…schuldig erkannt, von Anfang Mai 2007 bis ttmmjjjj dadurch in zumindest 6 Angriffen zu den strafbaren Handlungen beigetragen zu haben, dass er bei der Entladung der LKW und der Umladung der Zigaretten in die beiden Kleinlastwagen mithalf, wobei sich sein Tatbeitrag auf ca. 3.499…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…die Bf. die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die Bf. ihre aus Art. 96 ZK resultierenden Pflicht, nämlich…
…die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die Bf. ihre aus Art. 96 ZK resultierenden Pflicht, nämlich die Waren…
…die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die Bf. ihre aus Art. 96 ZK resultierenden Pflicht, nämlich die Waren…
…nicht bzw. jedenfalls nicht sogleich und mit diesem Sattelzugfahrzeug (im gegenständlichen Fall nach in Wien wegen beim verwendeten Sattelaufleger aufgetretenen Bremsdefekts erfolgter Umladung des übrigen, aus 5 Paletten bestehenden Teils der ursprünglichen Ladung des genannten Sattelauflegers auf den Sattelaufleger XYZZ ) weiter über Tschechien nach Schweden…
…Waren, die Fa. C., die gegenständlichen 3 Packstücke durch die Fa. V. von einem Sattelauflieger auf einen anderen umladen und nach Hamburg weiterbefördern ließ. Dort sei die Verfügungsgewalt auf das österr. Exportunternehmen B. übergegangen, das die aus Tschechien importierte Ware an die syrische Fa. T…
…schuldig erkannt, von Anfang Mai 2007 bis ttmmjjjj dadurch in zumindest 3 Fällen zu den strafbaren Handlungen beigetragen zu haben, dass er bei der Entladung der LKW und der Umladung der Zigaretten in die beiden Kleinlastwagen mithalf, wobei sich sein Tatbeitrag auf ca. 1.999…
…2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZK-DVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZK-DVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…Verfahren hinreichend dargestellt hat, ein nachträglich als Zollplombe identifiziertes Verschlussblei vom Auflieger mit dem behördlichen Kennzeichen GU-xyz abgenommen hat, um dem vom Zolldeklaranten/Abgabepflichtigen (N. Tra. d.o.o.) erteilten Auftrag zur Umladung auf einen LKW der Fa. N. Tra. aus L. nachzukommen. Laut…
…Mai 2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZKDVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…sind, vorgelegt. Eine durch Beamte des Hauptzollamtes Innsbruck durchgeführte Observation bis zur Ausgangszollstelle Spielfeld ergab, dass im Zollgebiet keine Umladung stattgefunden habe. Die Warensendung wurde in der Folge von Organen des Hauptzollamtes Innsbruck am 29. September 1995 bei der Ausgangszollstelle Spielfeld einer Kontrolle unterzogen. Die…
…sind, vorgelegt. Eine durch Beamte des Hauptzollamtes Innsbruck durchgeführte Observation bis zur Ausgangszollstelle Spielfeld ergab, dass im Zollgebiet keine Umladung stattgefunden habe. Die Warensendung wurde in der Folge von Organen des Hauptzollamtes Innsbruck am 29. September 1995 bei der Ausgangszollstelle Spielfeld einer Kontrolle unterzogen. Die…
…Fernseher, Radios, Musikinstrumente, erteilt, jedoch keinesfalls das Umladen von Zigaretten gestattet, die er weder wahrgenommen habe, weil sie sich in Plastiktaschen befunden hätten, noch gelagert habe, wie eine im Ergebnis erfolglose Durchsuchung des gesamten Areals durch Organe des Hauptzollamtes Wien gezeigt hätte. Von den verfahrensgegenständlichen…
…einen anderen Mitgliedstaat als demjenigen der Einfuhr gelangen. Kommt es zu einer (nicht bloß durch den Transport bedingten) Unterbrechung des Versendungs- bzw. Beförderungsvorganges (zulässig wäre etwa die Umladung der Waren), kommt die Befreiung nicht mehr in Betracht, zumal dann eben keine Versendung/Beförderung des Gegenstandes…
…vorliegt: - Die in das Versandverfahren überführten Waren sind trotz einer Pflichtverletzung (z.B. Verletzung der Nämlichkeitsmittel, nicht genehmigte Umladung) der Bestimmungsstelle tatsächlich unverändert gestellt worden. - Die Bestimmungsstelle hat festgestellt, dass die Waren nach Beendigung des Versandverfahrens eine zollrechtliche Bestimmung erhalten haben oder sich noch in…
…Der Fahrer hatte sich schriftlich verpflichtet, die Ware ordentlich zu gestellen und hatte sie bei der Firma K in W. abgeladen. Zu dem bei der Umladung in Wien passierten Fehler könne die Bf. nichts Näheres feststellen, sei aber der Meinung, dass sich diese Verfehlung nicht…