…wird. Diese Unterbrechung ihrer körperlichen Anwesenheit in Visoko ist nach den Umständen dieses Falles (mehrjährige Schulausbildung an einer Ausbildungsstätte im Ausland) nur als vorübergehend gewollt anzusehen und unterbricht nicht den Zustand des Verweilens in Visoko und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt von E. Z…
…Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 FLAG sowie die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Zusammenhang mit § 5 Abs. 3 FLAG und § 26 Abs. 2 BAO führte das Finanzamt aus, dass die Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes ein Aufhalten bzw. Verweilen voraussetze. Beide Begriffe würden vom Gesetzgeber für…
…ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 (2) Familienlastenausgleichsgesetz 1967) wird dadurch nicht ausgeschlossen. Hat eine Person den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnort) in einem Mitgliedstaat und übt sie nur dort eine Beschäftigung aus, so gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates. Selbst wenn nach…
…kommt die Sonderregelung des Art. 4 Abs. 2 DBA-Spanien zur Anwendung. Der Konflikt der unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Vertragsstaaten wird mit der dort normierten Kollisionsregelung nach folgenden Kriterien entschieden: (1) ständige Wohnstätte (2) Mittelpunkt der Lebensinteressen (3) gewöhnlicher Aufenthalt (4) Staatsbürgerschaft (5) Verständigungsverfahren. Bei…
…die Woche beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht, allerdings auf Grund des gewöhnlichen Aufenthalts, zu greifen (vgl Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 18 bis 27 zu § 1 EStG 1988). Hemmung und Unterbrechung des Aufenthalts Der VwGH hat in einem Erkenntnis (05.07.1983, Gz 82/14/0178) betont…
…Oktober 2002 bis 10. Februar 2003), im Bundesgebiet aufhielten, ist davon auszugehen, dass sich auch der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bw. - trotz eventueller Unterbrechungen - im Bundesgebiet befand, bestanden doch die engeren persönlichen Beziehungen zu Österreich. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG in der für den…
…der Berufung vorgebracht, ist daher nach der bezughabenden gesetzlichen Bestimmung des FLAG begrifflich ausgeschlossen. Kurzzeitige Unterbrechungen (etwa das teilweise Verbringen der Ferien in Österreich) ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. etwa VwGH…
…BAO, 340). Wie in der Berufung zutreffend ausgeführt wird, wird zwar grundsätzlich eine ununterbrochenene körperliche Anwesenheit vorausgesetzt, doch lassen Unterbrechungen mit dem erkennbaren Willen zur Fortsetzung des unterbrochenen Aufenthaltes den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen und führen zu einer Hemmung des Fristenlaufes (Doralt, EStG, Tz 25 zu …
…sogar dort polizeilich gemeldet ist, weil diese Kriterien für die Wohnsitzfrage im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO bedeutungslos sind (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104; VwGH 11.12.1990, 90/14/0183). Im Unterschied zum gewöhnlichen Aufenthalt einer Person, der an die körperliche…
…Ein Aufenthalt im genannten Sinn verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind…
…Nichtbestehen eines auf innerstaatlichen Rechtsvorschriften bzw. auf Normen des EU- Rechts fußenden Anspruchs auf derartige Leistungen. 2.2.1. Innerstaatlicher Rechtsanspruch Nach § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige…
…und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Entsprechend der Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Bei ausländischen Staatsangehörigen genügt ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland für den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht…
…beurteilen. Der gewöhnliche Aufenthalt sei - wie oben ausgeführt wurde - dort, wo sich eine Person unter Umständen aufhalte, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweile. Dazu wurde weiters ua ausgeführt: "Im Falle der Kinder des Bw. wird…
…des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. u.a. VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103; 20.6.2000, 98/15/0016; 2.6.2004, 2001/13/0160). Die Berufungswerberin hielt sich mit den beiden Kindern seit Juli 2009 mit kurzen Unterbrechungen…
…näher definiert, es gilt daher die Bestimmung des § 26 Bundesabgabenordnung (BAO). Nach dieser Bestimmung hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand nach § 26…
…4 Abs. 2 lit. a DBA als in K. ansässig gelte. Die Fragestellung der Betriebsprüfung gehe auch in Richtung eines allfälligen gewöhnlichen Aufenthaltes in Ö., wozu von vornherein festgehalten werde, dass der Bw. sich niemals seit seiner Ausreise 183 Tage in Ö. aufgehalten habe und…
…Im Berufungsjahr habe die begünstigte Auslandstätigkeit des Rechtsmittelwerbers somit erst am 4. Februar in Griechenland begonnen. Im Übrigen lägen begünstigungsschädliche Unterbrechungen iZm. mit Auslandstätigkeiten auch vor, wenn eine Dienstreise in den Stammbetrieb des Arbeitnehmers führe, und der dortige Aufenthalt länger als drei Tage währe. Dagegen…
…der Steuerabzugsbeträge (§ 100 Abs. 2 EStG 1988) und hat die einbehaltenen Steuerbeträge - nach näherer Regelung des § 101 EStG 1988 - an das Finanzamt abzuführen. Unterliegt der Steuerpflichtige auf Grund eines inländischen Wohnsitzes oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988…
…der Steuerabzugsbeträge (§ 100 Abs. 2 EStG 1988) und hat die einbehaltenen Steuerbeträge - nach näherer Regelung des § 101 EStG 1988 - an das Finanzamt abzuführen. Unterliegt der Steuerpflichtige auf Grund eines inländischen Wohnsitzes oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988…
…der Steuerabzugsbeträge (§ 100 Abs. 2 EStG 1988) und hat die einbehaltenen Steuerbeträge - nach näherer Regelung des § 101 EStG 1988 - an das Finanzamt abzuführen. Unterliegt der Steuerpflichtige auf Grund eines inländischen Wohnsitzes oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988…