…dass der Bf. auch im Jahre 1998 diesen Terminen zeitgerecht nachgekommen ist. Das Vorbringen des Bf., es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er sich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar machen würde sowie der Hinweis auf seine steuerrechtliche Unkenntnis auf Grund der Nichtinanspruchnahme der…
…wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die…
…Gewinn von € 14.239,28 aus seiner Tätigkeit als selbständiger Baumeister verheimlicht hat, wodurch infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des diesbezüglichen Abgabenanspruches die genannte bescheidmäßig festzusetzende Abgabe nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnte, und hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach …
…sondern darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind vom Abgabenpflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss…
…des Finanzstrafverfahrens übernommen werden. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO sind die für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Gemäß § 120 Abs…
…bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören. Gemäß § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum der Unternehmer bzw…
…bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören. Gemäß § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum der Unternehmer bzw…
…bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören. Gemäß § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum der Unternehmer bzw…
…in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente-gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden-sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder…
…sei er Gemeinderat in A . Bis dato sei er mit der Abschreibung von Arbeitsmitteln sehr sparsam war. So habe er im Jahre 2003 in Unkenntnis der Möglichkeiten einen damals gekauften Computer samt Zubehör nicht abgeschrieben. Das Finanzamt erließ am 3. Februar 2012 eine abweisende Berufungsvorentscheidung…
…im Sinne der genannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem unrichtige Jahreserklärungen eingereicht und, sodann, erklärungsgemäß veranlagt wird), oder indem infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des…
…sind, zu niedrig festgesetzt wurden (§ 33 Abs. 3 lit. a 1. Alternative FinStrG) oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten (§ 33 Abs. 3 lit. a 2. Alternative FinStrG) oder wenn Abgabengutschriften, die…
…Konkurses (19. April 2007) in Unkenntnis der für die H einzig vertretungsbefugten Masseverwalterin T erfolgte und nicht ermittelt werden konnte, wer die Rechnung gelegt hat bzw. an wen die Zahlung geleistet wurde. Hinsichtlich der Zahlungsmodalität - Abrechnung in Bar worüber ein Kassabeleg erstellt wurde, gilt das…
…sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach Abs 3 leg.cit ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der…
…Der Offenlegung dienen insbesondere ua. die nach den einzelnen Abgabenvorschriften einzureichenden Abgabenerklärungen. Gemäß Abs. 3 lit. a leg.cit. ist eine Abgabenverkürzung dann bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf…
…Gemäß § 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige bzw. die Wahrnehmenden deren steuerlicher Interessen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg…
…einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Der Bf. hat aufgrund seiner von ihm eingestandenen Schlamperei von der Möglichkeit der Unrichtigkeit (Unvollständigkeit) der von ihm verwendeten Zahlen gewusst…
…sondern darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind vom Abgabenpflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss…
…Die gegenständliche Sache wurde daher in der mündlichen Berufungsverhandlung am 30. September 2008 ausführlich erörtert. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind vom Abgabenpflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen…
…erfüllt ist, bleibt zweifelhaft. Entsprechend der Regelung des § 33 Abs 3 lit a FinStrG ist nach Plückhahn die Nichtfestsetzung einer Abgabe nur dann eine Abgabenverkürzung, wenn die Nichtfestsetzung auf der Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruchs beruht. Er begründet dies damit, dass die…