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UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Antworten sei zu entnehmen, dass nach seiner Ansicht § 162 BAO im Zusammenhang mit Steueroasengesellschaften in diesem Fall nicht anzuwenden sei, da es sich bei der CAL um eine nach britischem Recht gegründete und in Großbritannien ansässige Gesellschaft handle. Weiters habe KPK angegeben, dass er die…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…es sich bei der Z Finance Ltd. um eine nicht tätige und daher eine Steueroasengesellschaft handle. Die Schaffung eines wesentlichen ausschüttungsbedingten Spielraums durch Gründung einer derartigen Finanzierungsgesellschaft könne doch - wie sich im konkreten Fall zeige - auf diese Art nicht erreicht werden. Das von der Bw…

UFSW RV/2534-W/02Schätzung auf Grund unaufgeklärter Vermögenszuwächse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.11.2005Teil 1/2

…Nachfristsetzung nicht vollständig vorgelegt hat, stellt ebenfalls ein beachtliches Unsicherheitsmoment für Art und Umfang der tatsächlich getätigten Geschäfte dar. Herr AP war zudem nachweislich an einem Sitzunternehmen in Liechtenstein beteiligt und hat wie oben dargestellt auch Geschäfte über diese Steueroasengesellschaft getätigt. Das Rechenwerk dieser Gesellschaft…

UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…22.3.1995,93/13/0076: "Die Verweigerung der beantragten Absetzungen gem § 162 Abs 2 BAO und die Zurechnung beim tatsächlichen Empfänger schließen einander ... aus"). I. NN ist eine Briefkastengesellschaft: "Briefkastengesellschaften" (bzw "Steueroasengesellschaften", "Domizilgesellschaften", "Sitzgesellschaften" etc) waren wiederholt Untersuchungsgegenstand von (Höchst-)Gerichten, Finanzverwaltung und Wissenschaft…

UFSW RV/1114-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 2/2

In der 1. Stufe des Projektes wurde mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge…

UFSL RV/0652-L/06Treuhänderleistungen an die Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. Februar 2006 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 19. Mai 2005 richtete die RA GmbH (in…

UFSS RV/0268-S/02Keine Gesellschaftssteuerpflicht bei Leistungsaustausch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SILA Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…

UFSL RV/1076-L/11Stille Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7. Juli 2011 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…

UFSW RV/1475-W/02Die Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft ist nicht eine Frage der missbräuchlichen Gestaltung sondern eine Frage der sachgerechten Zurechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/2

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…

UFSW RV/1347-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten - Stiftungsmodell / Steuergestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2005Teil 2/2

Eine derartige Kette von Rechtsschritten ist auch im Fall der Bw. festzustellen. Am 4. Dezember 1995 erfolgt die Widmung der 75,7%-Anteile an die Stiftung und die zweite Zusatzurkunde zur Stiftung wird unterzeichnet. Am gleichem Tag erfolgt der Gesellschafterbeschluss über die Ausschüttung an die…

UFSW RV/1230-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wechsel zwischen Ziffern des § 2 KVG möglich, 1 Bescheid/mehrere Bescheide)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufungen 1.) bis 3.) der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen die Bescheide 1.) bis 3.) des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS Brigitte Böhm…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 4/4

Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…

UFSW RV/1879-W/02Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustbeteiligungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2004Teil 2/2

3.) Gewinnabsicht Fraglich ist weiters wieweit der Gesellschaft überhaupt Gewinnabsicht unterstellt werden kann. Im erste Jahr wurde ein sehr hoher Verlust erzielt, in den folgenden Jahren wurde aber keine offensichtlichen Änderungen in der Unternehmensstrategie vorgenommen oder neue Beteiligungen erworben. Wenn jedoch die keine Gewinnabsicht vorliegt…

UFSK RV/0165-K/05Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerung durch eine Stiftung und Zurechnung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2009Teil 2/2

Selbst das Finanzamt geht davon aus, dass die Bw. eine Beteiligung an der "A limited" erworben hat, beschränkt aber die Übertragungsmöglichkeit des von der Bw. gebildeten steuerfreien Betrages auf das (erhöhte) Nominalkapital der "A limited" zuzüglich angelaufener Kosten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich das…

UFSW RV/3302-W/02Gesellschafterzuschüsse sind gemäß Art.27 § 2 StRefG 1993, als „Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften“ von der Gesellschaftsteuer befreit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dorda Brugger & Jordis Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 12, gegen den endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. Februar 2002 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird…

UFSG RV/0841-G/08Sind Treugeberleistungen gesellschaftsteuerpflichtig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma Fa, vertreten durch Plan Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 18. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. April 2008 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird…