…des Wirtschaftsgutes. Vorkommen sind nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis daher nur dann einer AfS zugänglich, wenn sie sich durch den Abbau verbrauchen. Richtwert ist die im Wirtschaftsjahr tatsächlich abgebaute Menge (Substanzverzehr). Kommt es in einem Wirtschaftsjahr zu keinem Verbrauch des Vorkommens bzw. wird nicht abgebaut…
…die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die…
…durch technische oder wirtschaftliche Abnutzung - ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (vgl. VwGH 8.8.1996…
…oder wirtschaftliche Abnutzung - ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (VwGH 8.8.1996, 92/14/0052…
…Abschreibungen usw.- zu erreichen, sondern durch die Zuerkennung von Kilometergeld auch den nicht belegbaren und auch nicht messbaren Substanzverzehr und Energieverbrauch abzugelten. Er beantrage, die für im Privatvermögen befindlichen Kraftfahrzeuge vorgesehene Kilometergrenze von 30.000 km ins Verhältnis zu dem für Fahrräder vorgesehenen Kilometergeld von…
…die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die…
…dass sich das Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt. Durch einen Abbauvertrag erhält nämlich der Vertragspartner des Grundeigentümers für die Dauer des Vertragsverhältnisses…
…Nutzung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nach der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit. Die technische Nutzungsdauer wird bestimmt von der technischen Abnutzung, die sich durch den materiellen Verschleiß (Substanzverzehr) infolge Gebrauch oder Zeitablauf wegen äußerer Einflüsse ergibt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer richtet sich nach den wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten…
…werden kann. Bei einer Vermietung besteht eine solche Diskrepanz, wenn mit dem Mietpreis nicht einmal die laufende AfA gedeckt werden kann. Wird mit dem Mietentgelt nicht einmal der Substanzverzehr des vermieteten Gebäudes abgegolten, so ist auch kein eigenwirtschaftliches Interesse bzw. wirtschaftliches Kalkül erkennbar. Vielmehr nimmt…
…25. April 2001, 99/13/0221). Von den mehreren Abnutzungskomponenten, an denen sich die AfA zu orientieren hatte, bestand die technische Abnutzung im Substanzverzehr ("Verschleiß"), die wirtschaftliche Abnutzung in der Abnahme der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit ("Veralten" in Bezug auf Verwendungsmöglichkeit (VwGH 15. März 1957, 630/56…
…Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch von Substanz mit sich bringen, Absetzungen für Substanzverringerungen vorzunehmen. Die AfS trägt dem Substanzverzehr Rechnung und ähnelt in der Wirkung einer LeistungsAfA. Es handelt sich um eine zwingende Bestimmung. Nach § 8 Abs. 5 sind insbesondere Bodenschätze abzuschreiben (Schotter…
…betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung bezeichnet man die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (vgl. Hofstätter-Reichel…
…ist unter technischer Abnutzung der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hängt die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich vom Bauzustand…
…Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung higegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen. Eine technische Abnutzung liegt nach Lehre und Rechtsprechung vor, wenn durch besondere…
…ist aber auch darin zu sehen, dass sich das Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt (Binder in Schwimann, ABGB3 § 1090 Rz 68 mwN…
…ist aber auch darin zu sehen, dass sich das Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt (Binder in Schwimann, ABGB3 § 1090 Rz 68 mwN…
…ist aber auch darin zu sehen, dass sich das Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt (Binder in Schwimann, ABGB3 § 1090 Rz 68 mwN…
…Heizungsanlage) sei grundsätzlich "betriebsgewöhnlich" zu bemessen, das heiße, es sei auf die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit abzustellen. Die technische Nutzungsdauer sei abhängig vom Materialverschleiß (Substanzverzehr), die wirtschaftliche von der wirtschaftlichen Nutzungs- bzw. Verwendungsmöglichkeit. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sei vom Abgabepflichtigen unter Berücksichtigung aller…
…Rechts das Wirtschaften, das Erzielen von Einkünften voraus. Auf Grund der letztwilligen Anordnung des Erblassers hätten die Erben jedoch keine Mieteinnahmen erzielen können. Die Miteigentümergemeinschaft habe somit lediglich Ausgaben (z.B. Substanzverzehr der Gebäude, etc.) gehabt. Es werde auch auf Bertl/Djanani/Kofler, Handbuch der…
…ist aber auch darin zu sehen, dass sich das Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt (Binder in Schwimann, ABGB3 § 1090 Rz 68 mwN…