…kundgemacht am 16. Februar 2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Aktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des…
…25. Oktober 2006 auf einer Fläche (abgeernteter Maisacker) in der KG abcd, auf 4,49 ha, 31 kg Stickstoff per ha in Form von 40 m3/Fläche Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei…
…Ammoniumnitrat-Heizöl-Gemisch (ANFO) | 6484-52-2 (Ammoniumnitrat) | 3102 30 90 3102 40 | Nitrozellulose (mit einem Gehalt von mehr als 12,5 Gewichtsprozent Stickstoff) | 9004-70-0 | ex 3912 20 | Nitroglycerin (außer wenn in einzelnen medizinischen Dosen verpackt/zubereitet)…
…Bf.) am 6. November 2006 auf einem abgeernteten Maisacker in der KG A., mit 1,27 ha, 33 kg Stickstoff per ha in Form von Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine…
…vom Beschwerdeführer (Bf.) am 4. November 2006 auf einem abgeernteten Maisacker in der KG XY mit 2,34 ha, 36 kg Stickstoff per ha in Form von Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei…
…vom Beschwerdeführer (Bf.) am 4. November 2006 auf einem abgeernteten Maisacker in der KG X mit 2,34 ha, 36 kg Stickstoff per ha in Form von Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei…
…kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003") die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger (Gülle) verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt habe, sondern als Ablagerung von Abfällen anzusehen sei. Daher unterliege diese Ausbringung gemäß …
…Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres…
…B. schäumende Kaffeeweißer). ex 2933 (Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)) Nur isolierte Peptide tierischen Ursprungs. ex 3002 13 (Immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf) Nur Blut tierischen Ursprungs oder aus Blut tierischen Ursprungs gewonnene Erzeugnisse. ex 3002…
…die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt: a)Amatol b)Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff) c)Nitroglykol d)Pentaerythrittetranitrat (PETN) e)Pikrylchlorid f)2,4,6-Trinitrotoluol (TNT) 5.Schutzausrüstung, die nicht unter Nummer ML 13 der…
…nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt: | - - - | | | a) Amatol; | 3824 9996 | | | b) Nitrozellulose (mit mehr als 12,5% Stickstoff); | 3912 2090 | | | c) Nitroglykol; | 2920 9070 | |…
…sie ihren Ursprung in Belarus haben oder nicht. | Bezeichnung der Güter | Warennummer | Kaliumchlorid | 3104 20 | mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend | 3105 20 10 3105 20 90 | mineralische oder chemische Düngemittel…
…Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt: | 3824 9097 | a. Amatol | 3912 2000 | b. Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff) | 2920 9085 | c. Nitroglykol | 2920 9085 | d. Pentaerythrittetranitrat (PETN) | 2904 9095 | e. Pikrylchlorid …
…Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt: | 3824 9097 | a. Amatol | 3912 2000 | b. Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff) | 2920 9085 | c. Nitroglykol | 2920 9085 | d. Pentaerythrittetranitrat (PETN) | 2904 9095 | e. Pikrylchlorid …
…Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden; 4.3.Andere Explosivstoffe, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden, und zugehörige Stoffe wie folgt: a)Amatol; b)Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff); c)Nitroglykol; d)Pentaerythrittetranitrat (PETN); e)Pikrylchlorid; f)2,4…
…3.2018 begründet. Laut dem genannten Untersuchungsbefund, der laut Zollamt analog gelte, hat die Untersuchung von Insektenmehl seinerzeit Folgendes ergeben: "Rohfett: 5,9 GHT Eiweiß (Stickstoff x 6,25): 71, 4 GHT Stärke (modifiziertes polarimetrisches Ewers-Verfahren): 2,9 GHT Mikroskopie: verschiedene tierische Fasern, Schuppen…
…Verfahren zur Anwendung. In Verwendung seien thermische und chemische Entlackung, verschiedene Sandstrahlverfahren, hydromechanische Entlackung (Wasserhochdruck) und kyrogene Entlackung (unter Verwendung von flüssigem Stickstoff). Da die Anforderungen an die Beständigkeit der Lackierungen immer höher werden, sei auch der Energieeinsatz im Ansteigen. Die Bw. sei der Auffassung…
…kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003") die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger (Gülle) verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt habe, sondern als Ablagerung von Abfällen anzusehen sei. Daher unterliege diese Ausbringung gemäß …
…Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres…
…KG X., Grundstücke Nr. 111 und 222, auf 2,2 ha, 51 kg Stickstoff per ha in Form von Mastschweinegülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf…