…Vermutung rechtfertigen, das die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person an der vom Abgabepflichtigen angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für diese Vermutung (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Der Vorsteuerabzug nach §…
…Beweis zu stellen. Ebensowenig sei das von der Bw. vorgelegte Abnahme-/Übergabeprotokoll vom 3. Mai 1997 (AB Bl. 74) im Hinblick auf die tatsächliche Unauffindbarkeit der S GmbH und des Unterzeichners Dipl. Ing. HF zum Beweis tauglich, dass die angeführten Leistungen - von wem auch immer…
…wonach der VwGH u.a. ausführt, dass die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit der Empfänger an den auf den Rechnungen aufscheinende Adressen ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung seien, dass die benannten Personen nicht die Empfänger der Zahlung gewesen seien. Die Vertreterin des Finanzamtes wie daraufhin…
…Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Zunächst ist zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde auszuführen, dass laut Aktenlage die Beschwerde aufgrund der seinerzeitigen Unauffindbarkeit tatsächlich ursprünglich dem Masseverwalter F zugestellt wurde. Tatsache ist, dass der Einleitungsbescheid der Bf…
…lediglich im Jahr 2001 beruht ein Betrag in Höhe von 1.838,98 € auf anderen Gründen, insbesonders Tod oder Unauffindbarkeit (des Mitgliedes selbst bzw. der Nachlasserben). In den Jahresabschlüssen für die Jahre 2001 bis 2003 wurden von der Position Unbehobene Geschäftsanteile 141.921,95…
…30% dieser Verbindlichkeiten auf gekündigte Geschäftsanteile, rund 70% beruhen auf anderen Gründen, insbesonders Tod oder Unauffindbarkeit (des Mitgliedes selbst bzw. der Nachlasserben). In den Jahresabschlüssen für die Jahre 2000 und 2001 wurden von der Position Unbehobene Geschäftsanteile 238.638,-ATS bzw. 1.211,- ATS über…
…freier Beweiswürdigung, die genannten Unternehmen und Personen nicht als Empfänger der Beträge iSd § 162 BAO anzusehen. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person an der angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der…
…rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind. Die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war. Weiters führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass…
…wurde erwogen: A) Nachfolgender Sachverhalt wird auf Basis des übermittelten Veranlagungsaktes - der Arbeitsbogen der Außenprüfung wurde vom Finanzamt wegen Unauffindbarkeit nicht vorgelegt - und den Ergebnissen des Beweisverfahrens im Rechtsmittelverfahren sowie den Ausführungen in der Berufungsverhandlung zugrunde gelegt: Der Bw. erzielte die sich aus der…
…nachvollzogen werden. Laut Aussage des steuerlichen Vertreters der Beschuldigten handle es sich bei den nicht auffindbaren Provisionsempfängern um in der Branche bekannte/etablierte Personen. Deren Unauffindbarkeit lasse dies stark bezweifeln, hätten diese doch zumindest einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind. Die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war (vgl. VwGH 28.5…
…beantragt, nicht zutrifft. Insoweit erübrigt sich auch ein weiteres Eingehen auf den Vorwurf des Bw., ein namentlich genannter Mitarbeiter des Finanzamtes sei für die Unauffindbarkeit der Vorakten verantwortlich; hat doch das Finanzamt mit angefochtenem Bescheid klar festgestellt, dass hinsichtlich des Sohnes S. für den Zeitraum…
…war. Der Geschäftsführer war an der Meldeadresse unbekannt. Das zuständige Finanzamt hat die Firma wegen Unauffindbarkeit steuerlich nicht erfasst. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens wurde eine - von der Firma K & S GmbH & Co KG verfasste - Erklärung des Hauseigentümers vom 14.4.2003 vorgelegt, die besagt, dass…
…2005 abgeführten Verfahren) nicht einmal gesucht, zumal der Antrag vom 12.12.2007 die Unauffindbarkeit der Unterlagen im Zusammenhang mit einem Wegweiserecht der Ehegattin bezüglich des erwähnten Hauses erklärt hat und im Zuge der Berufung vom 18.5.2008 (Bl. 94/2001) die Entfernung der…
…dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person auch an der angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für diese Vermutung (VwGH 17.5.2006, 2004/14/0102). Einem Steuerpflichtigen dürfen zwar keine offenbar…
…Wochengeldes für das Jahr 2000 aus Gründen, die nicht im Ermessen des Bw. gelegen seien (Unauffindbarkeit von Unterlagen seitens der Krankenkasse), erst im Februar 2001 erfolgt sei. Die Begründung für die Ablehnung einer Sachbezugswertreduktion beruhe zum wiederholten Male auf falschen Tatsachen. Es sei schon bemerkenswert…
…Steuerschulden der Gesellschaft gegenüber nicht wirksam festgestellt worden seien. Diesem Vorbringen kann nicht engegengetreten werden, da die Veranlagungsakten der Gesellschaft trotz wiederholter Anforderung infolge Unauffindbarkeit nicht vorgelegt werden konnten. Mangels nachweislichem Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO erfolgte somit die Inanspruchnahme der Bw…
…Bereitschaft, sondern daran, dass der Masseverwalter über die Buchhaltungsunterlagen nicht verfügte. Im Übrigen hat die Abgabenbehörde im Haftungsverfahren weder das Schicksal der Buchhaltungsunterlagen der KG zu klären noch die Ursachen für deren Unauffindbarkeit zu ergründen, sondern die Feststellung zu treffen, dass es dem Bw. oblegen…
…ihnen nur zwei bis dreimal Kontakt gehabt. Damit scheidet eine anzuerkennende Vertragsbeziehung mit diesen Personen schon aus den vorangehend angeführten Gründen aus. Hinzu kommt wiederum deren Unauffindbarkeit und die Aussage von EM, der in Österreich nicht gearbeitet haben will. EM war auch laut seiner eigenen…
…unabhängig davon, ob das Verschulden des Verlustes dieses Antrages bei der Behörde oder bei der Gesellschaft gelegen war. Dass die Beamtin - wie von der berufungswerbenden Gesellschaft behauptet - lediglich auf die Unauffindbarkeit des Antrages hingewiesen und jegliche Andeutungen daraus resultierender rechtlicher Konsequenzen unterlassen hat, widerspricht nicht…