…1 lit. d FinStrG gewesen. Ohne dem Beschuldigten eine weitere Äußerungsmöglichkeit einzuräumen, habe daraufhin die Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 30. Jänner 2007 dem og. Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Strafverfügung insoweit Folge gegeben, als bezüglich des strafbestimmenden Wertbetrages für…
…welche am 24. August mittels eingeschriebenen Briefes an das Finanzamt Kufstein [Schwaz] gesendet worden sei, vom Finanzamt nicht gewürdigt worden sei, sei es zu einer Strafverfügung gemäß § 143 FinStrG vom 9. September 2010 gekommen. Gegen diese sei Einspruch erhoben worden und dieser Einspruch sei in…
…| - | 11.05.2010 10.08.2010 | - 56 Tage | Mai 2010 | € 227,01 | 15.07.2010 | 01.06.2010 | - | 01.09.2010 | 48 Tage Auch nach Kenntnisnahme des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens (Zustellung einer Strafverfügung am 11…
…Verhängung einer Zusatzstrafe im Sinne des § 21 Abs. 3 FinStrG abzusehen. Die erstinstanzlich festgesetzte Geldstrafe wäre nämlich richtigerweise als Zusatzstrafe zur Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13. September 2006 (rechtskräftig am 18. September 2006, SN XY des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten, sowie auch zur Strafverfügung…
…Finanzsenat nicht erschienen. Einer mündlichen Verhandlung in seiner Abwesenheit gemäß §§ 126, 157 FinStrG standen daher keine Hindernisse entgegen. Die gegenständliche Berufung richtet sich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Strafe. Es ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23…
…1, Abs. 3 lit. a FinStrG an Umsatzsteuer 1999 in S 760.000,00 (€ 55.231,35) richtet, ist von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches 1.)b) betreffend Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG auszugehen, weswegen ein Eingehen darauf obsolet ist. Auch werden…
… 126, 157 FinStrG in ihrer Abwesenheit entschieden werden konnte. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des unangefochten gebliebenen Schuldspruches auszugehen. Gemäß der Bestimmung des § 23 FinStrG…
…die nach den Abs. 1 und 2 zulässig und bei gemeinsamer Bestrafung zu verhängen wären. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Strafhöhe. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Gemäß § 23 FinStrG ist Grundlage für die…
…nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG ausgegangen ist. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (VwGH 15.5.1986, 84/16/0209 - ÖStZB 1987, 206). So ist auch eine Teilrechtskraft hinsichtlich des Schuldspruches rechtlich möglich (siehe z.B. VwGH 26…
…Bw. als auch der Amtsbeauftragte gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei…
…So wurde er mit Strafverfügung des Finanzamtes Baden vom 29. April 2003 (rechtskräftig am 12. Juni 2003), SN XX, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit.a FinStrG zu einer Geldstrafe von € 700,00 (dreitägige Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt. Weiters wurde über den…
…lit. a FinStrG sah der Spruchsenat bei der Strafbemessung als mildernd die vom Bw. abgegebene Selbstanzeige, als erschwerend hingegen eine einschlägige Vorstrafe an. Dazu ist auszuführen, dass der Bw. mit Strafverfügung des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 28. April 2008 (rechtskräftig am 30. Mai 2008)…
…keine strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige bestehe. Als Erschwerungsgrund seien im Erkenntnis einschlägige Vorstrafen genannt worden. Die Bw. sei in den letzten Jahren immer unselbständig erwerbstätig gewesen. Für kurze Zeit sei sie Komplementärin der Fa. XY KEG (Spezialtransportunternehmen) gewesen, bei welchem einige Strafverfügungen zum Tragen gekommen…
…Unternehmen beschäftigt hatte, und über ihn auch von der Finanzstrafbehörde erster Instanz eine Geldstrafe von € 800,00 verhängt worden (Finanzstrafakt des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend K zu StrNr. 053/2005/00000-001, genannte Strafverfügung). Anlässlich einer Kontrolle der KIAB am 20. Mai 2006 gegen…
…lit.b FinStrG. Daher würde für die Strafverfügung nur Teilrechtskraft eintreten, während die Rechtsmittelbelehrung auf den Teil des Spruchpunktes 3., mit dem der Verfall des Fahrzeugs ausgesprochen wurde, nicht passt. Da mit einer fehlenden oder falschen Rechtsmittelbelehrung eine Rechtsmittelfrist nicht zu laufen beginnt, wäre in…
…08). Zu der somit (im Sinne des Berufungsbegehrens bzw. der übrigen Ausführungen) im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren infolge der hinsichtlich des Schuldspruches eingetretenen Teilrechtskraft einzig und allein einer Überprüfung im vorgesehenen Instanzenzug zugänglichen Strafzumessung durch die Erstbehörde, ist anhand der Aktenlage zu der im Spruch angeführten StrNr…
…08). Zu der somit (im Sinne des Berufungsbegehrens und der weiteren Ausführungen) im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren infolge der hinsichtlich des Schuldspruches eingetretenen Teilrechtskraft einzig und allein einer Überprüfung im vorgesehenen Instanzenzug zugänglichen Strafzumessung durch die Erstbehörde ist anhand der Aktenlage zu der im Spruch angeführten StrNr…
…Sowohl P als auch W wurden mittels Strafverfügungen vom 21. Juli 2000 wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG mit Geldstrafen in Höhe von jeweils ATS 35.000,00 (umgerechnet € 2.543,55) belegt, welche rechtskräftig und auch entrichtet wurden. Anlässlich einer ab 27…
…keine Vorauszahlungen entrichtet und keine Voranmeldungen beim Finanzamt Linz eingereicht. Die Zahllasten für Jänner bis April 1999 wurden nachträglich anlässlich einer Prüfung gemäß § 99 FinStrG vorgelegt (Veranlagungsakt betreffend die X GmbH, Umsatzsteuerakt). Mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Juli 1999…
…FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen verhängt werden und die vom Beschuldigten zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 250,00 festgesetzt werden. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster…