…Antrag der Bw. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand konnte nicht entsprochen werden, weil die Bw. das Ereignis der Unkenntnis der gesetzmäßig bewirkten Zustellung durch Nichtauffindung einer Hinterlegungsanzeige nicht glaubhaft gemacht hat, da eine Abholung des Schriftstückes beim Postamt 1125 Wien bei gleichzeitiger Unkenntnis von…
…91/13/0108 entgegengehalten werden, wonach beispielsweise die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung als ein Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO angesehen wird. Die Behauptung des Nichtvorhandenseins eines Zustellmangels ohne nähere Begründung bzw. ohne nähere Untersuchung der zugrunde liegenden Umstände, die eine solche Behauptung rechtfertigen…
…wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/13/0108, ausgesprochen hat, eine unverschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung ein Ereignis i.S. des § 308 Abs. 1 BAO darstellen. Unschädlich für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist, wenn der Partei nur ein minderer…
…oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung zu erblicken. Der Einwand, zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen versendet worden, ändert an der ihm anzulastenden auffallenden Sorglosigkeit nichts, weil auch in einem derartigen Fall…
…wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/13/0108, ausgesprochen hat, eine unverschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung ein Ereignis i.S. des § 308 Abs. 1 BAO darstellen. Unschädlich für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist, wenn der Partei nur ein minderer…
…als die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung durch Hinterlegung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.9.1991, 91/13/0108) ein - von der Bw ohnehin mit Antrag vom 13. November 2008 geltend gemachtes - Ereignis iSd § 308 Abs. 1 BAO sein kann. Durch Zustellung des…
…Ein Gesellschafterverrechnungskonto mit anderen Angaben ist nicht aktenkundig. Nach den Ausführungen in den EStR 2000 (Rz 4601 ff) bewirken Gutschriften in den Büchern des Schuldners oder die Zustellung einer Gutschriftsanzeige in der Regel kein Zufließen beim Gläubiger, weil damit noch keine Verfügungsmacht über den gutgeschriebenen…
…nur ca. 1/3 der im Unternehmen erzielten Umsätze erklärt hat. Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 1 FinStrG gilt nach § 33 Abs. 3 FinStrG mit der Zustellung des Abgabenbescheides, in dem eine niedrigere als die gesetzmäßige Abgabe vorgeschrieben wurde, als bewirkt. Der objektive Tatbestand des §…
…niedrigere als die gesetzmäßige Abgabe vorgeschrieben wurde (vgl. OGH 15.1.1985, 10 Os 138/84). Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1992 langten am 7. September 1993 beim Finanzamt ein; die Erstbescheide datieren vom 3. April 1995. Mit der Zustellung dieser Bescheide begann…
…Satz FinStrG). Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzvergehen seien Erfolgsdelikte. Bei durch Bescheid festzusetzenden Abgaben würde die Abgabenverkürzung mit der Zustellung des Steuerbescheides eintreten, in dem eine niedrigere als die gesetzmäßige Abgabe vorgeschrieben werde. Die von der Betriebsprüfung korrigierten Erstbescheide, die diesem Strafverfahren zugrunde liegen würden…
…Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an…
…Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen sind. Eine österreichische Behörde, die ein Schriftstück an einen Empfänger im Ausland zuzustellen hat, muss daher zunächst klären, ob internationale Vereinbarungen bestehen. Eine Prüfung erbringt für den Gegenstand, dass diesbezügliche Gemeinschaftsrechtsakte oder Staatsverträge, ausgenommen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung…
…Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen sind. Eine österreichische Behörde, die ein Schriftstück an einen Empfänger im Ausland zuzustellen hat, muss daher zunächst klären, ob internationale Vereinbarungen bestehen. Eine Prüfung erbringt für den Gegenstand, dass diesbezügliche Gemeinschaftsrechtsakte oder Staatsverträge, ausgenommen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung…
…zugestellt wurde, wurde der am 6. Oktober 2006 gestellte Vorlageantrag ("Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung") wegen Fristversäumnis zurückgewiesen, weil die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages am 22. Jänner 2007 abgelaufen ist. 2) Rechtliche Würdigung 2.1 Bestimmungen der BAO und des Zustellgesetzes 2.1.1 § 108…
…Nichtigkeit der Bescheide in Sachen 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille vom 11. November 2009 voneinander unabhängig sind, und jede für sich beständig ist. Weiters ist zu klären, ob es eine vom Vertreter abweichende Person gab, die im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO als Zustellungsbevollmächtiger namhaft…
…Abs. 1 Zustellgesetz in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung normierte Folgendes: Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in…
…Nichtigkeit der Bescheide in Sachen 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille vom 11. November 2009 voneinander unabhängig sind, und jede für sich beständig ist. Weiters ist zu klären, ob es eine vom Vertreter abweichende Person gab, die im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO als Zustellungsbevollmächtiger namhaft…
…gegenständlichen beiden Personenmehrheiten keine aus der Stellung als Abgabepflichtiger resultierende Parteistellung gemäß § 78 Abs. 1 BAO, welche insoweit eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit bedeutet hätte, vorgelegen ist. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit betreffend Umsatzsteuer auch eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit betreffend andere Angelegenheiten bewirken würde. …
… 17 Abs. 3 ZustG). Die später erfolgte neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes löst keine Rechtswirkungen aus (§ 6 ZustG). Der am 14. Dezember 2009 eingebrachte Einspruch vom 11. Dezember 2009 erweist sich daher als verspätet und war somit zurückzuweisen. Die gegen den zu Recht erlassenen Zurückweisungsbescheid…
…Nr. 200/1982) ist "Empfänger" die von der Behörde in der Zustellverfügung (§ 5 ZustG) namentlich bezeichnete Person, in deren Verfügungsgewalt das zuzustellende Dokument gelangen soll. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt gemäß § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in…