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UFSW RV/3039-W/02Wirksamkeit einer Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2004

…Antrag der Bw. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand konnte nicht entsprochen werden, weil die Bw. das Ereignis der Unkenntnis der gesetzmäßig bewirkten Zustellung durch Nichtauffindung einer Hinterlegungsanzeige nicht glaubhaft gemacht hat, da eine Abholung des Schriftstückes beim Postamt 1125 Wien bei gleichzeitiger Unkenntnis von…

UFSW RV/1133-W/051) Rechtzeitigkeit der Berufung - Zustellung eines Bescheides ohne Zustellnachweis direkt an den Abgabepflichtigen 2) Behaupteter Zustellmangel als Wiedereinsetzungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2008

…91/13/0108 entgegengehalten werden, wonach beispielsweise die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung als ein Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO angesehen wird. Die Behauptung des Nichtvorhandenseins eines Zustellmangels ohne nähere Begründung bzw. ohne nähere Untersuchung der zugrunde liegenden Umstände, die eine solche Behauptung rechtfertigen…

UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/06Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.04.2010

…wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/13/0108, ausgesprochen hat, eine unverschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung ein Ereignis i.S. des § 308 Abs. 1 BAO darstellen. Unschädlich für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist, wenn der Partei nur ein minderer…

UFSI RV/0875-I/10Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung zu erblicken. Der Einwand, zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen versendet worden, ändert an der ihm anzulastenden auffallenden Sorglosigkeit nichts, weil auch in einem derartigen Fall…

UFSZ3K ZRV/0201-Z3K/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.04.2010

…wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/13/0108, ausgesprochen hat, eine unverschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung ein Ereignis i.S. des § 308 Abs. 1 BAO darstellen. Unschädlich für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist, wenn der Partei nur ein minderer…

UFSW RV/4107-W/08Keine Rückzahlung mangels Umbuchung auf eine Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

…als die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung durch Hinterlegung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.9.1991, 91/13/0108) ein - von der Bw ohnehin mit Antrag vom 13. November 2008 geltend gemachtes - Ereignis iSd § 308 Abs. 1 BAO sein kann. Durch Zustellung des…

UFSW RV/3425-W/07Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2009

…Ein Gesellschafterverrechnungskonto mit anderen Angaben ist nicht aktenkundig. Nach den Ausführungen in den EStR 2000 (Rz 4601 ff) bewirken Gutschriften in den Büchern des Schuldners oder die Zustellung einer Gutschriftsanzeige in der Regel kein Zufließen beim Gläubiger, weil damit noch keine Verfügungsmacht über den gutgeschriebenen…

UFSG FSRV/0010-G/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens, Zurechnung der Umsätze an Bordellbetreiberin strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.05.2009

…nur ca. 1/3 der im Unternehmen erzielten Umsätze erklärt hat. Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 1 FinStrG gilt nach § 33 Abs. 3 FinStrG mit der Zustellung des Abgabenbescheides, in dem eine niedrigere als die gesetzmäßige Abgabe vorgeschrieben wurde, als bewirkt. Der objektive Tatbestand des §…

UFSL FSRV/0071-L/04Verjährungseinrede
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.01.2005

…niedrigere als die gesetzmäßige Abgabe vorgeschrieben wurde (vgl. OGH 15.1.1985, 10 Os 138/84). Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1992 langten am 7. September 1993 beim Finanzamt ein; die Erstbescheide datieren vom 3. April 1995. Mit der Zustellung dieser Bescheide begann…

UFSS FSRV/0045-S/08Abgabenhinterziehung eines unvollständig Grundaufzeichnungen führenden Taxiunternehmers, der diese Mängel durch unzureichende Nachkalkulationen zu kaschieren versuchte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2009Teil 2/3

…Satz FinStrG). Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzvergehen seien Erfolgsdelikte. Bei durch Bescheid festzusetzenden Abgaben würde die Abgabenverkürzung mit der Zustellung des Steuerbescheides eintreten, in dem eine niedrigere als die gesetzmäßige Abgabe vorgeschrieben werde. Die von der Betriebsprüfung korrigierten Erstbescheide, die diesem Strafverfahren zugrunde liegen würden…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen sind. Eine österreichische Behörde, die ein Schriftstück an einen Empfänger im Ausland zuzustellen hat, muss daher zunächst klären, ob internationale Vereinbarungen bestehen. Eine Prüfung erbringt für den Gegenstand, dass diesbezügliche Gemeinschaftsrechtsakte oder Staatsverträge, ausgenommen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung…

UFSZ3K ZRV/0010-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen sind. Eine österreichische Behörde, die ein Schriftstück an einen Empfänger im Ausland zuzustellen hat, muss daher zunächst klären, ob internationale Vereinbarungen bestehen. Eine Prüfung erbringt für den Gegenstand, dass diesbezügliche Gemeinschaftsrechtsakte oder Staatsverträge, ausgenommen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung…

UFSS RV/0331-S/10Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…zugestellt wurde, wurde der am 6. Oktober 2006 gestellte Vorlageantrag ("Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung") wegen Fristversäumnis zurückgewiesen, weil die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages am 22. Jänner 2007 abgelaufen ist. 2) Rechtliche Würdigung 2.1 Bestimmungen der BAO und des Zustellgesetzes 2.1.1 § 108…

UFSW RV/2163-W/10Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide aus drei Gründen nichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011Teil 3/3

…Nichtigkeit der Bescheide in Sachen 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille vom 11. November 2009 voneinander unabhängig sind, und jede für sich beständig ist. Weiters ist zu klären, ob es eine vom Vertreter abweichende Person gab, die im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO als Zustellungsbevollmächtiger namhaft…

UFSS RV/0426-S/03Ein nicht ordnungsgemäß zugestelltes Schriftstück entfaltet keine rechtlichen Wirkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.09.2008

…Abs. 1 Zustellgesetz in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung normierte Folgendes: Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in…

UFSW RV/2118-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2012Teil 3/3

…Nichtigkeit der Bescheide in Sachen 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille vom 11. November 2009 voneinander unabhängig sind, und jede für sich beständig ist. Weiters ist zu klären, ob es eine vom Vertreter abweichende Person gab, die im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO als Zustellungsbevollmächtiger namhaft…

UFSW RV/2174-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungs-Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012Teil 3/4

…gegenständlichen beiden Personenmehrheiten keine aus der Stellung als Abgabepflichtiger resultierende Parteistellung gemäß § 78 Abs. 1 BAO, welche insoweit eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit bedeutet hätte, vorgelegen ist. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit betreffend Umsatzsteuer auch eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit betreffend andere Angelegenheiten bewirken würde. …

UFSI FSRV/0006-I/10Beurteilung der Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle bei Hinterlegung eines Schriftstücks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.08.2012

… 17 Abs. 3 ZustG). Die später erfolgte neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes löst keine Rechtswirkungen aus (§ 6 ZustG). Der am 14. Dezember 2009 eingebrachte Einspruch vom 11. Dezember 2009 erweist sich daher als verspätet und war somit zurückzuweisen. Die gegen den zu Recht erlassenen Zurückweisungsbescheid…

UFSL RV/0021-L/11Wirksamkeit eines Bescheides, der an einen nicht vertretungsbefugten Empfänger zugestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.02.2011

…Nr. 200/1982) ist "Empfänger" die von der Behörde in der Zustellverfügung (§ 5 ZustG) namentlich bezeichnete Person, in deren Verfügungsgewalt das zuzustellende Dokument gelangen soll. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt gemäß § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in…