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72 Treffer1729 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0032-W/04Sorgfaltspflichtverletzung, Überwachung eines steuerlichen Vertreters, Täterpersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.07.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen C.R.,(Bw), vertreten durch Marion Krebs, StB, 2340 Mödling, Hyrtlstr.53, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 FinStrG und…

UFSW FSRV/0068-W/11Berufung des Amtsbeauftragten mit dem Begehren, wegen eingetretener Bereicherung der Beschuldigten (keine Schadensgutmachung), die Geldstrafe zu erhöhen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.05.2012

…das Geständnis der Beschuldigten, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Amtsbeauftragten vom 14. September 2011…

UFSW FSRV/0015-W/11Berufung des Amtsbeauftragten gegen die Strafhöhe. Der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als Untergrenze der Geldstrafe. Keine Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten im erstinstanzlichen Erkenntnis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der genannten Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…

UFSW FSRV/0161-W/09Strafberufung - Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen bildet keinen Erschwerungsgrund. Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt keinen Hinderungsgrund für die Verhängung einer Geldstrafe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.09.2010

…das Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die frist- und formgerechte Strafberufung des Bw. vom 7…

UFSW FSRV/0146-W/09Strafhöhe mit dem Hinweis auf die erfolgte Schadensgutmachung im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2010

…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…

UFSW FSRV/0121-W/08Strafhöhe mit dem Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2009

…Geständnis und eine weitgehende Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 2…

UFSW FSRV/0112-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit…

UFSW FSRV/0108-W/08Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt kein Hindernis für die Verhängung einer Geldstrafe dar, sehr wohl ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten bei deren Bemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…mildernd die geständige Verantwortung des Bw., als erschwerend eine Vorstrafe an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 27…

UFSW FSRV/0140-W/06Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007

…des Bw. an, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und auf die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 11. September 2006…

UFSW FSRV/0075-W/12Berufung wegen Schuld und Strafe, Einstellung wegen absoluter Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…die Schadensgutmachung, erschwerend: das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen gewertet. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit seien die ausgesprochenen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen schuld- und tatangemessen. Das Verhalten der Beschuldigten erfülle somit das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen…

UFSW FSRV/0076-W/12Berufung wegen Schuld und Strafe, Einstellung wegen absoluter Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…die Schadensgutmachung, erschwerend: das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen gewertet. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit seien die ausgesprochenen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen schuld- und tatangemessen. Das Verhalten der Beschuldigten erfülle somit das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen…

UFSW FSRV/0022-W/13Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG: 1. Objektive Tatseite (Höhe der im Schätzungswege ermittelten Abgabenverkürzungen) und subjektive Taseite (vorsätzliche Handlungsweise) bestritten. 2. Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.10.2013

…erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum und das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis…

UFSS FSRV/0039-S/10Abgabe unrichtiger bzw. Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.09.2013

…Schwere zu stehen hat, konnten die vorliegenden Strafzumessungsgründe auch unter Berücksichtigung des zusätzlichen Milderungsgrundes und der geringeren Bemessungsgrundlage bei der gegebenen Täterpersönlichkeit und dem zur Verfügung stehenden gesetzlichen Strafrahmens lediglich zu einer Reduktion der (Zusatz) Geldstrafe auf € 4.500,-- führen. Zumal neben generalpräventiven Gründen…

UFSW FSRV/0091-W/11Berufung des faktischen Machthabers wegen Schätzung der Bemessungsgrundlagen und Bestreitung der Machthaberschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2013Teil 1/2

…sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die übrigen Entscheidungen gründen sich auf die im Spruch angeführten Gesetzesstellen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung der Amtsbeauftragten vom…

UFSW FSRV/0038-W/12Eigenständige Beurteilung der objektiven Tatseite im Finanzstrafverfahren unter anderen Beweislastregeln als im Abgabenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2013

…Schuld des Täters und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. In Anbetracht der vorliegenden Strafzumessungsgründe und der Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die übrigen Entscheidungen gründen sich auf die im Spruch angeführten Gesetzesstellen. …

UFSW FSRV/0082-W/12Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit bestritten - freie Beweiswürdigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2013

…als erschwerend hingegen die Vorstrafen und die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates…

UFSS FSRV/0025-S/10Vorsätzliche Handlungsweise eines beharrlich die Einreichung von Abgabenerklärungen unterlassenden Vortragenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012

…weshalb unter Berücksichtigung des Schuld- und Unrechtsgehaltes der Tat(en) und der Täterpersönlichkeit eine Geldstrafe von € 2.000,00 zu verhängen gewesen wäre. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist Berufung erhoben und dabei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Der zugestellten schriftlichen…

UFSW FSRV/0080-W/12Rechtskraft des Schuldspruches bei Berufung nur gegen die Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.02.2013

…eine geringfügige Schadensgutmachung, erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. In der fristgerechten Berufung vom 5. Oktober 2012 wird das Erkenntnis…

UFSW FSRV/0055-W/121. Ausmaß des Besteuerungsrechtes Österreichs für aufgrund des DBA Österreich Frankreich bei einem international tätigen Verkaufsmanager (objektive Tatseite) strittig. 2. Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums hinsichtlich eines vermeintlich erfolgten Steuerabzuges in Frankreich? 3. Irrtum über das Vorliegen einer strafbefreienden Selbstanzeige irrelevant.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2012

…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe zwingend auf der genannten Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 1/2

…0188). Bei der Strafbemessung sei erschwerend: kein Umstand; mildernd die Unbescholtenheit. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 7. Oktober 2011 werden als Berufungsgründe Nichtigkeit infolge Befangenheit des Senatsvorsitzenden…