…des BFH). Art. 9 Abs. 1 DBA Deutschland verlangt, dass die unselbständige Tätigkeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Wohnsitzstaat selbst oder in Drittstaaten ausgeübt wird, werden daher vom Art. 9 nicht erfasst (vgl. BM für Finanzen vom 28.3…
…4 DBA-Schweiz auch dann aufrecht, wenn der Dienstnehmer neben dieser Tätigkeit im selben Jahr auch im Wohnsitzstaat oder in einem Drittstaat Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit erzielt, weshalb die Schweiz betreff dieser Einkünfte ihren Besteuerungsanspruch verliert. Auch wenn im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz das Wort…
…sich in nicht unwesentlichen Nuancen nicht mit dem Vorbringen im Vorlageantrag vom 22.2.2006, überwiegend als Monteur in Drittstaaten, und zwar durch Vermietung an verschiedene Unternehmen, eingesetzt zu werden. Die Behauptung, der Bw übe eine unter § 3 Abs. 1 Z 10 EStG fallende Tätigkeit…
…da nur jene österreichische Steuer zur Vorschreibung gelangte, die auf die (grundsätzlich in Österreich steuerpflichtigen, hier allerdings begünstigten) sonstigen Bezüge entfällt Sollte die Schweiz nicht bereit sein, die auf die Tätigkeit in Drittstaaten entfallende schweizerische Quellensteuer zurückzuerstatten, so steht dem Bw die Möglichkeit offen, gemäß…
…die dortige Verwendung des Indikativs deutlich ("Die Überlegungen haben weiters ergeben, dass Tätigkeiten im Wohnsitz- oder in einem Drittstaat der Grenzgängereigenschaft nicht schaden dürfen.") EAS-Auskünfte (allgemein) geben die Rechtsauffassung des BMF wieder. Damit handelt es sich bei ihnen um von kompetenter Stelle vertretene Rechtsmeinungen…
…13. Oktober 2005 bis 14. Oktober 2005 (115 Tage) seine Tätigkeit in Drittstaaten ausübte. Um Wiederholungen zu vermeiden, erlaubt sich der Unabhängige Finanzsenat sowohl hinsichtlich des Sachverhaltes als auch hinsichtlich der zu beantwortenden Rechtsfrage auf seine Erwägungen in der obgenannten Entscheidung vom 11. Februar 2008…
…DBA Schweiz nicht ableiten, dass zeitweise Tätigkeiten eines Grenzgängers in Drittstaaten während des Jahres zwangsläufig zum Verlust der Grenzgängereigenschaft für das ganze Jahr führen. Aus dem Abkommen geht vielmehr hervor, dass jener Teil des Bezuges, welcher auf Tätigkeiten in Drittstaaten entfällt, von vorneherein nicht von…
…der vorliegenden Unterlagen der Übergang des Besteuerungsrechts auf Korea nicht als erwiesen angenommen werden. Eine Steuerfreistellung der auf die Tätigkeit in Korea entfallenden Einkünfte in Österreich könne nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass im eventuell fortgesetzten Verfahren der bereits abverlangte Nachweis über die ausländische Besteuerung…
…haftet den in Rede stehenden Einkommensteuerbescheiden eine Rechtswidrigkeit nicht an, zumal der Verwaltungsgerichtshof die den Einkommensteuerbescheiden zu Grunde liegende und auch vom Unabhängigen Finanzsenat mehrfach vertretene Auffassung (vgl. ua. UFS 30.12.2009, RV/0225-F/07, mwN), dass aufgrund der Drittstaatsentsendungen eines österreichischen Grenzgängers…
…Beziehungen, ihre berufliche, politische, kulturelle und sonstige Tätigkeit, der Ort der Geschäftstätigkeit, der Ort, von dem aus diese ihr Vermögen verwaltet, und ähnliches zu berücksichtigen. Begründet eine Person, die in einem Staat über eine Wohnstätte verfügt, ohne diese aufzugeben, im anderen Staat eine zweite Wohnstätte…
…Ausmaß von weniger als 10 % am Kapital (gebietsfremder) Gesellschaften ermöglichten es nicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der betreffenden Gesellschaften auszuüben und deren Tätigkeiten mitzubestimmen. Für derartige Beteiligungen seien die Bestimmungen des Art. 64 Abs.1 AVEU (= Art.73 c Abs.1 EUV) -…
…werden trotz des europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit weder in Österreich noch in der Türkei Familienbeihilfen geleistet. Diese Situation ist gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz bedenklich. Weiters ist die Differenzierung, wonach der DB innerstaatlich sowie im Verhältnis zu Drittstaaten als Steuer und im Verhältnis zu EU/EWR…
…selbständigen Tätigkeit abhängig ist, ruht, wenn während desselben Zeitraums für dasselbe Familienmitglied Leistungen allein aufgrund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats oder nach Artikel 73, 74, 77 oder 78 der Verordnung geschuldet werden, bis zur Höhe dieser geschuldeten Leistungen b) Wird jedoch i) in dem…
…April 2000, Rs C-251/98, behandelte (neben der Kapitalverkehrsfreiheit) auch die Niederlassungsfreiheit: Die Befreiung von der Vermögensteuer für Beteiligte am Kapital einer Gesellschaft (mit Einfluss auf deren Tätigkeiten) wurde davon abhängig gemacht, dass die Beteiligung an einer Gesellschaft besteht, die ihren Sitz im betreffenden…
…Hinzu komme, dass auch der Bw. selbst als Staatsbürger bzw. Fremder eines Drittstaates am Beschäftigungsort in Österreich weder Niederlassungs-, noch Dienstleistungs(=Beschäftigungs)freiheit genieße, sodass ihm sowohl der derzeit gültige Aufenthaltstitel als auch die als auch die derzeit gültige Bewilligung nach dem AuslBG 1975 fehle…
…dem Berufungswerber und seiner Ehefrau die Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Ausland zugestanden werden müsse, da sie sich als "Drittstaatsangehörige" im Sinn des Fremdengesetzes in Österreich ohne Niederlassungsbewilligung nicht dauerhaft aufhalten könnten. Die Erteilung einer Bewilligung würde auf Grund der geringen jährlichen Quoten selbst bei positiver…
…Drittland ansässig ist und dort gleichzeitig den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit hat, im Streitzeitraum Umsätze im Inland ausführte und deshalb vom vereinfachten Umsatzsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer ausgeschlossen ist. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, dass in Ermangelung einer der österreichischen Umsatzsteuer vergleichbaren Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der…
…in Deutschland steuerpflichtig sei. Artikel 9 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens sei jedoch nicht anwendbar, wenn die selbständige Arbeit an Bord eines Schiffes in Drittstaaten ausgeübt werde. Diesfalls komme gem. Artikel 13 des BDA Deutschland dem Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. In einem weiteren Schreiben teilen…
…gilt, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird…
…Aufenthalte in Österreich, Ungarn und Drittstaaten seien bis dato keine genauen Aufstellungen beigebracht worden. Ebenso sei kein Besteuerungsnachweis aus Ungarn vorgelegt worden. Als Betriebsstätte gelte auch jede vom Arbeitgeber länger als ein Monat unterhaltene feste örtliche Einrichtung oder Anlage, wenn sie die Ausübung der Tätigkeit…