…auch zu Fehlbuchungen, im Sinne von der Behörde bei entsprechender Prüfung so nicht gewollten Buchungen, kommen. Die einzige gesetzlich vorgesehene Korrekturmöglichkeit ist jedoch die Erlassung eines Festsetzungsbescheides, eine beleglose Stornobuchung ist der Abgabenordnung fremd. Der Festsetzungsbescheid wurde erlassen und am 23. März 2000 eine Richtigstellung…
…Unterlage ersichtlichen zweifachen Verbuchung der Zinsgutschrift nur um eine Fehlbuchung handeln könne, wobei zugestanden wurde, dass eine Stornobuchung aus der Unterlage nicht ersichtlich sei. Jedenfalls sei es als unwahrscheinlich anzunehmen, dass eine Bank Zinsen verschenke bzw. müsste diesfalls von einem unrealistischen Zinssatz ausgegangen werden. Dem…
…habe R.K. einen Fehler in der ersten Berichtigung entdeckt und daraufhin eine zweite Berichtigung gemacht. Die "Fehlbuchung" betreffend die Wertpapiere habe Dr.B. entdeckt und dieser habe ihn - so glaube er - nach Weihnachten daraufhin angesprochen. Im Zeitpunkt der Entdeckung der "Fehlbuchung" hätte es für…
…einem Zeitpunkt erfolgte, da - sowohl dem Dienstgeber als auch der Bw. die Unrechtmäßigkeit dieser Zahlung bekannt war, - die Rückverrechnung der Fehlbuchung im Februar 2011 vom Dienstgeber als "LSt-Bem. Nachtrag Vorjahr" verbucht und somit für die Lohnsteuer zu berücksichtigten wäre. Der angefochtene Bescheid ordne eine…
…ist, dass die Stornobuchung der beantragten Gutschrift für den Monat 11/2001 vom 15. Jänner 2002 ohne zu Grunde liegenden Festsetzungsbescheid erfolgt ist. Die Richtigstellung des Abgabenkontos erfolgte demnach erst mit der Jahresumsatzsteuerveranlagung 2001 am 1. Oktober 2002. Entscheidungsgründe Auf Grund eines Antrages vom 22…
…auf einem Bescheid beruhende Stornobuchung der beantragten Gutschrift in der Höhe von € 111,65 vom 3. August 2004 mit Festsetzung der Gutschrift am 22. Juni 2005 aufgehoben und damit das Konto richtig gestellt wurde. Entscheidungsgründe Der Bw. hat am 30. November 2004 einen Antrag…
…Antrag sei vorzugehen gewesen, da die Berufungsentscheidung vom 31. August 2005 keinen Niederschlag auf dem Abgabenkonto gefunden habe und eine Stornierung von bewilligten Aussetzungen der Einhebung im Gesetz nicht vorgesehen sei. Das Finanzamt stellte mit Abrechnungsbescheid vom 22. Februar 2007 fest, dass die Abgabengebarung auf…
…einer fremden Person nicht gewährt worden wäre. Der Betrag sei in der Folge als verdeckte Ausschüttung dargestellt worden. Tatsächlich sei jedoch keine Vermögenszuwendung an Felizitas B. gewährt worden. Selbst wenn man den gebuchten Unternehmenskauf als nichtig ansehe, wäre nur dieser Vorgang zu berichtigen. Die Stornobuchung…
…76 dem Abgabenkonto wieder gutzuschreiben ist. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 12. Juni 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 216 BAO die Erstellung eines Abrechnungsbescheides über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung für die Kontobuchungen vom 2. Dezember 2005 (Übertragung von € 43.481,76), 19…
…angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag vom 2. Februar 2011 beantragte die Berufungswerberin (Bw) die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von € 841,25. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. Februar 2011 ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 5. September 2008 beantragte der Berufungswerber (Bw) gemäß § 216 BAO die Erlassung eines Abrechnungsbescheides, der darüber abspreche, dass die Verbuchung vom 29. Juli 2008…
…xy, der B-GmbH beim selben Finanzamt, wies das Finanzamt Salzburg-Land mit Bescheid vom 29. Juli 1998 mangels eines bestehenden Guthabens als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw., vertreten durch die Arming-Grubhofer Wirtschaftstreuhand Partnerschaft KEG (kurz Vetreterin), mit Schriftsatz vom…
…in der Annahme, es habe sich bei der Stornobuchung von 695.000 DM um die bereits im Jahr 1997 gebuchte Erlösschmälerung gehandelt, insoweit einem Irrtum, als nämliche Gutschrift vielmehr einen stornierten Wareneinkauf bei der EAKWAG betroffen habe. Im Jahr 1997 sei mit ER 25, 26…
…der Bilanzerstellung erfolgte für das Jahr 2002 eine Stornobuchung über 65.400,00 € und für das Jahr 2003 von 34.880,00 €, wodurch für das Jahr 2002 kein Geschäftsführerbezug und für das Jahr 2003 lediglich einer in Höhe von 17.440,00 €…
…vom 27. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Herr NN (Berufungswerber, Bw…
…stehende Saldo wurde als Preisnachlass und als Forderungsabschreibung zu Unrecht gewinnmindernd ausgebucht. Im Jahr 2004 wurde eine Ausgangsrechnung in Höhe von € 6.636,56 storniert und bei der Stornobuchung die Kommastelle versetzt und der Betrag in Höhe von € 66.356,00 gebucht. Im…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag vom 27. Juni 2008 beantragte die Berufungswerberin (Bw) die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von € 10.168,67. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 27. Juni 2008 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte…
…unternehmerischen Nutzung und der Judikatur des VwGH und EuGH. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 20.3.2002, 99/15/0041 begründe eine vorangegangene Vermietungstätigkeit die Unternehmereigenschaft. Die Umsatzsteuerpflicht erfasse auch Hilfs- und Nebengeschäfte aus dieser Vermietung, im gegenständlichen Fall eben auch die Übertragung der…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 12. Juni 2006 einen Antrag auf Erstellung eines Abrechnungsbescheides zur Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldungen für 1/2004, 2/2004 und 3/2004 ein und berichtigte ihn mit Schreiben vom 13. Juni 2006 dahingehend…
…dass die Buchung einer Lastschrift in der Höhe von € 38,56 zu Recht erfolgt sei. Die Behörde sei gemäß § 215 BAO verpflichtet gewesen, das Guthaben von € 38.56 mit dem Abgabenrückstand auf dem Abgabenkonto StNr. 2 zu verrechnen, weswegen eine Umbuchung vom Konto…