…im Bereich der Sozialen Sicherheit bildet die Übernahme zweier EU-Verordnungen den Schwerpunkt. Dies sind 1. die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft…
…Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß Artikel 74 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf arbeitslose Arbeitnehmer, hat ein Arbeitsloser, der Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates bezieht, für seine Familienangehörigen…
…Mitgliedstaats wohnt. Nach der Entscheidung des EuGH v 24. 2. 2005, Zl C-543/03, ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert…
…Mitgliedstaats wohnt. Nach der Entscheidung des EuGH v 24.2.2005, Zl C-543/03, ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert…
…Als Arbeitnehmer wird in Artikel 1 lit. a sublit i der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 jede Person definiert, die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist.…
…der auch nur gegen ein einziges in dieser Bestimmung genanntes Risiko in einem allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, ohne dass es darauf ankommt, ob er in einem Arbeitsverhältnis steht . Ich bin als unselbständig Erwerbstätiger bereits bei der zuständigen…
…Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert ist; iv) die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den unter diese Verordnung fallenden Zweigen erfasst werden, im Rahmen eines für Arbeitnehmer, für Selbständige, für alle Einwohner eines Mitgliedstaats oder für bestimmte Gruppen von Einwohnern geschaffenen Systems…
…waren. Seit dem 2. Mai 2010 gelten für Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments…
…iSd Art. 13 der VO 1408/71 ) Österreichs unterliegt. Die Bw. ist jedoch seit Mai 2003 in Ms beschäftigt und damit kommt Art. 13 Abs. 2 lit a zur Anwendung. Demzufolge unterliegt sie den m. Rechtsvorschriften hinsichtlich der Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit. Grundsätzlich…
…Person, die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die…
…Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert ist; iv) die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den unter diese Verordnung fallenden Zweigen erfasst werden, im Rahmen eines für Arbeitnehmer, für Selbständige, für alle Einwohner eines Mitgliedstaats oder für bestimmte Gruppen von Einwohnern geschaffenen Systems…
…Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert ist; iv) die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den unter diese Verordnung fallenden Zweigen erfasst werden, im Rahmen eines für Arbeitnehmer, für Selbständige, für alle Einwohner eines Mitgliedstaats oder für bestimmte Gruppen von Einwohnern geschaffenen Systems…
…mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer (oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte) erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist (EuGH Rs C-542/03). Ein Studierender ist nach Artikel 1 Buchstabe ca der Verordnung (EWG) Nr. 1408…
…der Berufungswerber die Internatskosten mit jährlich (nur) € 1.200,00 pro Kind ansetzt, aus den Ausführungen im pflegschaftsgerichtlichen Beschluss des BG Ort vom [Datum] (S 15) die diesbezüglichen Kosten aber mit € 450,00 pro Schüler angegeben sind. Selbst wenn die Internatsleitung aus sozialen…
…Freizügigkeit betreffen. Diesbezüglich wird unter Punkt A. Soziale Sicherheit die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, zur Anwendung auch für die am 1. Mai 2004…
…ob die Klägerinnen der Ausgangsverfahren in den Zeiträumen, für die die fraglichen Leistungen beantragt wurden, einem Zweig des österreichischen Systems der sozialen Sicherheit angehört haben und damit unter den Begriff 'Arbeitnehmer' im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a fielen." Dem genannten Vorabentscheidungsersuchen lag die Frage…
…und zwar vorbehaltlich der Einschränkungen in Anhang V Punkt A. Belgien, Absatz 1 zur Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; ii) die im Rahmen eines für alle Einwohner oder die gesamte erwerbstätige Bevölkerung geltenden Systems der sozialen Sicherheit gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken pflichtversichert…
…Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert ist; iv) die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den unter diese Verordnung fallenden Zweigen erfasst werden, im Rahmen eines für Arbeitnehmer, für Selbständige, für alle Einwohner eines Mitgliedstaats oder für bestimmte Gruppen von Einwohnern geschaffenen Systems…
…12.2005 wurde der Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung für das Jahr 2004 abgewiesen und begründend ausgeführt, dass gem. der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Wanderarbeiter und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu…
…der sozialen Sicherheit erst mit Wirkung vom 1. Mai 2010 aufgehoben wurde und daher im Streitzeitraum noch zur Anwendung kommt, lautet auszugsweise: "Artikel 1 a) "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger": jede Person, i) die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems…