…2 BAO die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat grundsätzlich von der…
…im Wesentlichen damit begründet, dass in den abgefertigten Waren gemäß der vorgelegten VZTA Tabak oder Nikotin nicht enthalten sei, es sich aber laut Pkt. 9 der VZTA nicht um Zigaretten für medizinische Zwecke im Sinn der Anmerkung 1 zum Kapitel 24 handle. Die Waren seien…
…Der bisherige Hauptwohnsitz in D- 11111 M, H-Strasse xx, wo er nach wie vor ein Haus besitze, sei dadurch unfreiwillig zum Nebenwohnsitz geworden. Er sei seither immer mit Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen gefahren. Seit 30. August 2000 fahre er einen PKW der Marke Mercedes…
…Internetadresse www.tabak.tv bestellt und (nach Überweisung des Kaufpreises) in Empfang genommen habe, eine namentlich (noch) nicht bekannte Person vorsätzlich dazu bestimmt, die erwähnten eingangsabgabepflichtigen Waren bzw. Gegenstände des Tabakmonopols (mit einem Kleinverkaufspreis iSd § 9 TabMG iHv € 1.360,00) zum Einen unter…
…der Bw für die Finalisten bei der Wahl zum VS im Juli 2000 60 Eiweißdosen als Preis gespendet habe. Tz. 22 und 25 BP-Bericht: Die Betriebsprüfung traf hier die Feststellung, dass im Jahr 1999 im Betrieb "Tabak-Trafik" verbuchte Einkäufe von Süßwaren und Wein…
…789,95 Euro als Tabak-Gefälle, 33.790,95 Euro als Beitragszuwachs, 82.310,07 Euro als Verzugszinsen zu bezahlen, erhebe ich WIDERSPRUCH, weil die Forderung meiner Meinung nach zu Unrecht besteht. Ich als einfacher Bürger hatte weder die Möglichkeit, noch das Geld zum Schmuggeln…
…789,95 Euro als Tabak-Gefälle, 33.790,95 Euro als Beitragszuwachs, 82.310,07 Euro als Verzugszinsen zu bezahlen, erhebe ich WIDERSPRUCH, weil die Forderung meiner Meinung nach zu Unrecht besteht. Ich als einfacher Bürger hatte weder die Möglichkeit, noch das Geld zum Schmuggeln…
…das zur Durchführung der Personen- und Behältniskontrollen an sämtlichen Publikumszugängen zur Räumlichkeit**, der Einlasskontrollen zum Backstagebereich sowie der Absicherung der Bühne (Frontstage) und des technischen Equipments im Publikumsbereich (FOH) erforderliche Security-Personal; 4.7 den nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Sanitätsdienst gegen gesondertes Entgelt…
…Abs. 3 TabStG: (3) Rauchtabak sind 1. geschnittener oder anders zerkleinerter, gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder 2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf aufgemachte Tabakabfälle, die nicht Tabakwaren nach Abs. 1 oder Abs…
…2) ..... (3) Rauchtabak sind 1. geschnittener oder anders zerkleinerter, gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder 2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf aufgemachte Tabakabfälle, die nicht Tabakwaren nach Abs. 1 oder Abs. 2 sind…
… 17 FinStrG wird auf Verfall dieser Zigarettenmenge erkannt. Gemäß § 185 FinStrG sind die Kosten des Strafverfahrens mit 60,- € und die gesondert festzusetzenden Kosten eines allfälligen Strafvollzugs zu ersetzen. II. Bezüglich der im Erkenntnis darüber hinaus angelasteten Mehrmenge von 11.200 Stück Zigaretten der Marke…
…verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die von der Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die Bw. sei zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erschienen, sodass gemäß § 126 FinStrG in…
…Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises. (2) Im übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Zum Beweisverfahren ist allgemein anzumerken, dass es aufgrund ungleicher Verfahrensarten - z.B. Abgabenverfahren…
…mwNw). Hiebei sind in der Berufung nicht dargelegte Fragen der rechtlichen Beurteilung, die zum Erfolg einer Berufung führen könnten, nicht auszuklammern (siehe die bei Ritz zitierte Judikatur des VwGH). Das Finanzamt hat sich in seiner Begründung ausschließlich mit der Ansicht der Betriebsprüfung auseinandergesetzt, die umfangreiche…
…752,34 erklärt. In Papierform wurden zusätzlich v.a. eingereicht: - Jahresabschluss der Tabak-Trafik zum 31. Dezember 2006, der einen Bilanzgewinn von € 144.852,01 ausweist - Aufstellung "Steuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen 2006" zum Bilanzgewinn, wonach der steuerliche Gewinn in Höhe von € 148.572,16…
…Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Aufsandungsurkunde vom 3.2.2000 wurde bekannt, dass der Tabak-Trafik-Betrieb mit dem Standort G, mit der Betriebsliegenschaft EZKG am 1.1.1996 gegen eine monatliche Versorgungsrente von 5.000,-- S übergeben worden war…
…spezifische Einrichtung des "Geschäftes" (Imbissstube mit Tabak- Trafik) mitverkauft wurden, nämlich die Geschäftseinrichtung, die Kaffeemaschine, der Tabakautomat und die drei Garnituren Gartenmöbel als "Maschinen oder sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören" nach § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG nicht zum Grundstück zu rechnen sind…
…15. Mai 2000 erledigt (§ 276 Abs. 3 BAO). 2. Einkommensteuer 1996 und 1997: Die Ehegattin des Bw. betreibt eine Tabak-Trafik und schloss mit dem Bw. am 30. Dezember 1995 einen "Werkvertrag" ab. Als zu erbringende Leistung wurde "Aushilfe" vereinbart. In der Niederschrift vom 18…
…die Mieter betreiben eine Tabak-Trafik und einen "Handel mit Waren aller Art"). "Der nicht vermietete Gebäudeteil im ersten Stock wird ausschließlich für eigene Wohnzwecke" genutzt (Vorhaltbeantwortung vom 6.12.2004). In der Berufungsvorentscheidung wurde daher zutreffend ausgeführt, dass die zum Zweck der Reparaturarbeiten und…
…eines Mängelbehebungsauftrages fristgerecht Berufung und brachte vor, dass es sich nicht um Zigaretten, sondern um Schädlingsbekämpfungsmittel handelte und diese nicht mehr zum Rauchen waren. Über die Berufung erging am 12.5.2005 eine abweisende Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien gemäß § 85b ZollR-DG. Begründend wurde ausgeführt…