…2 lit. a FinStrG begangen habe. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Verdacht auf die Feststellungen der USO-Prüfung (Bericht vom 28. Juni 2004) sowie weil trotz aufrechtem Betrieb keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben worden seien, gründe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte als "Berufung" bezeichnete…
…Vertreter die UVZ ermittelte, als auch nach dem Ende seiner Vertretungstätigkeit. Wegen des gänzlichen Fehlens der UVZ/UVA ab 12/02 führte das FA im September 2003 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung (USO-)Prüfung für die UVZ-Zeiräume 1/1992 - 6/93 im Unternehmen des Bf. durch…
…führen. Dies ist jedoch auch nicht erfolgt. Im Zuge der USO wurden nur die jeweiligen Rechnungen vorgelegt. Lt. Unternehmen gibt es keine Frachtbriefe. Es wurde für alle Lieferungen nur eine einzige pauschale Frachtbestätigung im Zuge der USO vom 15.3.2010 von der Fa. C…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Berufungswerberin, vertreten durch Steuerberater, vom 6. Februar 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 25. Jänner 2012 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die getroffenen Feststellungen sind den als Beilage angeschlossenen…
…192,08 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 4. Oktober 2011 - nach Erinnerung am 3. Oktober 2011 und zwischenzeitlicher fernmündlicher Verständigung über eine vom Finanzamt geplante USO-Prüfung (19. September 2011; siehe Arbeitsbogen zu ABNr. bb ) - wurde von der B-GmbH für…
…Dezember 2007 bis 31. Dezember 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) betreibt einen Einzelhandel mit Fahrzeugteilen. Anlässlich einer USO-Prüfung wurde festgestellt, dass in der UVA 12/2007 eine Gutschrift in Höhe von € 20.282,10 in Abzug…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist im Baugewerbe tätig. Für die Monate Jänner 2002 bis Juli 2002 fand eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung (USO) durch die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes 3/11 Schwechat und Gerasdorf statt. Der Niederschrift gemäß …
…1-12/2006 und 1-3/2007 fest. In den Bescheidbegründungen wird jeweils auf "die Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 25.06.2007" verwiesen. Diese Niederschrift, die anlässlich einer USO-Prüfung bei den Ehegatten BW aufgenommen wurde, enthält, neben einer handschriftlichen Steuerberechnung, folgende Feststellung: "Tz 2…
…einen VW Polo (Zeitraum 05/2006) fest. In den Bescheidbegründungen wird jeweils auf "die Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 25.06.2007" verwiesen. Diese Niederschrift, die anlässlich einer USO-Prüfung bei den Ehegatten A aufgenommen wurde, enthält, neben einer handschriftlichen Steuerberechnung, folgende Feststellung: "Tz 2 Kraftfahrzeuge…
…Februar 2009 bis 1. Dezember 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Innsbruck führte bei der Berufungswerberin (Bw.) eine Umsatzsteuersonderprüfung (USO) umfassend den Zeitraum 02/2009 bis 12/2009 durch, wobei folgende Feststellungen getroffen wurden: "Im…
…Bl. 38). Bei einer am 15. Jänner 2009 begonnenen USO-Prüfung hat der Beschuldigte nicht mitgewirkt mit dem Ergebnis, dass für die Monate Juli bis November 2008 die Summe der Zahllasten gemäß § 184 BAO gleichsam strafweise überhöht mit insgesamt € 23.950,00 festgesetzt wurde…
…angesetzt, sowie die Investitionsprämie geltend gemacht. Vom Finanzamt wurden die Einkünfte von 1999 bis 2005 erklärungsgemäß als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt. Die Feststellungsbescheide wurden vorläufig erlassen. 2006 wurde eine USO-Prüfung durchgeführt, bei der ua festgestellt wurde, dass es sich bei der…
…Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw. erfolgte 2005 hinsichtlich der Zeiträume 11/2004 bis 5/2005 eine USO-Prüfung. Der Betriebsgegenstand erstreckte sich in diesen Zeiträumen auf Schlosserarbeiten, Güterbeförderung und…
…darin 20 % USt iHv € 29.864,00) erworben. Eine am 27. April 2007 durchgeführte - die Zeiträume Jänner bis März 2007 betreffende - USO-Prüfung ergab folgende Feststellungen: "Tz. 1 Vorsteuern: Mit der Umsatzsteuervoranmeldung 1-3/2007 wurden Vorsteuern in Höhe von € 29.908,85…
…Mit vorläufigem Umsatzsteuerbescheid vom 4. Februar 2005 wurden beim BW für das Jahr 2003 Vorsteuern von € 167.303,40 anerkannt. In der Begründung verwies das FA auf die Niederschriften zweier USO Prüfungen, in denen Vorsteuern in den Monaten Oktober, November und Dezember 2003 aus…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Auf Grund der Ergebnisse einer von Oktober 2003 bis Jänner 2004 bei der Bw., einer GmbH, durchgeführten USO-Prüfung wurden Vorsteuern nicht anerkannt, da die Rechnungen nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht den Erfordernissen des § 11 UStG 1994 entsprachen. Die Abgabenbehörde I…
…Oktober 2007, SN 2006/00000-001, betreffend Zurückweisung einer nicht fristgerecht erhobenen Berufung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer den Zeitraum 06/2002 bis 04/2003 umfassenden USO-Prüfung bei der Fa. C KEG (Niederschrift vom 7. Oktober…
…einen Handel mit Blumen und Pflanzen. Eine im Oktober 2006 für den Zeitraum 12/2005 bis 7/2006 nach § 99 FinStrG durchgeführte USO-Prüfung ergab, dass der Bf für den gesamten geprüften Zeitraum weder Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet hatte. Mangels Mitwirkung des…
…Nachschau gab der Bw an, die Buchhaltung selbst zu führen und die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern. Die Umsatzsteuerberechnung werde vierteljährlich erfolgen. Im Zuge einer im März 2006 durchgeführten USO-Prüfung, die den Zeitraum 2/2005 bis 1/2006 umfasste, erstattete der Bw fristgerecht…
…beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens der Bw. ist der Computerhandel und die Computerreinigung. Im Zuge einer den Zeitraum Jänner bis August 2004 umfassenden USO-Prüfung wurde Vorsteuer in Höhe von € 5.657,95 als nicht abzugsfähig behandelt, da die Rechnungen der Fa. A-GmbH…