…über FinanzOnline getätigt hat, ist davon auszugehen, dass ihm auch die Bestimmungen der FinanzOnline-Verordnung 2006 bekannt gewesen sind. Nach § 1 Abs. 2 erster Satz FinanzOnline-Verordnung 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline…
…weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Beschwerden im Finanzstrafverfahren ist in FinanzOnline nicht vorgesehen. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist die…
…per FinanzOnline möglich sei und das System keine Überrechnung erlaubt, bis das Guthaben auch besteht, ist zu erwidern, dass gemäß § 1 Abs. 2 erster Satz FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006) die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen ist, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online…
…die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Dem Bw. steht zwar als Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zu…
…Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 93/2012). Nach § 1 Abs. 2 erster Satz FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline (https://finanzonline.bmf…
…Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz Online zur Verfügung stehen. Dem Beschwerdeführer steht zwar als Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zu seiner StNr. Z die Funktion der Berufung gemäß § 243 BAO für bestimmte Abgabenarten und Zeiträume in FinanzOnline zur Verfügung, welche er für…
…weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) ausdrücklich nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Die Einbringung von Vorlageanträgen ist in der zitierten Verordnung nicht vorgesehen. Da die Einbringung der Eingabe…
…automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 1. Satz FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung…
…Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung für Anbringen im Sinn des § 86a BAO geregelt, soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. Gemäß § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur…
…2006 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen, geregelt. Nach § 1 Abs. 2 der FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur…
…für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Da…
…automationsunterstützte Datenübertragungen in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), Erledigungen (§ 97 Abs. 3 BAO) und Akteneinsicht (§ 90a BAO), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen." Nach Abs. 2 dieser VO ist "die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf…
…Abs 2 Satz 1 FinanzOnlineVerordnung ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen. In FinanzOnline sind hinsichtlich Schenkungssteuer nur Anmeldungen und Selbstberechnungen möglich. Abgabenerklärungen sind im FinanzOnline hinsichtlich Schenkungssteuer nicht…
…dieser Verordnungsermächtigung hat das BMF durch Erlassung der FinanzOnline-Verordnung (gF FOnV 2006, BGBl II 2006/97) Gebrauch gemacht und darin vorgesehen, dass im Anwendungsbereich der BAO auch die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für jene Funktionen ist, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur Verfügung stehen…
…Teilnehmer ein Zugang zu FINANZOnline eingerichtet und ein SSV zugeordnet. Folgende Grundsätze sind zu beachten:..." Die Antragstellung hat schriftlich an die Fa. DATAKOM AUSTRIA GmbH zu erfolgen. Die Erledigung erfolgt im positiven und im negativen Fall automationsunterstützt. Die Zustimmung oder Ablehnung des Antrages obliegt in…
…jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen, zulässig ist. Für die Bw. als Teilnehmerin war eine dieser möglichen Funktionen jedenfalls die Einbringung einer Berufung unter dem Menüpunkt "Bescheidänderungen". Gemäß § 7 der zitierten Verordnung gelten die Datenübertragungen erst dann als eingebracht, wenn sie in zur…
…BGBl. I Nr. 58/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2005, zur Fachprüfung Steuerberater zugelassen zu werden." § 11 der FinanzOnline-Verordnung 2006 BGBl. II Nr. 97/2006 lautet: "§ 11. Teilnehmer sind die in § 2 Abs. 2 Z 2 bis 4 Genannten…
…automatisationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Devolutionsanträgen ist in Finanz-Online nicht vorgesehen. Das Finanz-Online System ist…
…9 gelten sinngemäß." Die in Artikel 3 genannten Bestimmungen der FOnV 2002 hatten im hier maßgeblichen Zeitraum (September bis November 2003) folgenden Inhalt: § 1 Abs. 3 bis 5 FOnV 2002: "(3) Parteien und deren Vertreter, die an FinanzOnline teilnehmen und dafür von den Abgabenbehörden eine…
…9 gelten sinngemäß." Die in Artikel 3 genannten Bestimmungen der FOnV 2002 hatten im hier maßgeblichen Zeitraum (September bis November 2003) folgenden Inhalt: § 1 Abs. 3 bis 5 FOnV 2002: "(3) Parteien und deren Vertreter, die an FinanzOnline teilnehmen und dafür von den Abgabenbehörden eine…