…zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Dem Bw. steht zwar als Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zu seiner Steuernummer die Funktion der Berufung gemäß § 243 BAO für bestimmte Abgabenarten und Zeiträume in FinanzOnline zur Verfügung. Die Einbringung einer Berufung im Finanzstrafverfahren gemäß §…
…Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Die Einbringung von Vorlageanträgen ist in der zitierten Verordnung nicht vorgesehen. Da die Einbringung der Eingabe vom 5. Jänner 2010 somit mangels entsprechender Rechtsgrundlage, wonach e-Mails außerhalb der zitierten Verordnungen als Eingaben zugelassen werden, auf unzulässige Weise im…
…BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Beschwerden im Finanzstrafverfahren ist in FinanzOnline nicht vorgesehen. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist die gegenständliche, mittels e-Mail erfolgte Eingabe daher unzulässig. Gemäß § 156 Abs…
…im Firmenbuch wurden die Gesellschafter der KEG als deren Rechtsnachfolger unter der Steuernummer der KEG weitergeführt. Zur Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid beantragte der Bw. unter der auf dem Haftungsbescheid angeführten Steuernummer mit dem amtlichen Formular FON 1 die Zulassung als Teilnehmer zu FinanzOnline…
…tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz Online zur Verfügung stehen…
…einen minderen Grad des Versehens handelt. Strittig ist, ob im Berufungsfall ein minderer Grad des Versehens vorliegt. Wird ein vollständig ausgefüllter Fristverlängerungsantrag in Finanzonline von einem steuerlichen Vertreter oder einer sonst verlässlichen Kanzleiangestellten (fristgerecht und nachweislich) abgespeichert, unterbleibt jedoch irrtümlich die Versendung durch (Nicht-)Anklicken…
…auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung eingereicht werden, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen ist. In der entsprechenden FinanzOnline-Verordnung (FOnV 2002) wird in § 1 Abs. 2 pauschal geregelt, dass die automationsunterstützte Datenübertragung für alle Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online…
…2006. Über Finanzonline stellte der Verteidiger des Bf. das Ersuchen, "um zur Einleitung des Strafverfahrens Stellung zu nehmen, um Erstreckung der Frist für die Beantwortung bis 15. Juni 2006". Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 1 FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung…
…57 Abs. 2 GSpG "Ausspielungen gemäß § 12a GSpG (elektronische Lotterien) an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt". Analog zu den Wettgebühren des § 33 TP 17 Abs. 2 GebG, wird demnach in beiden Fällen fingiert, dass die Glücksverträge im Inland abgeschlossen wurden. Die Bw. und…
…dass er das Mindestalter zur Teilnahme an Sportwetten überschritten hat, dass sein eingesetztes Geld nicht aus Illegalen Quellen kommt usw. (Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Version 1.0.2, Last update:15.06.2011, Punkte D.1., D.2...). Im Vergleich zu diesen Angaben ist die…
…Zweck die Rubrik "b) Personengesellschaft oder natürliche Person" aus und führte die Firma der KEG als Teilnehmer an. Die Teilnehmeridentifikation wurde in der Folge auf die beiden Gesellschafter als Rechtsnachfolger der KEG ausgestellt. Der Bw. stellte in der Folge über FinanzOnline unter der genannten Teilnehmeridentifikation…
…FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Anbringens ebenfalls nicht, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Im…
…der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Anbringens ebenfalls nicht, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online (https://finanzonline.bmf…
…gelten sinngemäß." Die in Artikel 3 genannten Bestimmungen der FOnV 2002 hatten im hier maßgeblichen Zeitraum (September bis November 2003) folgenden Inhalt: § 1 Abs. 3 bis 5 FOnV 2002: "(3) Parteien und deren Vertreter, die an FinanzOnline teilnehmen und dafür von den Abgabenbehörden eine Teilnehmeridentifikation…
…gelten sinngemäß." Die in Artikel 3 genannten Bestimmungen der FOnV 2002 hatten im hier maßgeblichen Zeitraum (September bis November 2003) folgenden Inhalt: § 1 Abs. 3 bis 5 FOnV 2002: "(3) Parteien und deren Vertreter, die an FinanzOnline teilnehmen und dafür von den Abgabenbehörden eine Teilnehmeridentifikation…
…ist festzuhalten, dass die vom Bw. vorgelegten Ausdrucke einen tauglichen Nachweis dafür darstellen, dass die Fristverlängerungsansuchen vom 23.5.2012 im FinanzOnline-Verfahren rechtzeitig eingebracht wurden. Dass unbeachtliche Anbringen vorliegen wurde nicht kenntlich gemacht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden Wien, am 24. Jänner 2013
…der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Anbringens ebenfalls nicht, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online (https://finanzonline.bmf…
…für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Die Einbringung des als Berufung bezeichneten Schriftsatzes vom 20. 5. 2007 erfolgte durch den Berufungswerber jedoch nicht im Wege des Finanz-Online-Systems, sondern sie wurde per E-Mail…
…im automationsunterstützten Verfahren vergebene Ordnungsbegriff (Erfassungsnummer) anzugeben. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Übermittlung der elektronischen Anmeldung mit Verordnung näher zu regeln. Gemäß § 1 Abs 2 Satz 1 FinanzOnlineVerordnung ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online…
…die den jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Berufungen ist in Finanz-Online nicht vorgesehen. Das Finanz-Online-System ist darüber hinaus für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens nicht verwendet worden. Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung fällt weder in…