…96 zuzüglich der relevanten Beträge nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von insgesamt € 11.530,87 : 2 = € 5.765,43 somit insgesamt € 80.607,40. Bei einem durchschnittlichen Verschulden, einer Gleichgewichtung der Milderungs- und Erschwerungsgründe und einem Abschlag…
…Sämtliche Ausdrucke der Maske und der relevanten FiBu-Journale liegen in Kopie bei. Es wurden also eindeutig nicht die Geschäftsfälle bereits im Zeitpunkt des Entstehens unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen laufend auf Konten erfasst, woraus der klare Schluss zu ziehen ist, dass von einer freiwilligen…
…Überschreitens der Parkzeit und ähnliches zu bezahlen waren. Derartige Ausgaben sind laut Verwaltungspraxis und Rechtsprechung als betrieblich veranlasst absetzbar, weshalb im Zweifel zugunsten für E auch im konkreten Fall von einer betrieblichen Veranlassung auszugehen ist. Der finanzstrafrechtlich relevante Privatanteil an Fahrzeugkosten bei E als Einzelunternehmer…
…finanzstrafrechtlich relevant € 64.195,69) erzielte. Betreffend das Veranlagungsjahr 2002 hätte B für die B-Ltd beim Finanzamt Salzburg-Stadt bis zum Ablauf des 31. März 2003 eine Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, was nicht geschehen ist. Infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkte, indem er auf irgendeine Weise erreichte, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer entweder überhaupt wegen Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen…
…relevanten Zeitraum der Unternehmer bzw. der dessen steuerlichen Interessen Wahrnehmende spätestens am 15. (Fälligkeitstag) Tag des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, darin den für den Zeitraum zu entrichtenden Steuerbetrag (Vorauszahlung) bzw. den Überschuss bekanntzugeben. Bei (vollständiger) Entrichtung der…
…einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise die Existenz des Unternehmens bzw. die unternehmerische Tätigkeit gegenüber dem Fiskus verheimlicht, sodass infolge Unkenntnis…
…wie folgt an: Er sei nun schon seit langem nicht mehr als selbständiger Baumeister tätig und habe auch in seiner nunmehrigen Tätigkeit mit steuerlichen Angelegenheiten nichts zu tun. Er sei nunmehr angestellt bei der Firma S-Bau und übe dort die Funktion eines Bauleiters aus…
…auch der Beschuldigten bekannt gewesen, dass sie Abgabenerklärungen fristgerecht beim Finanzamt einzureichen hat. Durch die Nichteinreichung dieser Abgabenerklärungen über mehrere aufeinander folgende Jahre habe sie sich auch mit einer Verletzung der sie als Einzelunternehmerin treffenden Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt abgefunden. Bei der Strafbemessung wertete der…
…steuerlichen Verpflichtungen zeigte sich - trotz der durchgeführten Betriebsprüfungen und Finanzstrafverfahren - über die Jahre hinweg keine Änderung zum Besseren. Er unterließ es, die Erlöse lückenlos zu erfassen und verlegte sich auf Hilfskonstruktionen, indem er - insbesondere für die im gegenständlichen Finanzstrafverfahren relevanten Zeiträume - ähnlich den Nachkalkulationen bei…
…verstehen, an dessen Ende entweder ein Schuldspruch (Erkenntnis, Strafverfügung, Verwarnung) oder eine Einstellung zu stehen hat. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist keine abschließende Beurteilung des zur Last gelegten Verhaltens, sondern "Vorverfahren des Untersuchungsverfahrens". Bei der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1…
…gerichtet hat. Eine diesbezügliche betragsmäßige Konkretisierung war aufgrund des Gesamtvorsatzes nicht erforderlich. Als entscheidend erweist sich aber offenkundig folgende Überlegung: Umbuchungen zwischen dem Einzelunternehmer B und der Firma SZV GmbH hätten grundsätzlich gleichlautend Zahllasten beim Einzelunternehmer und Gutschriften bei der GmbH ergeben müssen, was jedoch…
…Absicht einer vorübergehenden Abgabenvermeidung im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG gehandelt wurde. Gleiches gilt auch für die Nichtentrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichteinreichungen der Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, April, Juli und August 2002 sowohl bei der H GmbH und beim Einzelunternehmen…
…Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung von Umsatzsteuern bewirkt, indem er beispielsweise den Beginn bzw. Umstand seiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit oder diejenige eines Steuersubjektes, für welches ihm die steuerliche Verantwortung übertragen worden ist, in Verletzung dieser seiner…
…bekanntgegeben und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Begründend verwies die genannte Behörde darauf, dass der Beschuldigte trotz Erinnerungen und Androhung einer Zwangsstrafe auch für 2008 keine Abgabenerklärungen beim Finanzamt eingereicht habe und so die steuerlich relevanten Einkünfte bzw…
…relevanten Bestimmungen zur Selbstanzeige lauten: § 29 FinStrG idFd BGBl 1994/681 mit Wirkung ab dem 1. 1. 1995: "(1) Wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, wird insoweit straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer…
…zu den für die Festsetzung relevanten Unternehmens- bzw. Betriebskennzahlen erstattet wurden, keine für die Nichtannahme von (versuchten) Abgabenverkürzungen oder auch nur eine Reduzierung der für das weitere Verfahren anzunehmenden Verkürzungsbeträge sprechenden Anhaltspunkte. So stützt sich einerseits die Schätzung der Bemessungsgrundlagen der im Einzelunternehmen der Bf…
…ihre Umsätze und/oder ihr Einkommen aus einer solchen Einkunftsquelle eine steuerlich relevante Höhe erreicht haben. Hinsichtlich der Möglichkeit von T V begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG ist auszuführen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…
…wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, somit nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann, sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes (§ 4 BAO…
…FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von den Entstehung des Abgabenanspruches mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt wurden. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahren bei der Einzelunternehmung Firma A…