…möglich, entscheidet die subjektive Widmung (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 154 mwN). Die Zuordnung in der UGB-Bilanz gilt mangels eigener Vorschriften im EStG auch für die Steuerbilanz (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 153). Das Umlaufvermögen unterliegt bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs…
…Kapitalerhöhungen bei Auslandstochtergesellschaften gemacht werden, die möglicherweise wiederum teilwertzuberichtigen sind, bzw. auf Grund der Siebtel-Jahresverteilung. Auch auf das Auseinanderfallen zwischen Handels-/UGB-Bilanz und Steuerbilanz, die durch das Maßgeblichkeitsprinzip grundsätzlich nicht erfolgen kann, soll jedenfalls hingewiesen und angemerkt werden. In der Praxis erlebt man…
…diese Kann-Vorschrift für das Umlaufvermögen infolge der Bestimmungen des § 207 UGB zur Mussvorschrift. Der Teilwert ist der Wert, den das Wirtschaftsgut für den Betrieb hat und damit ein Schätzwert. Er entspricht dem Tageswert (Zeitwert) in der UGB-Bilanz. Dem gegenüber steht der gemeine Wert…
…Wertung erst dann von Bedeutung, wenn wegen Uneinbringlichkeit des Entgeltes eine Änderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage nach § 16 Abs. 3 Z. 1 UStG durchzuführen ist. Im Gegensatz zum Vorsichtsgrundsatz nach § 201 UGB (HGB) bei Bilanzerstellung bedeutet Uneinbringlichkeit des Entgeltes Realität, nicht Vermutung (Ruppe, a. a. O., § 16…
…Abgaben) ab. Zur Auslegung könne etwa die Bilanzgliederung des UGB herangezogen werden, wobei nach einstimmig herrschender Ansicht die IZP nicht unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen werden dürfe (vgl. Fröhlich, Die Bilanzierung der neu geschaffenen Steuerbegünstigungen 2002 nach HGB und IAS, RWZ 2003…
… 189 UGB erstmals ab dem Jahr 2008 gegeben sein könne. Für die Bw. bestehe im Jahr 2007 keine Rechungslegungspflicht, der Gewinn sei nicht nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln und eine Änderung des Bilanzstichtages sei daher nicht möglich. (4) Gegen diesen Bescheid erhob die Bw…
…Bilanz) nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellen. Ist die Vermögensübersicht nicht nach diesen Grundsätzen erstellt oder verstößt sie gegen zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes, so muss er sie auch nach dem Einreichen beim Finanzamt berichtigen. Der Jahresabschluss muss gemäß § 195 UGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung…
…das Unternehmen ohne Liquidation samt allen Aktiven, sohin auch der im Alleineigentum der KG stehenden Liegenschaften in EZ1 und EZ2, gemäß § 142 UGB zu übernehmen, wodurch die KG erlischt. Für diesen Fall räumt der Bw seinen Eltern das lebenslange, unentgeltliche und grundbücherlich sicherzustellende Wohnungsrecht an…
…zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden (§ 190 Abs. 3 UGB idgF). Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen, er ist klar und übersichtlich aufzustellen (Bilanzklarheit). Die vergleichbaren allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung finden sich weniger detailliert in den § 131 BAO und § 132 BAO. Die Einhaltung…
…| +/- Gewinn | 17.834 Erläuterung: Bankverbindlichkeiten in ausländischer Währung sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. Dabei ist der im Zeitpunkt der Kreditaufnahme maßgebliche Kurs zum Ankauf der Devisen zu Grunde zu legen. Ist der Briefkurs zum Bilanzstichtag höher, so muss (bei § 5 Abs…
…der Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle eine Rückstellung oder Verbindlichkeit darstellt, da ab der Veranlagung 2001 Rückstellungen, deren Laufzeit zum Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, nur mehr zu 80 % des Teilwerts anzusetzen sind (§ 9 Abs…
…Personengesellschaft bereits am 1.2.2005 begonnen habe, also iSd § 161 UGB in diesem Zeitpunkt entstanden sei. Im Zuge der am 19.6.2007 durch Organe des Zollamtes Linz Wels durchgeführten Bestandsaufnahme im Verwendungsbetrieb sei festgestellt worden, dass am 23.3.2005 eine Menge von…
…mit 9.898,88 € fest. In der Begründung des Bescheides wurde dargelegt, dass die Liegenschaft kraft handelsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge (§ 142 UGB) vom Gesamthandeigentum der KG ins Alleineigentum des letzten Gesellschafters gewechselt habe. Die Grunderwerbsteuer erfasse in § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 den Erwerb…
…211 Abs. 1 UGB folgende Bewertungskonzeption: Im Zeitpunkt des Zuganges (der Einbuchung) muss zum ersten Mal der Rückzahlungsbetrag der Verbindlichkeiten ermittelt werden. Dieser repräsentiert den Anschaffungswert im Sinne des Realisationsprinzips. An allen folgenden Bilanzstichtagen muss einem geänderten Rückzahlungsbetrag nach dem Imparitätsprinzip Rechnung getragen werden. Ein…
…in späteren Jahren würde gegen den Grundsatz des Vermittelns eines möglichst getreuen Bildes der Ertragslage (§ 195 UGB) verstoßen (Bertl/Hirschler, RWZ 1996, 15). Andere Autoren meinen dagegen, die Entscheidung zwischen Beibehaltung oder Wertaufholung wäre zu jenem Bilanzstichtag, zu dem die gesetzlichen Voraussetzungen erstmals gegeben sind…
…grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von einer weiteren Entwicklung abhängt. Genau…
…grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von einer weiteren Entwicklung abhängt. Genau…
…Sportartikeln. Im Jahr 2009 fand bei ihr eine Betriebsprüfung über die Wirtschaftsjahre 2005 bis 2008 statt. Dabei wurde neben anderen Feststellungen die im gegenständlichen Verfahren nicht strittig sind, der außerplanmäßigen Abschreibung des Gebäudes "A" zum Bilanzstichtag 31. August 2007 die Anerkennung versagt. Dieses Gebäude, das…
… 206ff UGB bzw. HGB). Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen. Sie unterliegen damit beim protokollierten Kaufmann dem strengen Niederstwertprinzip. Maßgeblich für die Bewertung sind die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie am Bilanzstichtag bestanden haben. Nach dem Bilanzstichtag eingetretene und nicht vorhersehbare Änderungen in den Wertverhältnissen können bei…
…resultiert folglich zum einen daraus, dass die am Jahresende vorhandenen und selbsterstellten Produktionswaren im Wert von Ft 640.000 (umgerechnet: ca. S 108.700,--) nicht mit in die Bilanz miteinbezogen wurden. Zum anderen haben nach den Ausführungen von B.P. Aufwendungen in Höhe von Ft…