…kundgemacht am 16. Februar 2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Aktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des…
…25. Oktober 2006 auf einer Fläche (abgeernteter Maisacker) in der KG abcd, auf 4,49 ha, 31 kg Stickstoff per ha in Form von 40 m3/Fläche Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei…
…Bf.) am 6. November 2006 auf einem abgeernteten Maisacker in der KG A., mit 1,27 ha, 33 kg Stickstoff per ha in Form von Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine…
…vom Beschwerdeführer (Bf.) am 4. November 2006 auf einem abgeernteten Maisacker in der KG XY mit 2,34 ha, 36 kg Stickstoff per ha in Form von Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei…
…vom Beschwerdeführer (Bf.) am 4. November 2006 auf einem abgeernteten Maisacker in der KG X mit 2,34 ha, 36 kg Stickstoff per ha in Form von Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei…
…kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003") die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger (Gülle) verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt habe, sondern als Ablagerung von Abfällen anzusehen sei. Daher unterliege diese Ausbringung gemäß …
…Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres…
…kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003") die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger (Gülle) verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt habe, sondern als Ablagerung von Abfällen anzusehen sei. Daher unterliege diese Ausbringung gemäß …
…Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres…
…KG X., Grundstücke Nr. 111 und 222, auf 2,2 ha, 51 kg Stickstoff per ha in Form von Mastschweinegülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf…
…Grundstücke Nr. 111, 222 und 333, auf 2,8 ha, 48,75 kg Stickstoff per ha in Form von Mastschweinegülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf…
…untere Qualitätsstufe verantwortliche Proteingehalt sei der höchste der gefundenen Werte, die als Ergebnis aus vier Stickstoffbestimmungen nach Multiplikation mit dem Stickstoff-Faktor (für Weizen = 5,7) sowie unter Zugrundelegung einer Kornfeuchte von 12 % erhalten wurden. Dies ergebe sich aus den nachfolgend angeführten Ergebnissen: Proteingehalte…
…1995 | 14.846,00 | Schichten für Filter | 2.250,00 | Stickstoff | 1.500,00 | Strom | 3.000,00 | Reinigungsmittel | 500,00 | ergibt: | 48.846,00 | zuzüglich 20% USt | 9.769,20 |…
…Preiberechnung enthalten. Die Genossenschaft verpflichtet sich u.a darin zur Übernahme von jährlich 12 Tonnen Trockensubstanz je Anteilsschein. Die Genossenschafter verpflichteten sich wiederum ihrerseits, die selben Stickstoffmengen, die in ihren Lieferungen enthalten waren in Form von Biogasgülle zurückzunehmen. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträgen gemäß § 9 Abs. 3…
…das durch Mikroorganismen in einer anaeroben Stoffwechselkette gebildet wird. Es besteht überwiegend aus Methan, sowie aus Kohlenstoffdioxyd (CO²), Stickstoff (N²), Sauerstoff (O²), Schwefelwasserstoff (H²S), Wasserstoff (H²) und Ammoniak (NH³). Nur nach einer umfassenden Biogasaufbereitung kann eine Einspeisung in das Erdgasnetz erfolgen: Neben dem Entfernen von…
…und bewirtschaftet werden. Es muss ein Fruchtfolgesystem zur Erhaltung des Bodens bzw. der Bodenlebewesen eingehalten werden. Es müssen Stickstoff sammelnde Kulturen in der Fruchtfolge berücksichtigt werden. Der Betrieb von Frau T- gilt laut der xy, Gesellschaft zur Kontrolle und Echtheit biologischer Produkte GmbH. als "Anerkannter…
…Sprühabsorber und Gewebefilter, Rückstandssilo, Transporteinrichtungen und Mahlanlage für Altkoks) - Betriebsmittellagerung, -manipulation (Einrichtungen für Handling, Lagerung und Aufbereitung von Brauch-, Zusatzwasser, Branntkalk und Kalkmilch, Herdofenkoks und Stickstoff, Ammoniakwasser, Heizöl) - Maschinen- und dampftechnischer Teil (Entnahme- Kondensationsturbine, Dampfentnahmen für Fernwärme- und Prozessdampfversorgung, Getriebe, Schnellschlussventil, Turbinenumleitstation, Instrumentierung und Regelung…
…trotzdem habe es Verluste gegeben. Es sei weder ein Biobetrieb gewesen noch seien Ökopunkte in Anspruch genommen worden. Es habe keinen Stickstoffdeckel gegeben. Es habe eine natürliche Aufzucht von Fleischschafen gegeben. Für ein Lamm habe er etwa zwischen S 100,00 und S 120,00…
…Folge ergangenen abändernden) EU-Richtlinien für die Typengenehmigung neuer Fahrzeuge bzw. Motoren sowie für die Zulassung neuer Kraftfahrzeuge bzw. Nutzung von Kraftfahrzeugen die Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Stickstoffoxid, Kohlenwasserstoffe und Partikel vorgeschrieben. Je nach "Schadstoffausstoss" wird in EURO-Emissionklassen unterteilt: Euro I, II, III…
…16 %. Die emissionsabhängige Abgabe nach § 6a NoVAG knüpft dagegen an den Schadstoffausstoß in Form von CO2 (Kohlenstoffdioxid) und NOx (Stickstoffoxid) an: Umweltfreundliche Fahrzeuge werden durch eine Minderung der verbrauchsabhängigen NoVA gefördert: Liegt der CO2-Ausstoß unter 120 g/km, wird ein Bonus von höchstens 300…