…9.5.2003 leistete der Bw. einen UNO-Auslandseinsatz. In diesem Zeitraum erhielt er eine Bezahlung (Einkommensersatz) nach den hiefür maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 3 Abs. 1 Z 22 lit b EStG 1988 [(steuerfreier Bezug iSd § 4 Abs. 2 Auslandseinsatzgesetzes BGBl 2001/55, der einen Um-bzw…
…für Familienheimfahrten und führte begründend dazu aus, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Staatsgrenze nicht berücksichtigt werden könnten, da diese Kosten ihre Deckung durch die Auslandseinsatzzulage fänden. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Bw. vor, dass Fahrten zwischen der Wohnung und der…
…und Folgendes ausgeführt: Ich berufe gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 und 2003, weil ich in diesem Zeitraum für die UNO in Syrien tätig war. Ich wurde für den Auslandseinsatz von meinem Dienstgeber ordnungsgemäß abgemeldet. Ich habe in diesem Zeitraum kein Einkommen bezogen und war deshalb auch…
…Aufwendungen orientiert, wie der Bw. vermeint, nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit infolge des Auslandseinsatzes anfallenden Werbungskosten stehen, wäre die Steuerbefreiung für diese Zulage nicht gegeben. Rechtliche Würdigung: Rechtsgrundlagen: Die maßgebenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) in der für den Berufungszeitraum anzuwendenden Fassung lauten auszugsweise: "§ 3. …
…frage sich, wie aus diesen Beträgen eine Nachforderung in derartiger Höhe entstehen könne. Der Sold als Auslandseinsatzpräsenzdiener in Höhe von 18.342,80 Euro sei ja nach Völkerrecht (UNO, EU, NATO) steuerfrei. Sein Nettobezug als Aushilfsfahrer der Firma G-GmbH habe im Jahr 2006 richtigerweise…
…wurden verschrieben. Nach der Matura zum Militär (Oberleutnant) gegangen. Durch den Drill hätten sich die Depressionen gelegt. War zwischenzeitlich auch im Heeresspital (Depressionen) kurz aufgenommen. 3 UNO Einsätze (1976 Zypern; 1980 und 1984 Golan Höhen - Aufstieg bis zum Sicherheitsoffizier). Danach Versuch eines Studiums für Bauingenieurswesen…