kinder bezahlen, bleiben diese über die Wohnung verfügungsberechtigt. Es sei aber angemerkt, dass laut den vorgelegten Belegen für die Jahre 2005 bis Anfang 2008 die Betriebskosten und die Mieten von zwei Konten (bei der BAWAG und…
…der dargestellten Sach- und Rechtslage konnte der Beschwerde keine Folge geleistet werden: Getrennte Wohnsitze bewirken - wie oben dargelegt - für sich allein keine dauernde Trennung. Das Unterhalten von zwei (getrennten) Wohnsitzen und die damit zweifellos verbundenen finanziellen Mehraufwendungen sind im vorliegenden Fall - den Ausführungen der Bf…
…zumindest) ein Büro unterhalten werden, von dem aus die Bf die Vermietungstätigkeit verwaltet (vgl. BFG 28.09.2020, RV/3100596/2020 mwH). Ein entsprechend ausgestattetes Büro in dem die Vermietungstätigkeit verwaltet wird, liegt nicht vor. 25. Da für die gegenständliche Wohnungsvermietung im Inland weder der…
…Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen (VwGH 10.03.2016, 2013/15/0146). Familienheimfahrten: Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz, also zwischen zwei Wohnungen…
…14 Abs. 3 BewG (5,5%) ergäben sich für 1998 LHK von rund 524.000,00 S. Berücksichtige man dazu die besonderen beruflichen (kostenintensiven) Verpflichtungen des Bw. (überproportional hohe Ausgaben aufgrund der beruflichen Stellung als Prokurist, beruflich bedingtes Unterhalten von zwei Wohnsitzen in L. und…