…werden, die der (abstrakten) Bemessungsverjährungsfrist (§ 207 Abs 2) entspricht. Bei Beurteilung der Frist für die Bemessungsverjährung sind die bei der Einkommensteuer des Gesellschafters der haftungspflichtigen Gesellschaft relevanten Unterbrechungshandlungen nicht mitzuberücksichtigen (VwGH 22.4.1992, 91/14/0009). Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 11. September 2002 gefasst…
…Ritz, Bundesabgabenordnung, 2. Auflage 1999, § 209 Anm. 9). Die Unterbrechungshandlung muss weder gegen den Abgabenschuldner selbst gerichtet sein noch müssen die behördlichen Schritte der schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommenen Person zur Kenntnis gelangt sein, damit ihnen Unterbrechungswirkung zukommt (Ritz, aao, § 209 Anm. 4). 2…
…1999 in der Lage gewesen, die Stundungszinsen bei der - überdies unrichtigen - Festsetzung der GrESt zu berücksichtigen. Die insofern daher unnotwendigen Anfragen des FA würden demnach keine tauglichen Unterbrechungshandlungen darstellen. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 207 Abs. 2 i.V.m…
…oder ob der Abgabenschuldner von der Amtshandlung Kenntnis erlange. Beispielsweise sei eine vom Sachbearbeiter des Finanzamtes getätigte EDV-Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger keine Unterbrechungshandlung. Eine nach Ablauf der Einhebungsverjährung gesetzte Amtshandlung könne nicht mehr zur Unterbrechung der Verjährung führen. Die belangte Behörde habe nach…
…6. November 2002 vorläufig von den Versicherungen fest. Der endgültige Bescheid sollte nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens und des Schenkungssteuerverfahrens betreffend Vorschenkung GmbH-Anteile ergehen. Da das Finanzamt rechtzeitig Unterbrechungshandlungen tätigte, ist keine Verjährung eingetreten. 6.2. Die Ablebensversicherung ist angemessener Unterhalt der Ehegattin: Der Bw…
…Verordnung 1798/03 an die italienische Finanzverwaltung gerichtet habe. Durch diese Unterbrechungshandlung habe sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr und zwar bis zum Ablauf des Jahres 2006 verlängert. Nach der Aktenlage handelt es sich um ein "Einzelauskunftsersuchen nach Art. 5 der VO (EG) Nr.…
…Ablauf des Jahres 1995 zu laufen und endete am 31.12.2000. Während des Laufes dieser Verjährungsfristen wurden vom Finanzamt weder gegenüber der Primärschuldnerin, noch gegenüber potenziell Haftungspflichtigen Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO gesetzt, sodass mit Ablauf der Verjährungsfristen das Recht zur…
…zielende Fragen gestellt. Unter anderem sei darzustellen, wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten gewesen, und in welchem Ausmaß "im Zeitraum 11.8.1995 bis laufend" Zahlungen erfolgt wären. Da Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, ist nun zu klären, auf welche Abgabenansprüche sich dieser Vorhalt konkret bezogen hat. Betrachtet man…
…Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger getroffen worden seien. Da der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 24.10.2002, 2002/15/0141, bereits eine an die Meldebehörde gerichtete Meldeabfrage als ausreichende Unterbrechungshandlung iSd § 238 Abs. 2 BAO gewertet habe, sei nach Ansicht des Finanzamtes der am…
…des Anspruches, zu erreichen. Es genügt vielmehr, dass die Amtshandlung nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Das Finanzamt Kirchdorf hat zahlreiche Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO gesetzt. Am 27. Jänner 1994…
…abgelaufen ist, muss nicht überprüft werden, ob Unterbrechungshandlungen vorliegen. Der Umsatzsteuerbescheid 1996 war somit aufzuheben. Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften: In den vorläufigen Bescheiden ging das Finanzamt davon aus, dass eine Einkunftsquelle wegen Liebhaberei nicht vorliege. Es ist zunächst die Frage zu klären, ob überhaupt…
…Schreiben vom 18. Juni 2001 im Konkurs über das Vermögen der P-GmbH angemeldet wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116) wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es…
…nicht jene des § 238 BAO - anzuwenden. Der Grundsatz, wonach bei Gesamtschuldverhältnissen Unterbrechungshandlungen gegen alle Gesamtschuldner wirken, gelte nach einhelliger Rechtsprechung nicht für eindeutig gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Maßnahmen. Da die in der Berufungsvorentscheidung angeführten Amtshandlungen ausschließlich gegen den Hauptschuldner gerichtet seien, würden diese keine Unterbrechung…
…nicht jene des § 238 BAO - anzuwenden. Der Grundsatz, wonach bei Gesamtschuldverhältnissen Unterbrechungshandlungen gegen alle Gesamtschuldner wirken, gelte nach einhelliger Rechtsprechung nicht für eindeutig gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Maßnahmen. Da die in der Berufungsvorentscheidung angeführten Amtshandlungen ausschließlich gegen den Hauptschuldner gerichtet seien, würden diese keine Unterbrechung…
…in § 238 BAO geregelten Einhebungsverjährung unterliege. Diese betrage fünf Jahre und beginne mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem…
…in § 238 BAO geregelten Einhebungsverjährung unterliege. Diese betrage fünf Jahre und beginne mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem…
…1996 im Konkurs über das Vermögen der C-GmbH angemeldet wurden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116) wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre…
…Ablauf der Verjährung bis zur Unterbrechungshandlung verstrichene Zeit in der Folge unberücksichtigt bleibt und die Frist des § 207 BAO neu und ohne Einrechnung der schon verstrichenen Zeitspannen nochmals zu laufen beginnt. Eine mehrmalige Unterbrechung mit der Wirkung des an jede Unterbrechungshandlung sich anschließenden neuerlichen Laufes…
… 238 Abs. 1 BAO mit 31. Dezember 1997 zu laufen und wurde durch die Unterbrechungshandlungen des Finanzamtes in den Jahren 2002 und 2007 (Forderungspfändung bzw. Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Primärschuldnerin) bis 31. Dezember 2012 verlängert. Die Einhebung der im Spruch angeführten Abgaben ist daher…
…12. 2013 Daraus erhellt, dass eine Verjährung der Einhebung nach § 238 Abs. 1 BAO zufolge der regelmäßigen Unterbrechungshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO nicht eingetreten ist. Dies gilt auch für die übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben, da trotz unterschiedlicher Fälligkeitstage auf Grund der Vielzahl der Einhebungsmaßnahmen die…