…außen gedrungen sei. Nach der Erfahrungen des Finanzamtes könne zur Ermittlung des Lohnes einer Teilzeitbeschäftigten der Kollektivvertragslohn nicht einfach auf die geleistete Arbeitszeit umgelegt werden, da die Entlohnung der Teilzeitkräfte höher ausfalle. Darauf antwortete der Berufungswerber mit dem Schreiben vom 24. November 2003, dass es…
…ergebe unterschiedliche zeitliche Notwendigkeiten für die Anstellung von Dienstnehmern. Warum trotzdem in der Begründung der bekämpften Bescheide (Bp-Bericht Tz 3, S 5) gerade diese für Teilzeitkräfte üblichen, den Anforderungen des Betriebs angepassten Arbeitszeiten als fremdunüblich dargestellt würden, bleibe eine unbegründete - und nach Ansicht des…
…branchenüblich seien, die Filialen sich ausschließlich im ländlichen Bereich befinden und im Unternehmen der Bw. viele Teilzeitkräfte beschäftigt seien. Auch müsse dem Umstand der Eröffnung der Filiale in K im Jahr 2000 in der Kalkulation Rechnung getragen werden. Betreffend Warenbezugsverpflichtung sei die Bw. grundsätzlich der…
…dass die M-GesmbH Dienstnehmer beschäftigt hätte. Wie viele, könne der Bw auswendig nicht sagen, da es sich um Teilzeitkräfte gehandelt habe. Mit der A-GesmbH hätten Werkverträge bestanden, diese hätte aber keine Dienstnehmer beschäftigt. Über die Berufung wurde erwogen: I) Gewinnermittlung: 1. Schätzung: Gem…
…Schriftliche Dienstverträge wurden laut Herrn ... keine abgeschlossen; bei allen Arbeitnehmern, welche Teilzeitkräfte waren, wurden die geringen Lohnsummen bar ausbezahlt und dies in der Kasse eingetragen. Banküberweisungen wurden nur beim Angestellten Wollner durchgeführt. Diese Bankbelege und Überweisungen sollten laut Herrn ...dem Finanzamt durch Konteneinsicht bekannt sein…
…eidesstättige Erklärung der im Sekretariat der Berufungswerberin beschäftigten Z beigelegt, in welcher sie unter anderem erklärte, dass in den Jahren 2003 und 2004 nur Teilzeitkräfte tätig waren, die keine Überstunden geleistet und deshalb auch keine Überstunden entlohnt erhalten haben. Die generelle Linie des Betriebes sei…
…Möglichkeit, dass Pendlerpauschale bei mehreren Arbeitsverhältnissen sogar zweimal gebührt). Auf eine tagtägliche Zurücklegung der Wegstrecke "Wohnung - Arbeitsstätte" komme es jedenfalls nicht an (vgl. hiezu Teilzeitkräfte). Ebenso ließen die Regierungsvorlage und Begutachtungsentwürfe zum EStG 1988 nicht den Schluss zu, dass ein Pendlerpauschale dann nicht gebühren sollte…
…Kalkulation diese Werte auf die Prüfungsjahre übertragen. Statistiken für (abgeschlossene) Vormonate hätten nicht aufgerufen werden können. Da aus den vorgelegten Lohnkonten nicht ersichtlich sei, inwieweit die Bw. Teilzeitkräfte und Lehrlinge beschäftigt habe, sei diesem Umstand dadurch Rechnung getragen worden, dass die durch die einzelnen Beschäftigten…
…Personen hätten Aussagen dahingehend getätigt, dass es bei der Bw. Usus gewesen sei, ganztägig beschäftigte Arbeitnehmer nur als Teilzeitkräfte zu melden. Neben dem offiziellen Lohn seien namhafte Beträge in bar ausbezahlt worden. Diese seien auf den Lohnkonten nachweislich nicht erfasst worden. Die gleiche Vorgangsweise sei…
…haben. Dass diese Aufzählung nicht unbedingt vollständig sein muss, wurde auch vom Geschäftsführer eingeräumt. Bedenkt man, dass dazu noch laufend als Teilzeitkräfte gemeldete Personen im Betrieb waren, die tatsächlich eine Vollbeschäftigung ausübten, könnten im Jahr 2000 durchaus mehr als 1.000 Arbeitsstunden angefallen sein. Da…
…des Bw. betriebliche Fahrten durchzuführen seien. Weiters fehlten Nachweise darüber, ob von der Fa. T Anstalt auch anderen Teilzeitkräften Firmenfahrzeuge zur Verfügung gestellt würden. Schriftliche Vereinbarungen und dgl. mit der Gattin des Bw., inwieweit sich durch die Zurverfügungstellung des Pkws der Tätigkeitsbereich (dh. das Aufgabengebiet…
…führt aber nicht dazu, die Ernsthaftigkeit des eingegangenen Dienstverhältnisses generell in Frage zu stellen. So ist es im Wirtschaftsleben eine übliche Vorgehensweise mit Teilzeitkräften Rahmenvereinbarungen hinsichtlich der zu erbringenden Wochenarbeitszeit zu treffen, jedoch die Leistungserbringung flexibel und nach jeweiliger Anforderung zu gestalten. Tätigkeit: Abgesehen von…