…14/0175). Der durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG bewirkte Aufschub der Vollstreckbarkeit bzw. der Bindungs-und der Tatbestandswirkung des, mit Beschwerde an den VwGH angefochtenen, Bescheides, gründet sich nicht auf die Stattgabe eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
…andererseits herausgebildet. Diese durchaus sinnvolle Unterscheidung kann aber nicht so ausgelegt werden, dass es in einem Gesetz zwei Arten von Steuerfreiheit gibt, wobei steuerfreie, aber steuerbare Vorgänge solche wären, die ausdrücklich von der Tatbestandswirkung des Gesetzes ausgenommen sind, nicht steuerbare hingegen solche, die vom Primärtatbestand…
…oder urteilsmäßige Bestrafung an (VwGH 13.10.1983, 82/15/158), der rechtskräftige Bescheid oder das rechtskräftige Urteil hat somit Tatbestandswirkung. Eine vorab eigenständige Beurteilung der Frage der Abgabenhinterziehung durch die Abgabenbehörde (wie etwa bei der Geltendmachung der Haftung nach § 9 auf Grund der nach …
…urteilsmäßige Bestrafung an. Eine eigenständige Beurteilung seitens der Abgabenbehörde wäre unzulässig, die Strafentscheidung habe Tatbestandswirkung. Die Abgabenbehörde sei an die rechtskräftige Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates hinsichtlich eines Vorsatzdeliktes gebunden. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stelle lediglich ein außerordentliches Rechtsmittel dar. Am 18. Juli 2007 wurde…
…dar. Es sei nicht zulässig den Zeitraum 1993 - 1997 als Vergleichszeitrum heranzuziehen. Die Tatsache, dass die seinerzeitigen Bescheide in Rechtskraft erwachsen seien, berge für sich nicht die Tatbestandswirkung der Berechnungsgrundlage in sich. Die Erklärung der Prüferin, dass es für die Strukturänderung keine logische Begründung gebe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Leopold Pichlbauer und Mag. Kurt Dürrer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
…ersetzt wurde. Die "ex tunc" Wirkung bedeutet, dass die Tatbestandswirkung des aufgehobenen Einkommensteuerbescheides auch für die Vergangenheit nicht eingetreten ist (Gemäß § 307 BAO ist mit dem die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden. Gemäß…
…dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteiles von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Verurteilten auszugehen hat (etwa § 11 BAO), ohne dass es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit eines rechtskräftigen Strafurteiles zu prüfen. Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandswirkungen einer strafgerichtlichen Verurteilung aber besteht die…
…gerichtliche oder verwaltungsbehördliche) Entscheidung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen als Voraussetzung fordert. Diesfalls (z.B. § 11 BAO - gefordert ist eine rechtskräftige Verurteilung) ergibt sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs…
…der im Finanzstrafverfahren ergangenen Berufungsentscheidung äußert über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat, ohne dass es ihr zustünde…
…Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa nach § 9 BAO). Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an; der rechtskräftige Bescheid oder das rechtskräftige Urteil habe somit Tatbestandswirkung. Eine vorab eigenständige Beurteilung der Frage der Abgabenhinterziehung durch die Abgabenbehörde wäre unzulässig (vgl. StoII, BAO-Kommentar…
…mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs.2 VwGG verbundene, Aufschub der Vollstreckbarkeit, der Bindungs-sowie der Tatbestandswirkung alleine auf § 30 Abs.3 VwGG. Für die Stattgabe eines Antrages gemäß § 212a Abs.1 BAO, welcher im Zusammenhalt mit einem beim VwGH eingebrachten Antrag…
…mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs.2 VwGG verbundene, Aufschub der Vollstreckbarkeit, der Bindungs-sowie der Tatbestandswirkung alleine auf § 30 Abs.3 VwGG. Für die Stattgabe eines Antrages gemäß § 212a Abs.1 BAO, welcher im Zusammenhalt mit einem beim VwGH eingebrachten Antrag…
…14/0175). Der durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG bewirkte Aufschub der Vollstreckbarkeit bzw. der Bindungs-und der Tatbestandswirkung des, mit Beschwerde an den VwGH angefochtenen, Bescheides, gründet sich nicht auf die Stattgabe eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
…materielle Rechtskraft des Schuldspruches des Strafurteiles äußert nämlich über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteiles von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Verurteilten auszugehen hat (etwa § 11 BAO)…
…F/1976). Über die Höhe des Verlustes ist also für das Jahr abzusprechen, in welchem der Verlust entstanden ist, wobei der Bescheid dieses Jahres diesbezüglich bindende Tatbestandswirkung auch für die Folgejahre hat (Hinweis E 20.9.1977, 931/77, VwSlg 5159 F/1977). Nichts anderes…
…des Finanzamtes schon deswegen nicht zielführend, da die Haftung gemäß § 11 BAO eine unbeschränkte Primärhaftung darstelle, die an die bescheid- oder urteilsmäßige Bestrafung anknüpfe und somit Tatbestandswirkung hätte. Eine eigenständige Beurteilung seitens der Abgabenbehörde wäre unzulässig (Stoll, BAO-Kommentar, 144), da die Abgabenbehörde an die…
…zunächst entnehmen könnte. Dieser Bestimmung kommt nämlich lediglich für die bereits entstandenen Abgabenschulden und -haftungen sowie die mit ihnen untrennbar verbundenen Positionen Bedeutung zu. Hinsichtlich der Tatbestandswirkung der Rechtsnachfolge sowie der Auswirkungen auf Verfahrensrechtsverhältnisse, die losgelöst von Steuerschulden und Steuerhaftungen zu beurteilen sind, besteht dagegen…
…dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Verurteilten auszugehen hat, ohne dass es ihr zustünde die Rechtsrichtigkeit eines rechtskräftigen Strafurteils zu prüfen. Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandswirkungen einer strafgerichtlichen Verurteilung aber besteht die Bindung der Abgabenbehörde…
…in der Regel keine Ereignisse im vorgenannten Sinn, es sei denn, dass eine Entscheidung Tatbestandselement ist, die die Abänderung oder Aufhebung einer solchen Entscheidung zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) Tatbestandselement ändert (zur Tatbestandswirkung eines Bescheides vgl. z.B. Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz 474…