… 97 Tz. 1). Nach dem Tod eines Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft zu richten, nach der Einantwortung an die Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen, ist doch die Verlassenschaft nur bis zur Einantwortung parteifähig…
… 1022 ABGB erlischt eine Vollmacht durch den Tod des Vollmachtgebers, sodass im vorliegenden Fall die Berufungsentscheidung an den Vertreter der Verlassenschaft zuzustellen war. Nach dem Tod eines Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten…
…mit Judikaturnachweisen). Der Tod eines Abgabepflichtigen löst auch im Zustellverfahren eine Reihe wesentlicher Rechtsfolgen aus. Zunächst ist zu beachten, dass ab dem Zeitpunkt des Todes der Verstorbene nicht mehr Verfahrensrechtssubjekt und damit Bescheidadressat sein kann. Ein Bescheid gegenüber einer rechtlich nicht existenten Person geht ins…
…einen Einnahmenüberschuss von 800 € angesetzt. Auf Grund der festgestellten Diskrepanz vermeinte das Finanzamt zu erkennen, dass die vom Pflichtigen eingereichte Prognose keinesfalls erfüllbar ist. Es zog daraus den Schluss, dass die Vermietung als Liebhaberei einzustufen ist, und teilte die Schlussfolgerung dem Steuerberate des Abgabepflichtigen…
…drop out Rate der Studenten, denn nur dann hätte der vom VwGH ausjudizierte Fall den größeren Unbestimmtheitsfaktor für sich, andernfalls ist die Ausbildungsbeendigung aleatorischer. Oder gibt es jemand der vermeint der Tod eines jungen Mannes zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr sei häufiger als die…
…§ 273 Tz 6). Nach dem Tod eines Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft zu richten, nach der Einantwortung an die Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen, ist doch die Verlassenschaft nur bis zur Einantwortung parteifähig…
…Tod eines Abgabepflichtigen) Der im Einkommensteuerverfahren an die Ebengemeinschaft "G.B. und Miterben nach A.B. " gerichtete Bescheid gemäß § 85 Abs. 2 BAO ist somit an keinen tauglichen - rechtsfähigen - Bescheidadressat gerichtet, weshalb dieser Rechtsakt wirkungslos ist und als Nichtbescheid gilt. Eine dagegen eingebrachte Berufung ist…
…Amts wegen zu beachten (Ritz, BAO3, § 79 Tz 4). Nach dem Tod eines Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator, Erbenmachthaber oder erbserklärten Erben) zu richten (vgl. VwGH 25.9.1992…
…den Beilagen zur Berufung gegen den Feststellungsbescheid für das Jahr 2009 ergibt, wurde einerseits sowohl nach den Tod von Mag. W als auch von Mag. S jeweils eine aliquote Ermittlung der betreffenden Gewinnanteile vorgenommen. Andererseits geht aus dem Schätzgutachten und auch den übermittelten Beilagen zur…
…und zwar dergestalt, dass Aktiva und Passiva selbsttätig und im Ganzen auf den Erben übergehen. Nach dem Tod des Erblassers ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld mit Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge an die Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen zu richten. Wer Erbe…
…und per Post an das Finanzamt weitergeleitet. In der ursprünglichen Erklärung seien die Umsätze vor und nach dem Tod des BB noch zusammengefasst gewesen. Über Anordnung des Finanzamtes habe aber eine Trennung sowohl der Umsätze als auch der Werbungskosten erfolgen müssen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer…
…636/73; VwGH 20.2.1992, 90/16/0185). Nach dem Tod des Erblassers ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld mit Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge an die Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen zu richten. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen…
…seinem Tod nach dem Maßstab des § 4 BAO entstanden sind, bescheidmäßig vor oder nach seinem Tod geltend gemacht werden. Der Erbe hat als Gesamtrechtsnachfolger für diese so charakterisierten Schulden des Erblassers einzustehen (Stoll, BAO-Kommentar, § 19, Pkt. 3, Seite 195). Die Rechtsfähigkeit eines Abgabepflichtigen erlischt…
…F" geprüft und bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes eine "Ablöse Kaufoption" in Höhe von öS 16,2 Mio. festgestellt und berücksichtigt worden sei. Es sei jedoch festzuhalten, dass die Übermittlung obiger Schriftstücke erst nach Vorladung des Abgabepflichtigen durch die Strafsachenstelle des hiesigen Finanzamtes erfolgt sei…
…Nach dem Tod des besten Mitarbeiters und auch langjährigen persönlichen Freundes im Jahr 2002 sei es mit der aus ca. 70 Mitarbeitern in Land bestehenden Partnerfirma jedoch abwärts gegangen. Die Mitarbeiter dieser Firma hätten vorher bereits reges Interesse an einem Aufenthalt in seinem Haus bekundet…
…sei. Das habe sich auch erwiesen. d. Das Finanzamt habe Mühe mit einem fairen Verfahren. Gemeint sei die vollständige Offenlegung der Beweismittel. Diese müssten spätestens vor der Entscheidung dem betroffenen Abgabepflichtigen zur Verfügung gestellt werden. Wenn von regelmäßigen Kontrollen der Kriminalpolizei die Rede sei, die…
…grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers (§ 12 ErbStG), aber nur sofern der Erbe vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung (Erbantrittserklärung) Gebrauch macht. Wird der Nachlass nach Abgabe der Erbserklärung (Erbantrittserklärung), sei es unter Lebenden oder von Todes wegen, weiterübertragen, kommt es wiederum zu einem Erwerbsvorgang,…
…2 Abs. 8 FLAG 1967 den (ständigen) Aufenthalt eines Antragstellers im Inland nicht einmal als zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Entscheidend ist vielmehr, ob sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Abgabepflichtigen in einem bestimmten Zeitraum in Österreich befunden hat oder nicht. Dabei ist…
…sondern eine Steuer, die für den einzelnen Erwerb von Todes wegen festgesetzt wird. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist letztlich der Vermögensvorteil, den jemand mit dem Tod eines anderen erwirbt. Das Erbschaftssteuerrecht erfasst die Bereicherung, sodass Schulden, die den Erblasser wirtschaftlich nicht treffen, auch nicht zu einer…
…2006 einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Dieser Antrag enthielt kein neues (Sach-)Vorbringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschulden auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden…