…Bw. wurden nicht nur den beabsichtigten Effekt vollkommen beseitigen, sondern der Bezug von Arbeitslosengeld würde zu einer noch geringeren Steuerbelastung der laufenden Bezüge führen. Die vom Finanzamt in seiner BVE vorgenommene Steuerberechnung entspricht den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 EStG. Die Bezüge von RA.M…
…des vom AMS für den Zeitraum 27.11. bis 31.12.2008 gemeldeten Arbeitslosengeldbezuges (in Höhe von 1.461,95 €) erfolgte die Steuerberechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat auf Grund dessen, dass das FA alle bisher ergangenen Bescheide…
…Folge gegeben werden. Eine Steuerberechnung gem. der Schutzbestimmung des § 3 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 (vgl. dazu obige Ausführungen), bei der das Arbeitslosengeld in die steuerpflichtigen Bezüge einzubeziehen und das Einkommen nach dem laufenden Tarif (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) zu besteuern gewesen wäre…
…A GmbH gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 auf das ganze Jahr hochgerechnet. Die Art der Steuerberechnung wurde vom Finanzamt damit begründet, die Steuerpflichtige habe im Jahr 2008 steuerfrei Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach…
…restliche Jahr bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bezüge A GmbH) für Zwecke der Steuerberechnung gem. § 3 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 auf einen Jahresbetrag umgerechnet (Ermittlung Umrechnungszuschlag) und das Einkommen mit dem ermittelten Durchschnittssteuersatz (§ 33 Abs. 10 EStG 1988) besteuert. Mit Schreiben vom 10…
…692,99 | Abgabenschuld in €: | | 559,07 | Gerundet gem. § 204 Abs 1 BAO: | | € 559,10 Anhand einer Kontrollrechnung gem. § 3 Abs.2 3. Satz EStG 1988 ergäbe sich eine höhere Abgabenschuld € 671,86 (9.245,00) Die…
…73) . Strittig ist die Berechnungsmethode gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 (Umrechnungs- bzw. Hochrechnungsvariante) . Im Einkommensteuerbescheid 2004 vom 6.10.2005 wurden folgende Bemessungsgrundlagen zugrundegelegt: | | € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: | | H.AG | 7.351,79 | S. | 3…
…Umrechnungsvariante) . Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich durch die Hinzurechnung der Bezüge gem. § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt. Da dies in ihrem Falle zutreffe, wurde der Tarif auf ein Einkommen von € 26.764,57 angewendet…
…Welteinkünfte" betreffe. Die Steuerberechnung der Bescheide durch die Rechenanlage sei laut Vertreter des Finanzamts in richtiger Weise erfolgt. Der "allgemeine Steuerabsetzbetrag", der in § 33 Abs. 3 EStG zunächst mit einem einzigen Betrag geregelt war und seit dem StRefG 2000 differenziert verschliffen wurde, ist mit der…
… 3 Abs. 2 EStG die steuerfreien Bezüge von der Wiener Gebietskrankenkasse (Krankengeld) und dem Arbeitsmarktservice (Notstandshilfe) zur Ermittlung der Steuer ebenfalls einzubeziehen gewesen seien. Außerdem habe der ausgefertigte Bescheid deshalb keine Angaben über die Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, da gem. § 97 Abs. 4 EStG der…
…Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhaltes der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezuges…
…Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezuges…
…Sinne des § 18 EStG 1988 berücksichtigte. Hinsichtlich der übrigen Berufungspunkte führte es Folgendes aus: ""Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden…
…nach dem laufenden Tarif zu besteuernden) Arbeitseinkünften für den Zeitraum außerhalb des Zeitraums des Bezuges des Arbeitslosengeldes ist Grund für die besondere Steuerberechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988. Dem Antrag des Berufungswerbers kann aus vorstehend angeführten Gründen nicht Folge gegeben werden. Beilage: 1 Berechnungsblatt…
…96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren der zum Abzug Verpflichtete, die in einem Kalendermonat einbehaltenen Steuerbeträge abzüglich gutgeschriebener Beträge spätestens am 15. Tag nach Ablauf des folgenden Kalendermonats abzuführen. Der zum Abzug Verpflichtete haftet gemäß § 95 Abs. 2 EStG…
…Zwecke der Steuerberechnung dem laufenden Arbeitslohn zugeschlagen wird. Erfüllt die Entlohnung eines Arbeitnehmers nicht diese Voraussetzungen, ist eine rechnerische Aufteilung des Jahreslohnes in laufende und sonstige Bezüge nicht möglich (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer Kommentar, § 67 Abs. 1 und 2, Tz. 2.4.; Doralt, EStG…
…erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie…
…Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie…
…entspricht | 702.395,-öS | Mai 2001 | 2.044,50 € | das entspricht | 28.133,-öS Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (§95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zerobonds). …
…da keine Mietzinserhöhungen erfolgt seien. Die Betriebsprüfung habe die Absetzung gem. § 28 Abs. 3 EStG 1988 mangels endgültiger Förderungszusage nicht anerkannt. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG könnten Herstellungsaufwendungen gleichmäßig auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem…