…Ausdruck der Umladeerklärung des übernehmenden Schiffes sowie einen Ausdruck des Fischereilogbuchs, der Umladeerklärung oder der VMS-Daten des Fischereifahrzeugs der Union oder Fabrikschiffes der Union, von dem die Erzeugnisse oder Waren umgeladen wurden, nachgewiesen. 2.Bei mehreren Umladungen ist auch ein Ausdruck aller Umladeerklärungen vorzulegen.
…schuldig erkannt, von Anfang Mai 2007 bis ttmmjjjj dadurch in zumindest 6 Angriffen zu den strafbaren Handlungen beigetragen zu haben, dass er bei der Entladung der LKW und der Umladung der Zigaretten in die beiden Kleinlastwagen mithalf, wobei sich sein Tatbeitrag auf ca. 3.499…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…die Bf. die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die Bf. ihre aus Art. 96 ZK resultierenden Pflicht, nämlich…
…die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die Bf. ihre aus Art. 96 ZK resultierenden Pflicht, nämlich die Waren…
…die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die Bf. ihre aus Art. 96 ZK resultierenden Pflicht, nämlich die Waren…
…nicht bzw. jedenfalls nicht sogleich und mit diesem Sattelzugfahrzeug (im gegenständlichen Fall nach in Wien wegen beim verwendeten Sattelaufleger aufgetretenen Bremsdefekts erfolgter Umladung des übrigen, aus 5 Paletten bestehenden Teils der ursprünglichen Ladung des genannten Sattelauflegers auf den Sattelaufleger XYZZ ) weiter über Tschechien nach Schweden…
…von Handelswaren in die Verkaufsregale sind nicht zu aktivieren. Transportversicherung Die Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn sie vom Erwerber zu bezahlen sind. Umladung und Entladung Derartige Kosten sind zu aktivieren, gleichgültig ob sie durch Dritte oder betriebseigene Arbeitskräfte erbracht werden. Umrüstkosten Werden gebraucht erworbene Gegenstände…
…Absatz 1 Buchstabe e) und des Artikels 33 Buchstabe a) des Zollkodex ist der Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft a) für im Seeverkehr beförderte Waren der Entladehafen oder der Umladehafen, sofern die Umladung von der Zollbehörde des Umladehafens bescheinigt ist; b) ... Art…
…Waren, die Fa. C., die gegenständlichen 3 Packstücke durch die Fa. V. von einem Sattelauflieger auf einen anderen umladen und nach Hamburg weiterbefördern ließ. Dort sei die Verfügungsgewalt auf das österr. Exportunternehmen B. übergegangen, das die aus Tschechien importierte Ware an die syrische Fa. T…
…durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Zollbehörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wieder verladen werden oder eine auf die Erhaltung ihres Zustands gerichtete…
…Drittlandsgebiet berührt wird; Zwischenlandungen in Drittlandshäfen gelten nicht als Unterbrechung der unmittelbaren Beförderung, sofern die Waren bei diesen Zwischenlandungen nicht umgeladen werden; b) deren Beförderung zwar unter Berührung von Drittlandsgebiet oder mit Umladung in einem Drittland erfolgt, aber aufgrund eines einzigen, durchgehenden, im Herstellungsland ausgestellten…
…bilden und über das Gebiet anderer Länder als des begünstigten Landes oder Gebietes oder der Union befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehender Einlagerung in diesen Ländern, sofern sie im Durchfuhr- oder Einlagerungsland unter zollamtlicher Überwachung geblieben und dort nur ent- oder wiederverladen…
…gefangen und gegebenenfalls verarbeitet hat; b)mit dem Fischereifahrzeug der Union nach Umladung der Erzeugnisse von dem unter Buchstabe a genannten Schiff; c)mit dem Fabrikschiff der Union, das die Erzeugnisse nach ihrer Umladung von dem unter Buchstabe a genannten Schiff verarbeitet hat; d)mit…
…sowie deren Rohmasse (kg). (2) Bei der Umladung von Erzeugnissen und Waren nach Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben d und e in ein Fischereifahrzeug der Union oder ein Fabrikschiff der Union (übernehmendes Schiff) muss das Fischereilogbuch oder die Umladeerklärung des Fischereifahrzeugs der Union oder Fabrikschiffs…
…Waren zuerst im Zollgebiet der Union eintreffen, sofern sie dort ab- oder umgeladen werden; c)für Waren, die aus dem Seeverkehr ohne Umladung in den Binnenschiffsverkehr übergehen: der erste Hafen, in dem ein Entladen stattfinden kann; d)für im Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Straßenverkehr beförderte Waren…
…Luftfahrzeug verladen werden. (4) WerdenFindet Absatz 3 keine Anwendung, und werden die Waren zur Beförderung auf dem See- oder Luftweg an einen Bestimmungsort außerhalb des Zollgebiets der Union ohne anschließende Umladung auf ein Schiff verladen, das nicht in einem Linienverkehr gemäßoder in ein Luftfahrzeug verladen…
…durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Zollbehörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wieder verladen werden oder eine auf die Erhaltung ihres Zustands gerichtete…