Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Edith Corrieri und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufungen der F-GmbH, vertreten durch Dr. Wolfgang Halm, Steuerberater, 1090 Wien, Berggasse 10…
…waren alle Beweisanträge der Bw., die auf ihren vorgeblichen Liquiditätsengpass abzielen, auch wegen Unerheblichkeit abzulehnen. 5.2.2.4 Liquiditätsprobleme Dennoch sei auf die behaupteten Liquiditätsprobleme eingegangen. Auf S 10f einer an die Betriebsprüfung gerichteten Eingabe vom 31.3.2003 bringt die Bw. zunächst vor…
…Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Infolge Unerheblichkeit der unter Beweis zu stellenden Tatsachen (Unrichtigkeit der herangezogenen Berechnungsgrundlagen) war daher von der beantragten Einvernahme des Bw. gemäß § 183 Abs…
…2002/13/0171, festgestellt, dass die eingenommene Rechtsposition über die Unerheblichkeit des Übergangs der Preisgefahr für den Zeitpunkt des Anfallens der Anschaffungskosten nicht aufzugeben wäre. Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen BGBl II Nr. 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236…
…abgesprochen wird. Von den dazu beantragten Zeugenbefragungen von Frau RI und Frau ES war somit gemäß § 183 Abs. 3 BAO wegen Unerheblichkeit abzusehen. Zum Antrag des Bw auf Vernehmung eines informierter Vertreter des Finanzamtes, welcher das Finanzamt im Insolvenzverfahren vertreten habe, zum Beweis dafür, dass…
…wird vom Bf. auch nicht behauptet. Der Beweisantrag war daher auch aus diesem Grund wegen Unerheblichkeit abzulehnen. Aus den angeführten Gründen ist das Zollamt im Ergebnis zu Recht zum Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Erstattung/Erlass iSd Art. 236 ZK nicht…
…1. März 2012, 28. März 2012 und 3. April 2012. Die Beweisanträge der Bw. waren daher wegen Unerheblichkeit iSd § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019, ausdrücklich auf den klaren Wortlaut des § 8 Abs…
…dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt. Der Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens war daher wegen Unerheblichkeit iSd § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. Die medizinische Beurteilung in Verbindung mit den von der höchstgerichtlichen Judikatur aufgestellten und im Berufungsfall beachteten Erfordernissen, wonach Gutachten…
…taxativ angeführt werden. In concreto lag also der Sachverständigen der Beschluss des BG EB vom 1.8.2001 über die Sachwalterschaft als ältestes Dokument vor. Die Beweisanträge der Bw. waren somit wegen Unerheblichkeit iSd § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. 4. Rechtliche Würdigung 4.1 Antrag…
…19. November 2012 beantragten Zeugeneinvernahme konnte somit wegen Unerheblichkeit dieses Beweisantrages Abstand genommen werden. Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsprechung ergibt sich im hier vorliegenden Berufungsfall folgendes Bild: Weisungsgebundenheit: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich das im Rahmen eines Werkvertrages ausgeübte sachliche bzw. technische…
…19. November 2012 beantragten Zeugeneinvernahme konnte somit wegen Unerheblichkeit dieses Beweisantrages Abstand genommen werden. Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsprechung ergibt sich im hier vorliegenden Berufungsfall folgendes Bild: Weisungsgebundenheit: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich das im Rahmen eines Werkvertrages ausgeübte sachliche bzw. technische…
…Für die Vornahme des Vorsteuerabzuges ist der Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung nicht relevant (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0142, unter Feststellung der rechtlichen Unerheblichkeit einer Verwaltungsbasis auf Erlassgrundlage). Das Vorsteuerabzugsrecht ist für den Erklärungszeitraum auszuüben, in dem die beiden erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind…
…Miunternehmerschaft zuzustellen, und über die sonstigen Umstände rund um die Bescheidzustellung." Gemäß § 183 Abs. 3 BAO ist der beantragte Beweis wegen Unerheblichkeit für das vorliegende Verfahren nicht aufzunehmen, denn: Es gab keine geeigneten Bescheidausfertigungen, deren Zustellung zu einer Bescheiderlassung geführt hätte und keine gemäß § 81…
…bisherigen steuerlichen Vertreter der Miunternehmerschaft zuzustellen, und über die sonstigen Umstände rund um die Bescheidzustellung." Gemäß § 183 Abs. 3 BAO ist der beantragte Beweis wegen Unerheblichkeit für das vorliegende Verfahren nicht aufzunehmen, denn: Es gab keine bisherigen, wirklichen steuerlichen Vertreter der Mitunternehmerschaften, sondern nur vermeintliche…
…der Miunternehmerschaft zuzustellen, und über die sonstigen Umstände rund um die Bescheidzustellung." Gemäß § 183 Abs. 3 BAO ist der beantragte Beweis wegen Unerheblichkeit für das vorliegende Verfahren nicht aufzunehmen, denn: Es gab keine geeigneten Bescheidausfertigungen, deren Zustellung zu einer Bescheiderlassung geführt hätte. Eine rechtswirksame Zustellung…
…Erwerbs des Fahrzeuges über die Höhe der Steuerbelastung informiert hatte, war wegen Unerheblichkeit dieser Tatsache für die rechtliche Beurteilung im gegenständlichen Berufungsverfahren zu verzichten. Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Erwerbsteuer hatte der Umstand, inwieweit und wann der Bw über das Vorliegen der…
…der Miunternehmerschaft zuzustellen, und über die sonstigen Umstände rund um die Bescheidzustellung." Gemäß § 183 Abs. 3 BAO ist der beantragte Beweis wegen Unerheblichkeit für das vorliegende Verfahren nicht aufzunehmen, denn: Es gab keine geeigneten Bescheidausfertigungen, deren Zustellung zu einer Bescheiderlassung geführt hätte. Eine rechtswirksame Zustellung…
…Das Zollamt hat daher die Nachversteuerung auch nicht auf § 24 Abs. 1 MinStG 1995 gestützt. Die beantragte Einvernahme des Zeugen S. kann daher wegen Unerheblichkeit im Sinne des § 183 BAO unterbleiben. Davon abgesehen, bedeutet die Bestimmung, dass der Unterschiedsbetrag nur einmal zu entrichten ist, nicht…
…Bedingung der Beendigung der GesbR erfolgt ist, vermag, wegen der vorstehend aufgezeigten Unerheblichkeit einer solchen Bedingung im Schenkungssteuerrecht, an der Entstehung der Schenkungssteuerschuld nichts zu ändern. Selbst wenn die Ausführung der Zuwendung auch in schenkungssteuerrechtlicher Hinsicht erst mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages erfolgt wäre, ist darin…
…gab, diesem direkt die Bescheide unter Umgehung der bisherigen steuerlichen Vertreter der Miunternehmerschaft zuzustellen." Gemäß § 183 Abs. 3 BAO ist der beantragte Beweis wegen Unerheblichkeit für das vorliegende Verfahren nicht aufzunehmen, denn es gab keine geeigneten Bescheidausfertigungen, deren Zustellung zu einer Bescheiderlassung geführt hätte. Eine…